Google Adsense (USA) und Umsatzsteuer

Hallo zusammen,

in FAQ:1637 ( http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/0/1637 ) ist gut erklärt, wenn der Werbetreibende (nicht-Kleinunternehmer)

[Fall 1] in Deutschland sitzt und das Geld von Google-Irland (also EU) bekommt.

Wie funktioniert es aber, wenn [Fall 2] das Geld von Google-USA (also nicht-EU) kommt?
Ich vermute mal bzw. weiß aus früheren Antworten: In D nicht steuerbar.


Und dann die Frage: Wie funktionieren Fall 1 und 2, wenn der Werbetreibende Kleinunternehmer ist?

Meine Vermutungen:

1: Der Ire zieht die USt vom Auszahlungsbetrag ab(?).

2: Wie beim Kleinunternehmer.

Gruß JoKu

Hi Joku,

long time no see -

Wie funktioniert es aber, wenn [Fall 2] das Geld von
Google-USA (also nicht-EU) kommt?

Gleiche Geschichte, weil bei der Frage „Ort der sonstigen Leistung“ bloß in einzelnen Ausnahmefällen zwischen EU und Drittland unterschieden wird, die grundsätzliche Unterscheidung heißt bei sonstigen Leistungen bloß Inland - Ausland. Ort der Leistung ist Irland, der Empfänger der Leistung schuldet die VAT und kann sie als Vorsteuer abziehen, macht plus/minus Null.

Ich vermute mal bzw. weiß aus früheren Antworten: In D nicht
steuerbar.

Ja, das ist richtig.

Und dann die Frage: Wie funktionieren Fall 1 und 2, wenn der
Werbetreibende Kleinunternehmer ist?

1: Der Ire zieht die USt vom Auszahlungsbetrag ab(?).

Sollte normalerweise nicht so sein, weil für den irischen Unternehmer 100 € plus/minus 21,5% VAT grad so viel sind wie 100 € ohne alles. Eine vertragliche Formulierung, die es dem irischen Unternehmer ermöglicht, Kleinunternehmern weniger auszuzahlen, könnte es vielleicht geben, aber sie wäre allemal recht hintertückisch gestrickt.

2: Wie beim Kleinunternehmer.

Von der US sales tax, dem der Vorgang in den USA unterliegen kann, weiß ich fast nichts - vor allem, dass sie gänzlich anders funktioniert als die USt nach europäischem Muster, sehr viel einfacher gestrickt ist, keinen Vorsteuerabzug kennt und meines Wissens auch keine reverse charge - Regelung. Sales tax ist in den USA Kompetenz der Bundesstaaten, es würde mich nicht zu sehr überraschen, wenn sie z.B. in Connecticut und Maine ein bissi subtiler ausgestaltet wäre als in Oklahoma und Kentucky.

Kurz: Ich kann nicht ausschließen, daß die Sales Tax im betreffenden Staat auch services betrifft, und daß sie auch von Ausländern geschuldet wird, die ihr Unternehmen nicht auf US-Territorium betreiben. Aber ich halte das für ganz unwahrscheinlich. Immerhin, der deutsche Unternehmer könnte sich bei berufener Stelle des entsprechenden US-Staates erkundigen, ob er unverzüglich in Ketten gelegt wird, wenn er einmal in die Staaten kommt oder ob man ihn ungeschoren lässt.

Schöne Grüße

MM

jetzt versuche ich mal die 6 Fälle zusammenzufassen:

A1) Der deutsche nicht-Kleinunternehmer, Herr. H., macht Werbung für eine Europäische Firma X
Es steht keine USt. in der Gutschrift, weil der Leistungsempfänger sie versteuert (Reverse-Charge).

A2) Der nicht-Kleinunternehmer macht Werbung für eine Firma im Drittland z. B. USA
Es steht keine USt. in der Gutschrift, weil dort „sowieso alles ganz anders“ ist.

A3) Der nicht-Kleinunternehmer macht Werbung für eine deutsche Firma
Die Firma stellt eine Gutschrift plus USt. aus und X muss sie abführen.
Die Firma muss dazu wissen, ob Herr H. Unternehmer oder Kleinunternehmer ist.

B1) Der deutsche Kleinunternehmer Herr. H. macht Werbung für eine Europäische Firma X
Es steht keine USt. in der Gutschrift, weil es egal ist, ob der Leistungsempfänger sie versteuert oder er weiß, dass es sich um einen Kleinunternehmer handelt.

B2) Der Kleinunternehmer macht Werbung für eine Firma im Drittland
wie oben

B3) Der Kleinunternehmer macht Werbung für eine deutsche Firma
Die Firma stellt eine Gutschrift ohne USt. aus(?)
*grübel* Dazu müsste sie aber wissen, dass das hier ein KU ist?
Falls der KU eine Gutschrift plus USt erhält, muss er die USt abführen. (mit USt-Erklärung?)

Für Privatleuts, die ihre Homepagekosten teilweise durch Webung finanzieren wollen, gilt das gleiche wie in den B-Fällen.

Warum ich das so aufdrösele?
U. a., weil z. B. ein fiktiver Herr H. überlegen könnte, ob er eventuell zwischen Unternehmer und Kleinunternehmer wechselt.

Gruß JoKu