ZPO
Hallo Tom,
wäre nett, wenn Du noch einmal auf die (für mich interessante) Spinnerei sachlich antworten könntest.
Ich habe mir jetzt mal die ZPO angesehen. Das man über Gott nichts findet ist klar. Ich habe trotzdem mal beiden Überlegungen die Sache mit der Stellvertretung bei seite gelassen und konstruiere mal eine reine Klage direkt gegen Gott.
Eine Vorraussetzung zur Klage ja wohl die Prozessfähigkeit. Wer Prozessfähig ist, muss rechtsfähig sein. Zudem wer Parteifähig sein will, muss auch rechtsfähig sein. Richtig? Das Gott Rechtsfähig ist, steht wohl außer Frage. Zumindest aus der Bibel geht das ja eindeutig hervor. Ladungsfähigkeit ist ja keine Grundvorraussetzung für eine Klagezulassung. Oder?
Eine Ablehnung der Klage müsste ja bedeuten, per Klageablehnung die Bibel und damit Gott per Urteil in Zweifel zu ziehen. Habe ich hier jetzt wieder einen Denkfehler? Leavy hat noch was von „Träger von Rechten und Pflichten im Zivilrechtlichen Sinne“ geschrieben. Ich vermute hier eine Bezugnahme auf § 1 - 15 des BGB. Einzig § 1 würde dann ja gegen Gott sprechen, da er kein Mensch ist.
Wäre das dann ein Ansatzpunkt zur Klageabweisung?
Wenn ja, könnte man ja nun auf Jesus ausweichen. So von wegen Mitwisserschaft/Mittäterschaft. Da ich mit meinem nachhaken aber die Juristengemüter bereits genug belastet habe, will ich diese Gedankenspiele mal sein lassen… 
mit besten Grüßen
Steffen B.
