Hallo
macht man sich strafbar, wenn man Musik per google sucht
(s. http://youtube.com/watch?v=sRv953XZX6Y) und diese dann runterläd und auf dem PC speichert? Gekauft hat man die mp3 nicht, aber hat sie auch nicht weiterverbreitet, wie es ja zwangsweise bei p2p der Fall ist.
Ist das also strafbar, bzw. illegal?
Und noch eine andere Frage:
Kann die Polizei aktiv werden, wenn eine x-beliebige Person eine andere anzeigt, weil sie (die 2. Person) illegal Musik auf dem PC besitzt? (Ich meine Durchsung des PCs dann?)
Hallo,
ich glaube, im Rechtebrett findest du eher eine juristisch fundierte Antwort, hier gehts mehr um die Technik, nicht um die Verbrechen, die man damit begehen kann.
macht man sich strafbar, wenn man Musik per google sucht
(s. http://youtube.com/watch?v=sRv953XZX6Y) und diese dann
runterläd und auf dem PC speichert? Gekauft hat man die mp3
nicht, aber hat sie auch nicht weiterverbreitet, wie es ja
zwangsweise bei p2p der Fall ist.
Ist das also strafbar, bzw. illegal?
Sich urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich anzueignen ist eine Straftat, egal ob du das Zeug auch weiter verbreitest. Nur istdie Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand dafür interessiert, bei Leuten, die nichts hochladen, wesentlich geringer.
Kann die Polizei aktiv werden, wenn eine x-beliebige Person
eine andere anzeigt, weil sie (die 2. Person) illegal Musik
auf dem PC besitzt? (Ich meine Durchsung des PCs dann?)
Aktiv werden ja (wenn nicht viel geladen wurde wird vermutlich ein bisschen das Papier gewälzt und das ganze dann ohne weitere Folgen ad acta gelegt), aber dass gleich der PC beschlagnahmt wird, das halte ich für unwahrscheinlich. Außer natürlich, die glauben, dass du Gigabyteweise heiße Ware auf der Platte hast - und wenn das der Fall ist, kommst du wohl auch nicht so ganz straffrei davon, wenn du erwischt wirst.
mfg
MB