Google-Ads fordert Nachweis, dass ich Werbung machen darf

Ich bin Rentner (76 J) und beziehe Altersruhegeld. Ich mag mich mit Sonnenuhren beschäftigen. Wenn mich durch Empfehlung jemand findet, dann ferige ich eine an.

Ich habe mal mit einem Senioren-Berater in Sachen Beratung bei Betriebsgründung unterhalten. Der meinte, ich bräuchte keinen Betrieb anzumelden; meine geleistete Arbeit sehe eindeutig nach künstlerischer Tätigkeit aus. Wenn ich eine Rechnung schriebe, dann dürfe ich niemals MWST aufschlagen und insgesamt im Jahr Einnahmen von € 17.500 nicht überschreiten. Ich würde niemals auf eine solche Gesamtsumme kommen. Das alles sei nachzulesen bei § 18 und 19 ESTG… Zuletzt habe ich eine Wandsonnenuhr für eine Kirche in Hamm-Pelkum gemacht.

Ich habe neuerdings eine Homepage, damit mich Interessierte auch in der Ferne finden können.

Bei GOOGLE möchte ich einen Betrag von ca. € 30 / monatlich investieren. Alles ist bei GOOGLE vorbereitet. GOOGLE möchte nur noch einen Nachweis, dass ich Werbung für meine Homepage machen dürfe.

Aber wer/welche Behörde könnte mir eine solche Bescheinigung ausstellen? Hat jemand eine Idee?

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Hallo,

leider wirft der Berater - wie so viele Menschen - Steuerpflicht und Gewerbeanmeldung durcheinander. Die Anmeldung eines Gewerbes ist - unabhängig vom tatsächlichen oder beabsichtigten Umsatz - erforderlich, sobald eine selbstständige Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird,

Ich glaube, dass Google eher einen Nachweis darüber haben möchte, dass Du gewerblich tätig bist. Das ist der Fall (siehe oben); es fehlt halt noch die Anmeldung des Gewerbes und der danach ausgestellte Gewerbe(anmeldungs)schein.

Gruß
C.

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Möglich… Andererseits scheint er zu wissen, dass nicht für jede selbständige Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden muss.

https://www.ihk.de/schwerin/existenzgruendung/existenzgruendung/tipps-rund-um-die-gruendung/selbststaendigkeit-als-gewerbetreibender-oder-freiberufler-3032726

Zusätzlich könnte man auf digitaler Ebene was tun: Verifizieren in der Google Search Console, korrektes Impressum, Googlemail-Adresse mit Domain-Verknüpfung verwenden, seriöse Inhalte publizieren.

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Mir ist nicht klar, worauf sich diese Mutmaßung stützt und inwiefern hier der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem relevant sein könnte.

Servus,

als freiberuflich tätiger Künstler (die Geschichte mit der „Schaffenstiefe“ und das Thema „Auftragsarbeit“ sei mal dahingestellt) brauchst Du kein Gewerbe anzumelden, aber die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer (auch dann, wenn Du umsatzsteuerlich Kleinunternehmer gem § 19 Abs 1 UStG bist. Es genügt also, wenn Du bei Tante Gugel den ersten ESt-Bescheid vorlegst, auf dem diese Einkünfte veranlagt worden sind. Vermutlich hast Du damals auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Tätigkeit bekommen, und es wurde Dir damals eine Steuernummer betreffend diese Tätigkeit zugeteilt. Auch der Bescheid darüber ist ein geeigneter Nachweis.

Beiläufig: Der Seniorenberater darf nicht in steuerlichen Angelegenheiten beraten, auch weil sonst solche halben Sachen dabei rauskommen wie bei Dir.

Schöne Grüße

MM

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Aber ist das hier nicht genau der Knackpunkt? Hier geht’s doch (allenfalls) um Gebrauchskunst und nicht um zweckfreie Kunst. Natürlich kann man erst einmal versuchen, damit durchzukommen, aber sobald da mal jemand genauer hinschaut, ist man doch ganz schnell wieder im Gewerbe. Das ist das Risiko m.E. nicht wert.

Grüße

C.

Jein - zwar kommt es wesentlich darauf an, und es spricht in diesem Zusammenhang alles für eine gewerbliche Tätigkeit, aber in der beschriebenen Situation bleibt die Unterscheidung zwischen gewerblicher und künstlerischer Tätigkeit höchstwahrscheinlich ohne irgendwelche Folgen - keine Gewerbesteuer, kein IHK-Beitrag, keine Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaft, und falls je einer auf die Idee kommen sollte, wegen unterlassener Gewerbeanmeldung ein OWi-Verfahren einzuleiten, lässt sich das bereits bei der Anhörung zur Einleitung recht leicht abbügeln.

Daher wollte ich diesen Punkt gerne außen vor lassen, damit sich @Jansen_Albert_Jan nicht mit (für ihn und in diesem konkreten Zusammenhang) nebensächlichen Dingen aufhält.

Der einfachste Weg, einen Nachweis für Tante Gugel zu führen, wäre klar eine Gewerbeanmeldung, die ruckzuck erledigt ist und keinerlei Folgen nach sich zieht außer einem recht überschaubaren Maß an Schriftverkehr, wenn sich nacheinander das FA, die IHK und die Berufsgenossenschaft melden.

Aber der Nachweis der bestehenden steuerlichen Erfassung kann genauso gut als Beleg hergenommen werden.

Lästig wird es erst, wenn die Überschüsse aus vermeintlich künstlerischer Tätigkeit dem FA nie bekanntgegeben worden sind. Zwar kann es da bei einem Rentner aus den glücklichen Jahrgängen, bei denen nur winzige „Ertragsanteile“ an der Rente steuerpflichtig sind und damit sehr viel nötig ist, um überhaupt den Grundfreibetrag bei der ESt zu erreichen, ganz leicht dazu kommen, dass unterm Strich Null mol Null eben Null ess, aber bis man bei dieser Null wieder ankommt, muss doch eine Menge gerödelt werden.

Schöne Grüße

MM

Ja, stimmt auch wieder. Soll er einfach weiter seine Sonnenuhren basteln und die Ämter Ämter sein lassen.

Grüße
C.