Gott verklagen?

ZPO
Hallo Tom,

wäre nett, wenn Du noch einmal auf die (für mich interessante) Spinnerei sachlich antworten könntest.

Ich habe mir jetzt mal die ZPO angesehen. Das man über Gott nichts findet ist klar. Ich habe trotzdem mal beiden Überlegungen die Sache mit der Stellvertretung bei seite gelassen und konstruiere mal eine reine Klage direkt gegen Gott.

Eine Vorraussetzung zur Klage ja wohl die Prozessfähigkeit. Wer Prozessfähig ist, muss rechtsfähig sein. Zudem wer Parteifähig sein will, muss auch rechtsfähig sein. Richtig? Das Gott Rechtsfähig ist, steht wohl außer Frage. Zumindest aus der Bibel geht das ja eindeutig hervor. Ladungsfähigkeit ist ja keine Grundvorraussetzung für eine Klagezulassung. Oder?

Eine Ablehnung der Klage müsste ja bedeuten, per Klageablehnung die Bibel und damit Gott per Urteil in Zweifel zu ziehen. Habe ich hier jetzt wieder einen Denkfehler? Leavy hat noch was von „Träger von Rechten und Pflichten im Zivilrechtlichen Sinne“ geschrieben. Ich vermute hier eine Bezugnahme auf § 1 - 15 des BGB. Einzig § 1 würde dann ja gegen Gott sprechen, da er kein Mensch ist.

Wäre das dann ein Ansatzpunkt zur Klageabweisung?

Wenn ja, könnte man ja nun auf Jesus ausweichen. So von wegen Mitwisserschaft/Mittäterschaft. Da ich mit meinem nachhaken aber die Juristengemüter bereits genug belastet habe, will ich diese Gedankenspiele mal sein lassen… :smile:

mit besten Grüßen
Steffen B.

Das ist doch nicht dein Ernst!

Das Gott Rechtsfähig ist, steht wohl außer Frage.

So ein Blödsinn! Gott ist natürlich nichts rechtsfähig. Gott ist im Sinne des Gesetzes nicht mal eine Person, denn eine Person ist ein Subjekt von Rechten und Pflichten; Gott ist keine Person, Gott ist nicht rechtsfähig, Gott kann weder klagen noch verklagt werden, jedenfalls nicht vor einem deutschen Gericht.

Zumindest
aus der Bibel geht das ja eindeutig hervor.

Seit wann hat die Bibel Gesetzeskraft im rechtstechnischen Sinn? Welches deutsche Gericht beruft sich denn auf die Bibel? Es spielt doch überhaupt keine Rolle, was die Bibel sagt (jedenfalls nicht im Recht), denn die Bibel ist nicht vom Bundestag verabschiedet worden.

Eine Ablehnung der Klage müsste ja bedeuten, per
Klageablehnung die Bibel und damit Gott per Urteil in Zweifel
zu ziehen.

Nein; Gott nicht einzubeziehen, bedeutet, ihn aus dem Rechtssystem auszuklammern.

Habe ich hier jetzt wieder einen Denkfehler?

Viele, viele Denkfehler.

Wäre das dann ein Ansatzpunkt zur Klageabweisung?

Einer von 10.000. Die Klage würde aber nicht abgewiesen, sondern sie wäre gar nicht erst zulässig.

Wenn ja, könnte man ja nun auf Jesus ausweichen. So von wegen
Mitwisserschaft/Mittäterschaft.

Ja, „so von wegen“. Wie kommst du denn jezt auf Mittäterschaft? Wolltest du Gott (vor einem Strafgericht) anklagen oder (vor einem Zivilgericht) verklagen, um einen Anspruch durchzusetzen? Wenn letzteres, was hat denn jetzt Mittäterschaft damit zu tun?

Da ich mit meinem nachhaken
aber die Juristengemüter bereits genug belastet habe, will ich
diese Gedankenspiele mal sein lassen… :smile:

Die Gedanken sind frei.

Levay

Hallo Steffen!

Das Gott Rechtsfähig ist, steht wohl außer Frage.

Aha. In altägyptischer Tradition betrachte ich meine Katzen als Göttinnen. Außerdem hab ich u. a. einen Gott des Donners, einen des guten Geschäfts und eine Göttin der Liebe zu bieten. Und nu?

Gruß
Wolfgang

Hallo!

denn die Bibel ist nicht vom
Bundestag verabschiedet :worden.

Man muß dem Deutschen Bundestag nicht unbedingt letzte Weisheit unterstellen, aber daß die Damen und Herren ein in weiten Teilen verfassungs- und menschenrechtswidriges Machwerk wie die Bibel verabschieden, muß man nicht befürchten.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Kann man auch nachlesen. Aber was das jetzt damit zu tun haben
soll, wirst wahrscheinlich nur du verstehen…

Das ist doch sonnenklar. „Verantwortung vor Gott und den Menschen…“ - also: die Rechtsordnung erkennt Gott an. Soweit so gut. Dann sieht man sich die ZPO an und verwundert stellt man fest, dass Gott nicht parteifähig ist. Macht aber nichts, man hat ihn ja in der Präambel quasi in die Rechtsordnung eingeführt, so dass hier eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist. Die sollten wir schließen. Also kann Gott verklagt werden, weil er nach §§ 50 I ZPO, 1 BGB, § 242 BGB (den kann man für Analogien ja immer ganz gut als allgemeinen Rechtsgedanken gebrauchen, „wo kämen wir denn sonst hin“), in Verbindung mit der Präabmel und Art. 4 GG in doppelter sowie dreifacher Analogie mit Umkehrschluss und Trick 17 doch parteifähig ist.
Gott wird sich aber eventuell, wenn er vom BGH mal wieder wegen eines Blitzschlages verurteilt wurde, Schadensersatz zu leisten, mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden, weil der Teufel nicht verklagt werden kann und somit wesentlich gleiches ungleich behandelt wird…

Gruß und guten Rutsch,

Florian.

huhu wolfgang,

Vor kostspieligen Rechtszügen mache Dich schlau, ob der alte
Herr […]

ach! gibts diesbezgl. neue erkenntnisse? :wink:

guten rutsch wünscht
ann

Ich habe mir jetzt mal die ZPO angesehen. Das man über Gott
nichts findet ist klar.

Wenn Du sie auch gelesen hättest, wärst Du vielleicht auf § 481 ZPO gestoßen.
Wir stellen also fest, daß Gott eine prozessuale Aufgabe wahrnehmen kann. Ist das nicht ein Ausdruck von Rechtsfähigkeit? Zudem würde doch die Tatsache, daß Gott an einem Verfahren mitwirken aber nicht belangt werden kann, das Monopol der deutschen Richterschaft brechen, oder? Das würden die nie auf sich sitzen lassen.

Hallo Ann!

Vor kostspieligen Rechtszügen mache Dich schlau, ob der alte
Herr […]

ach! gibts diesbezgl. neue erkenntnisse? :wink:

Durchaus! Nach irdischen Maßstäben hat der alte Herr schon die eine oder andere Milliarde Jahre auf dem Buckel. Aber offenkundig ist er nicht dauernd anwesend, sonst könnten wir hier nicht solchen blühenden Unfug verzapfen. Bei der Suche nach seiner ladungsfähigen Anschrift stellte sich heraus, daß Gott mit annähernd Lichtgeschwindigkeit durch den Orbit saust (nur so kann er seine diversen Galaxien kontrollieren) und aufgrund dieser hohen Geschwindigkeit mit annähernd c kommt er aus irdischer Sicht in den Genuß der Zeitdilatation, ist also noch ein junger Spund.

Dir auch guten Rutsch!

Gruß
Wolfgang

Sein Boot wurde vom Blitz getroffen und da die
Versicherung nich zahlen wollte( höhere Gewalt), hat er Gott
bzw. Gottes Vertreter auf Erden(also die Kirche) verklagt.

„Höhere Gewalt“ heißt im Juristenjargon „Act of God“ - darauf basiert dieser Film - also auf einem Wortwitz. (In der Übersetzung bleibt nur davon nichts übrig.)

Gruß
dataf0x

Hallo Levay,

er geht ja auch dem Forum auf die Nerven - stellvertretend für seinen Frisör. Wahrscheinlich hat er diese Vorgehensweise auf das komplette Rechtssystem übertragen…

Gruß und guten Rutsch
Axel

Wir stellen also fest, daß Gott eine prozessuale Aufgabe

wahrnehmen kann. Ist das nicht ein Ausdruck von
Rechtsfähigkeit?

Ist das eine ernst gemeinte Frage? In diesem Thread kann ich es langsam schon nicht mehr trennen.

Zudem würde doch die Tatsache, daß Gott an
einem Verfahren mitwirken

Wo „wirkt“ er denn mit? Weil sich jemand auf Gott beruft, soll eine „Mitwirkung“ gegebensein?

Levay