Hallo,
habe eine kurze Frage zur Abschreibung des Goodwill. Diesen darf man nur abschreiben, wenn man in gekauft hat. Un dann darf man ihn lt. HGB zu mindestens 25% in den 4 Folgejahren abschreiben.
Hier steckt eine Doppeldeutigkeit. Wie schreibe ich z.B. einen Goodwill ab, den ich am 01.01.01 erworben habe? Bedeutet Folgejahre nun, dass ich im Jahr 01 bereits 25% abschreibe, oder bedeutet dies, dass die Abschreibung erst im Jahr 02 losgehen darf?