Ich kann mich daran erinnern das jeder Fotos von Objekten machen darf und diese auch im Internet anbieten darf. Selbst Gewinn erzielen ist gestattet auch wenn es nicht sein eigenes Objekt ist das abgefilmt wurde.
Aber m.W. darf man das nur ohne Hilfsmittel machen. Wenn ich mich nicht täusche steht die Kamera auf dem Dach in 2.90 bzw 3 m Höhe.
Das ist m.E. mit einer Leiter vergleichbar und verstösst gegen geltendes Recht.
m. E. gehören unterschiedliche Meinungen zur Rechstlage durchaus hier hin gehört. Sinnfreie kommentare, die nichts mit dem Artikel zu tun haben, nicht.
m. E. gehören unterschiedliche Meinungen zur Rechstlage
durchaus hier hin gehört. Sinnfreie kommentare, die nichts mit
dem Artikel zu tun haben, nicht.
interessante Meinung
Dumm nur, daß sie im Zweifelsfall nur sehr bedingt tragfähig ist.
Da hält man sich an Gesetze, die zwar in bestimmten Rahmen interpretier- und auslegbar sind, aber ziemlich Meinungsfrei!
…also ich bin Frühaufsteher und da rannten morgens zwischen 5 und 6 ein paar Typen mit der Videokamera durch unsere Strasse und filmten munter fleissig - dummerweise hatten sie ihr Auto mit Kennzeichen abgestellt. Also hab ich dieses merkwürdige Verhalten der Polizei gemeldet. Herausgekommen ist dabei das dieses Verhalten nicht gesetzeswidrig ist… - also auch Google nicht. Trotzdem hat der Hinweis dazu geführt eine Einbrecherbande dingfest zu machen - es herrscht halt Arbeitsteilung. Diese Vorarbeit werden die Banden wohl bald nicht mehr brauchen.
Dank an unsere aufmerksamen Politiker die dem ganzen Spuk mit ein paar Sätzen in einigen Gesetzen ein Ende hätten setzten können - aber man muss es eben auch wollen - aber wer verbietet schon etwas der am Tropf der Wirtschaft hängt?