in letzter Zeit wurde ja häufig von der Buskampagne berichtet. Es war geplant, wie in anderen Ländern auch, Werbung mit religionskritischen Botschaften an Bussen zu platzieren. Verschiedene Verkehrsunternehmen haben dies jedoch abgelehnt. Darunter waren auch Gesellschaften, die Plakate mit Jesus-Botschaften zulassen. In Extra 3 wird darüber berichtet: http://www3.ndr.de/sendungen/extra_3/media/extra904…
Wie ist das Verhalten der Unternehmen zu beurteilen? Einerseits könnte man mit der Vertragsfreiheit argumentieren. Andererseits handelt es sich bei den Unternehmen meist um Gesellschaften, die im öffentlichen Besitz stehen. Der Staat wiederum ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet.
Ich finde, deine Argumente zielen beide in dieselbe Richtung. Neutralität wird man doch am ehesten gerecht, in dem man niemandem gestattet, seine weltanschauliche Werbung zu schalten.
Wie ist das Verhalten der Unternehmen zu beurteilen?
Einerseits könnte man mit der Vertragsfreiheit argumentieren.
Andererseits handelt es sich bei den Unternehmen meist um
Gesellschaften, die im öffentlichen Besitz stehen. Der Staat
wiederum ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet.
Hallo,
trifft das nicht auch für jede andere Werbung zu? Bildzeitung lesen oder Fast Food essen könnte man dann ja auch so hinterfragen - oder?
Ich finde, deine Argumente zielen beide in dieselbe Richtung.
Neutralität wird man doch am ehesten gerecht, in dem man
niemandem gestattet, seine weltanschauliche Werbung zu
schalten.
Wenn das Verkehrsunternehmen grundsätzlich jede religiöse bzw. religionskritische Werbung ablehnt, wird man wohl nichts sagen können.
Doch in dem Bericht kam zum Beispiel ein Mitarbeiter des VBN zu Wort, der die Werbung der Buskampagne als „glaubensverachtend“ bezeichnete, während er in Jesus-Parolen kein Problem sah. Hintergrund ist der Kirchentag in Bremen, der Bremen zahlreiche ÖPNV-Nutzer und somit einen Geldsegen bescherte.
Da kann von Neutralität sicherlich keine Rede mehr sein.
OT: Gottlose Buskampagne
Hallo,
zum Thema sage ich nichts.
Hintergrund ist der Kirchentag in Bremen,
der Bremen zahlreiche ÖPNV-Nutzer und somit einen Geldsegen
bescherte.
Die Erfahrung lehrt, daß die, wie immer beim ÖPNV, dabei draufzahlen.
Der größere Aufwand (Überstunden, ggf. externe Dienstleister, … - man will sich ja als leistungsfähiger und zuverlässiger ÖPNV darstellen) wird in der Regel nicht gedeckt. Noch dazu wird bei solchen Veranstaltungen nur sehr sporadisch kontrolliert, weil die Kontrolleure meist auch in den Dienstplan als Fahrer oder Aufsichten eingeplant werden, was die Schwarzfahrerquote sicher nicht senkt.
Der Staat wiederum ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet.
Deutschland? Nein! Schau mal in die Landesverfassungen. Darin wird z.B. in BW die einseitig christliche Religionsindoktrination im Unterricht aufgeführt.
Deutschland? Nein! Schau mal in die Landesverfassungen. Darin
wird z.B. in BW die einseitig christliche
Religionsindoktrination im Unterricht aufgeführt.
Das solltest Du mal genau nachlesen: http://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm
Da steht im Artikel 12 nur ‚Gott‘, da steht nirgends ‚Christlicher Gott‘. Im Gegenteil findest Du im Abschnitt II ‚Die Kirchen und die anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften…‘, also gerade keine Beschränkung auf die christliche Religion. Und wenn Du auf die ‚christlichen Sittengesetze‘ anspielst: die gelten allgemein als Moralvorstellung, nicht in Bezug auf eine spezielle christliche Religion.
Gruß
loderunner (ianal)
Deutschland? Nein! Schau mal in die Landesverfassungen. Darin
wird z.B. in BW die einseitig christliche
Religionsindoktrination im Unterricht aufgeführt.
Hallo loderunner,
ich lese in Artikel 12 „Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott , im Geiste der christlichen Nächstenliebe … zu erziehen“
Der christliche Gott ist wahrscheinlich nicht das fliegende Spagettimonster. Auch sind es nicht mehrere mögliche Götter. Der Landesverfassungsauftrag scheint mir also recht deutlich zu sein.
Allerdings scheint der Passus so relevant zu sein, wie die Todesstrafe in Artikel 21 der Verfassung des Landes Hessens. http://www.lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#21
Grüße
Ulf
ich lese in Artikel 12 „Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott , im Geiste der christlichen Nächstenliebe …
zu erziehen“
Der christliche Gott ist wahrscheinlich nicht das fliegende
Spagettimonster.
Da steht nur Gott. Das ‚christlich‘ bezieht sich auf die Nächstenliebe.
Lese ich da etwas anderes als Ihr?
Gruß
loderunner (ianal)
das Problem ist ja bekannt. Der Einfluss bestimmter Kreise ist vorhanden. Auch im geschilderten Fall soll es schon Zusagen von Verkehrsunternehmen gegeben haben, die dann nach dem Eingreifen bestimmter Personen wieder zurückgezogen wurden.
Ich hatte mir eher eine Klärung der Rechtslage gewünscht. Beispielsweise könnte man auf die Idee kommen, dass ein Betrieb, der hundertprozentig im Besitz der öffentlichen Hand ist, ähnlich wie eine Behörde handeln müsste. Die Ablehnung der Werbung wäre dann eine Art Verwaltungsakt. Hier müsste dann das Willkürverbot beachtet werden. Vielleicht ist das abwegig, vielleicht aber auch nicht.
ausserdem fahren angemeldete Kirchentagsteilnehmer kostenlos(gibt so ne Kirchentagskarte)…auch ohne Karte,denn es wird garnicht kontrolliert bzw die Busfahrer sind darauf getrimmt ein positives Image zu vermitteln,denn deshalb tut man sich den Aufwand an!!und da alle ÖVN´s von Steuermitteln getragen werden…