Ich habe letztens einen Film gesehen, in dem ein Fischer Gott verklagt hat.Sein Boot wurde vom Blitz getroffen und da die Versicherung nich zahlen wollte( höhere Gewalt), hat er Gott bzw. Gottes Vertreter auf Erden(also die Kirche) verklagt.
Nun meine Frage:
Geht sowas in Deutschland?Wohl eher nicht, aber wodurch wird das ausgeschlossen?
Geht sowas in Amiland?Die trusten doch in Gott.Also könn sie nicht verleugnen, dass es ihn gibt.
Wohl eher nicht, aber wodurch wird
das ausgeschlossen?
Durch gesunden Menschenverstand.
Geht sowas in Amiland?Die trusten doch in Gott.Also könn sie
nicht verleugnen, dass es ihn gibt.
Es gibt auch meine beiden Meerschweinchen; trotzdem kann ich die nicht verklagen. Dass es etwas oder jemanden gibt, heißt noch nicht, dass er prozess-, beteiligten- oder postulationsfähig ist.
Levay
PS. Ich hätte nicht gedacht, dass die Frage in der Überschrift ernst gemeint ist…
Geht sowas in Deutschland? :Wohl eher nicht, aber wodurch :wird das ausgeschlossen?
Hast Du die Personalien, vollen Vor- und Nachnamen, ladungsfähige Anschrift?
Für den Fall der Verurteilung sind für eine möglicherweise erforderliche Gehalts- und Kontenpfändung Name und Anschrift des Arbeitgebers, beim Selbständigen die Adresse der Geschäftsräume sowie die Bankverbindung nützlich. Falls Verhaftung, zwangsweise Vorführung etc erforderlich werden, sind Angaben über den regelmäßigen Aufenthaltsort (Stammkneipe, Mutter, Freundin) zweckdienlich, für den Fall der Fahndung auch ein aktuelles Foto.
Vor kostspieligen Rechtszügen mache Dich schlau, ob der alte Herr überhaupt zahlungsfähig ist oder längst Insolvenz angemeldet hat. Freu Dich auch nicht zu früh aufs Einbuchten, vielleicht bringt er ein Attest bei und ist gar nicht haftfähig.
ich hatte den Film auch gesehen und fand den Ansatz (als juristischer laie) schon interessant.
Geht sowas in Deutschland?
Natürlich nicht.
Wieso ist das natürlich?
Wohl eher nicht, aber wodurch wird
das ausgeschlossen?
Durch gesunden Menschenverstand.
Etwas polemisch gefragt: Seit wann hat Recht etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun?
Es gibt auch meine beiden Meerschweinchen; trotzdem kann ich
die nicht verklagen. Dass es etwas oder jemanden gibt, heißt
noch nicht, dass er prozess-, beteiligten- oder
postulationsfähig ist.
Ok, mal mit gesundem Menschenverstand: Wenn ich meine Konfirmationsstunden aus dem Gedächtnis krame, ist alles Gott-gewollt. Die katholische Kirche sieht den Papst als Stellvertreter Gottes auf Erden. Der Papst ist zudem sozusagen der Vorstandsvorsitzende der kath-Kirche-AG. Da der liebe Gott selber nicht ladungsfähig ist, müsste man doch zumindest seinen Stellvertreter vorladen können. Oder? Das war zumindest der Ansatzpunkt im Film. Was spricht nach deutschem Recht gegen diese Argumentationskette?
Weil nur Menschen Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Etwas polemisch gefragt: Seit wann hat Recht etwas mit
gesundem Menschenverstand zu tun?
Das hat es ganz bestimmt. Wenn man sich mal das BGB anschaut und sich klar macht, dass man da allermeistens für Fälle, an die der Gesetzgeber vor allem damals noch gar nicht denken konnte, verblüffend sachgerechte Lösungen findet, finde ich das schon sehr von Menschenverstand geleitet.
Ok, mal mit gesundem Menschenverstand: Wenn ich meine
Konfirmationsstunden aus dem Gedächtnis krame, ist alles
Gott-gewollt.
Das kannst Du gern glauben, im Zivilrecht findet sich von Religion recht wenig - wir leben ja in einem relativ aufgeklärten und doch eher weltlichen Staat. Deine Argeumentationskette ist ganz witzig, aber schon für den Agnostiker nicht mehr nachzuvollziehen. Denn selbst wenn man davon ausgehen würde, man könnte Gott verklagen, bleibt immer noch das Problem, dass keiner weiß, ob es ihn gibt.
Weil nur Menschen Träger von Rechten und Pflichten sein
können.
Das stimmt allerdings nicht so ganz, weil es auch juristische Personen gibt; außerdem wird auch den Personengesellschaften eine beschränkte Rechtsfähigkeit zugesprochen.
Etwas polemisch gefragt: Seit wann hat Recht etwas mit
gesundem Menschenverstand zu tun?
Das hat es ganz bestimmt. Wenn man sich mal das BGB anschaut
und sich klar macht, dass man da allermeistens für Fälle, an
die der Gesetzgeber vor allem damals noch gar nicht denken
konnte, verblüffend sachgerechte Lösungen findet, finde ich
das schon sehr von Menschenverstand geleitet.
Ok, mal mit gesundem Menschenverstand: Wenn ich meine
Konfirmationsstunden aus dem Gedächtnis krame, ist alles
Gott-gewollt. Die katholische Kirche sieht den Papst als
Stellvertreter Gottes auf Erden.
Ja das kann jeder glauben wie er will, das nennt die Rechtsordnung Religionsfreiheit.
Der Papst ist zudem sozusagen
der Vorstandsvorsitzende der kath-Kirche-AG. Da der liebe Gott
selber nicht ladungsfähig ist, müsste man doch zumindest
seinen Stellvertreter vorladen können. Oder? Das war zumindest
der Ansatzpunkt im Film. Was spricht nach deutschem Recht
gegen diese Argumentationskette?
Dagegen spricht, dass die Parteifähigkeit Gottes in der ZPO nicht vorgesehen ist - ganz einfach. Daher ist auch keine Vertretung möglich, da ja nur eine Partei vertreten werden kann. Über die Vertretung quasi rückwärts eine Parteifähigkeit zu konstruieren ist denkunmöglich oder grob gesagt juristischer Schwachsinn.
Dagegen spricht, dass die Parteifähigkeit Gottes in der ZPO
nicht vorgesehen ist - ganz einfach. Daher ist auch keine
Vertretung möglich, da ja nur eine Partei vertreten werden
kann. Über die Vertretung quasi rückwärts eine Parteifähigkeit
zu konstruieren ist denkunmöglich oder grob gesagt
juristischer Schwachsinn.
Na endlich mal eine vollständige Erklärung warum die Argumentation im Film zumindest nach deutschen Recht nicht greifen würde. Damit kann ich etwas anfangen. Vielen Dank!
mit besten Grüßen
Steffen B.
PS: Da das hier offensichtlich falsch verstanden wurde. Auch ich finde den Gedanken absurd (wenn auch auf eine witzige Art). Andererseits teilte ich die Neugier von „der Völler“ was den in Germany gegen eine solche Klage sprechen würde. Sorry, wenn das manchen Juristen hier als fiktiver Fall wohl zu simpel war.
entschuldige. Du beziehst Dich wahrscheinlich auf den Post mit den Meerschweinchen. Das war für mich wohl nicht deutlich genug. Kann natürlich auch sein, dass ich auf Grund Deiner Antworten zu dem Thema auch nur an Deinem Interesse an einer ernsthaften Antwort gezweifelt habe.
Ich will Dir meine urspünglichen Erwartungen bezüglich einer Antwort mal so erklären: Wenn ich das dt. Rechtssystem als Laie richtig verstanden habe, muss das Gericht eine Klageabweisung doch auch begründen. Oder? Dann wird da doch auch etwas anderes stehen als „sowas sind FILME!!! Unterhaltung!!! und haben nichts mit Realität zu tun.“, „Wie heißt das Zeug, das Du rauchst?“, „Es gibt auch meine beiden Meerschweinchen; trotzdem kann ich die nicht verklagen. Dass es etwas oder jemanden gibt, heißt noch nicht, dass er prozess-, beteiligten- oder postulationsfähig ist.“, "Sorry, ich kann das nicht ernst nehmen.
" usw.
Die Gerichte müssen sich mit den skurillsten Klagen beschäftigen. Dinge, die für den Durchschnittsbürger lediglich Zeitverschwendung bedeuten. Auch hier im Forum gibt es immer wieder etwas (scheinbar) seltsame Fragen (ich nehme mich da nicht aus). Trotzdem wird meist versucht auch diese Fragen unter Bezug auf entsprechende Gesetze, Urteile oder Verordnungen zu beantworten. Auch Du brillierst da immer wieder! Selbst worldwidefab , der bei solch Laienfragen eher zu ironisch/sarkastischen Antworten neigt, ringt sich in der Regel einen konkreten Hinweis auf BGB, ZPO usw. oder eine richtige Erläuterung ab… Wahrscheinlich habe ich auch aus diesem Grund Deinen Hinweis bei den Meerschweinchen nicht als einen Wink hin zur ZPO verstanden.
mit besten Grüßen
Steffen B.
PS: An dieser Stelle einmal Dank an alle (!) hier im Forum für die ansonsten meist sehr hilfreichen und informativen Antworten. In diesem Sinne wünsche ich noch einen guten Rutsch ins neue Jahr.