Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstanden habe, darf Google Bilder als thumbnail einstellen, ohne Urheberrechte zu verletzen. Wenn der Autor des Bildes dies nicht wollte, gäbe es technische Möglichkeiten, dies zu verhindern.
Meine Frage: hat das Urteil jetzt auch Auswirkungen auf die Verwendung dieser Bilder? Meine Kinder nutzen Google-Bilder für ihre Schulreferate (aktuell Wappen und Fahne der DDR).
Wenn das weiterhin nicht erlaubt sein sollte: kann ich irgendwie herausfinden, ob der Autor etwas gegen die Verwendung hat, ohne ihn anzuschreiben? Ist sowas irgendwo im Bild selber vermerkt" (fragt der tumbe Laie…)?
Vielen Dank für eventuelle Antworten.
Freundliche Grüße
Jorge
PS: An den Mod: falls die Anfrage doch ins Rechte-Brett gehört, bitte freundlicherweise dorthin verschieben. Ich fand sie hier schicklicher.
Zitatrecht
Meine Frage: hat das Urteil jetzt auch Auswirkungen auf die
Verwendung dieser Bilder? Meine Kinder nutzen Google-Bilder
für ihre Schulreferate (aktuell Wappen und Fahne der DDR).
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht
Ich gehe davon aus, dass ein Gebrauch im Unterricht, analog dem Gebrauch in den Wissenschaften vom Zitatrecht abgedeckt ist.
Was nichts daran ändert, dass man ab einem gewissen Bildungsgrad auch seine Quellen angeben muss.
Ist sowas irgendwo im Bild selber vermerkt" (fragt der tumbe Laie…)?
Normalerweise nicht.
Gruß
Stefan
Hallo,
die Logos und Wappen der DDR gibt es auch bei Wikipedia. Dort ist auch der Hinweis zu finden, dass amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei („public domain“) sind.
Zudem ist die Bildqualität bei Wikipedia meistens besser, in diesem Fall sogar optimal. Das liegt am Vektorformat, dieses erlabt eine Verlustfreie Skalierung auf jede beliebige Größe.
Gruß