GPS-Aufzeichnung von Autovermietung

hallo!

Eine Firma vermietet Fahrzeuge und stattet diese mit einem Gerät aus, was der Firma den Fahrzeugstandort, die gefahrene Geschwindigkeit und die Motordrehzahl per Funk übermittelt.
Diese Daten werden dann bis zum Ende der Miete gespeichert, um ggf. Rückschlüsse auf unsachgemäßge Behandlung wie Überdrehen noch nicht eingefahrener Motoren festzustellen und daraus ggf. Vertragsbrüche abzuleiten.
Ist dieses Vorgehen von der Autovermietung zulässig? Welche Vorschriften werden hier berührt?

Gruß
Paul

Moin,

Ist dieses Vorgehen von der Autovermietung zulässig?

wird das im Mietvertrag so aufgeführt?
Hat der Mieter das mit seiner Unterschrift akzeptiert?

Gandalf

Moin,

Ist dieses Vorgehen von der Autovermietung zulässig?

wird das im Mietvertrag so aufgeführt?
Hat der Mieter das mit seiner Unterschrift akzeptiert?

Wahrscheinlich, sonst wüsste Paul ja nicht von dem Sachverhalt.

Das sind denen ihre Autos und die können daher bestimmen was sie wollen; und man muss ihnen zubilligen, dass sie gerne wissen wollen, ob der nagelneue Audi Q7 gerade nach Weißrussland gefahren wird oder im Hunsrück abseits befestigter Straßen mit Tempo 70 unterwegs ist.

Kein Interesse hingegen hat jemand, um festzustellen, dass die Dienstfahrt nach Hamburg, die des Mieters Ehefrau verkauft wurde, in Wahrheit nach München zur Geliebten geht.

wird das im Mietvertrag so aufgeführt?
Hat der Mieter das mit seiner Unterschrift akzeptiert?

Mir ist derzeit nicht bekannt, ob der betreffende Vermieter im Mietvertrag oder an anderer Stelle darauf hinweist. Nehmen wir mal an, dass er dies täte. Wäre es dann zulässig?
Meine Bedenken kommen hauptsächlich daher, inwiefern Behörden im Rahmen von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren darauf zugreifen könnten.

Gruß
Paul

Hallo,

für die genannten Zwecke ist die Erhebung und Speicherung nach dem BDSG zulässig, auch ohne Einwilligung, allerdings muss der Kunde in dem Mietvertrag darauf hingewiesen werden.

Die Ermittlungsbehörden können sich aller vorhandener Daten bemächtigen, allerdings ist das für Straf- und OWI-Verfahren nur mittelbar aussagekräftig, weil das System nicht anzeigt, wer der Fahrer ist.

Auch heute speichern Autos mehr als der Fahrer denkt - und die Polizei wird ausgebildet, das auszulesen.

http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol…

VG
EK

Hallo,

wird das im Mietvertrag so aufgeführt?
Hat der Mieter das mit seiner Unterschrift akzeptiert?

Mir ist derzeit nicht bekannt, ob der betreffende Vermieter im Mietvertrag oder an anderer Stelle darauf hinweist. Nehmen wir mal an, dass er dies täte. Wäre es dann zulässig?

Ja, sicher darf der Eigentümer/Vermieter die vertragsgemäße Nutzung auch prüfen. Die Problematik ist sicher, wie/wo die Daten gespeichert werden und der Zugriff geregelt und ggf. verhindert wird.

Meine Bedenken kommen hauptsächlich daher, inwiefern Behörden im Rahmen von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren darauf zugreifen könnten.

Welche Bedenken wären das denn? Man stelle sich vor drei Zeugen hätten todsicher gesehen, dass man viel zu schnell war und auch nicht gebremst hätte und die aufgezeichneten Daten würden das Gegenteil zeigen. Dann würde man sicher keine Bedenken haben und stattdessen sehr dankbar sein.
Aber ich ahne schon, bei welcher Gelegenheit Bedenken aufkommen ;o) Aber wahrscheinlich auch nur dann, wen man Verursacher und nicht Geschädigter ist.

Grüße

Hallo,

http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol…

danke für den Link; hochinteressant - auch wenn der Name des Vortragenden im ersten Moment Irritationen auslöste.

Gruß
C.