Zumindest bei kommerzieller Nutzung von fremdem Bildmaterial empiehlt es sich grundsätzlich die Bildquelle zu nennen. Das ist auch in den Lizenzbestimmungen vieler Stockanbieter nachzulesen.
Wenn nicht bekannt veruchen den Rechteinhaber zu konzaktieren und eine Anfrage stellen, ansonsten besser lassen bzw. nach alternativen Motiven suchen.
Im WorstCase kann eine Abmahnung nämlich ganz schön teuer werden … je nach Art/Umfang der (unerlaubten) Nutzung.
Oder man greift gleich auf entsprechende Stockanbieter oder Photocommunities zurück … dann ist man auf der sicheren Seite.
Wie gesagt … bei Stockanbietern das Kleingedruckte lesen … da lässt sich dann nachlesen wieviel und in welcher Form genannt werden muss. Es kommt ja auch immer auf den Verwendungszweck bzw. Art, Umfang Und Medium (Print oder Web) an.
Wenn Lieschen Müller ein Bild für die Hochzeitszeitung nutzt ist das zwar rechtlich kein Unterschied zu einem Artikelbild auf Ebay z.B. aber praktisch ist im ersten Fall die Geafahr einer Abmahnung wohl eher gering(er).