Goodwill abschreiben

Hallo,

habe eine kurze Frage zur Abschreibung des Goodwill. Diesen darf man nur abschreiben, wenn man in gekauft hat. Un dann darf man ihn lt. HGB zu mindestens 25% in den 4 Folgejahren abschreiben.

Hier steckt eine Doppeldeutigkeit. Wie schreibe ich z.B. einen Goodwill ab, den ich am 01.01.01 erworben habe? Bedeutet Folgejahre nun, dass ich im Jahr 01 bereits 25% abschreibe, oder bedeutet dies, dass die Abschreibung erst im Jahr 02 losgehen darf?

Hallo,

Hier steckt eine Doppeldeutigkeit. Wie schreibe ich z.B. einen
Goodwill ab, den ich am 01.01.01 erworben habe? Bedeutet
Folgejahre nun, dass ich im Jahr 01 bereits 25% abschreibe,
oder bedeutet dies, dass die Abschreibung erst im Jahr 02
losgehen darf?

er ist in den vier auf den Erwerb folgenden Geschäftsjahren abzuschreiben, also 01, 02, 03 und 04. http://dejure.org/gesetze/HGB/255.html

Gruß,
Christian