GPS Einbau in Firmenfahrzeuge droht in Kürze

Hallo,

in einem deutschen Unternehmen gibt es etwa ein dutzend Servicetechniker deutschlandweit. Bei einem Meeting der Servicetechniker im Dezember 2012 sollen alle Firmenbusse (ohne private Nutzung) mit GPS ausgestattet werden. Das ganze wurde den Technikern per email mitgeteilt, es gibt keine weiteren Infos über z.b. die Hardware, Software, Datenverarbeitung etc.

In der mail wurde folgende ZWECKE erwähnt:

  • Entfall von handgeschriebenen Fahrtberichten und Schätzungen von Kilometern
  • Belegbare Nachweise von Arbeits- und Fahr- zeiten und Kilometerleistungen gegenüber unseren Kunden
  • Objektive und transparente Dokumentation von Arbeitszeiten
  • Optimierung von Strecken und Zeiten sowie der Serviceeinsatzplanung
  • Reduzierung der Gesamtfahrleistung und damit der Flottenkosten
  • Nachweis der nichtprivaten Nutzung gegenüber den Finanzbehörden
  • Steigerung der Effizienz und Produktivität des Servicebetriebes

Es gibt (noch) keinen Betriebsrat, daher Null Mitspracherecht. Die Frage, kommen die Techniker um den Einbau drumherum ?? Das Firmenauto wird immer zu Hause geparkt, oder, bei auswärtiger Übernachtung, am Hotel. Eine der Hauptfragen ist weiterhin: müssen alle o.g. Gründe erfüllt werden durch den GPS-Einbau oder reicht es, wenn nur 1 erfüllt wird ?? Und wenn, muss das in einem möglichen Gerichtsverfahren von der Geschäftsleitung nachgewiesen werden ?
Dann ist die Frage, was ist mit den Daten ? Jeder Tehniker hat sein festes Auto. D.h. Wenn er geloggt wird, z.b. in Berlin, und die Firma weiß, dass nur 1 Techniker dort wohnt und die anderen alle 300km weit weg wohnen, dann ist doch das ganze schon eine personenbezogene Sache. Das soll doch verboten sein oder ?? Die handgeschriebenen Fahrberichte gibt es z.b. in der Praxis nicht mehr. Die Techniker bearbeiten beim Kunden an ihren Laptops die Serviceberichte und drucken sie dann an Ort und Stelle aus, Nachweis von Arbeits- und Fahrzeiten sind somit auch möglich oder ?? Man könnte annehmen, dass der AG grundsätzlich allen Technikern Untreue gegenüber der täglichen Stunden unterstellt. Dies könnte der wahre Grund für dieses, vermutlich auch monatliche Fixkosten verschlingende System, sein. Zu etwa 80-90% sind die Techniker mind. 1, eher mehrere Tage im Voraus darüber informiert, wo sie eingesetzt werden, mitgeteilt per Handy, mail oder im internen Software-Programm. Von daher würde doch Argument „Steigerung d. Effizienz…“ ebenso wegfallen, wie z.b. „Optimierung v. Strecken…“ durch das mobile Navi, das bereits jeder Techniker im Fz. hat.

Im Internet gestöbert, kommt man schnell zum BDSG, man findet u.a. etwas im §6c, §13, §32g aber trifft das auch auf die oben erwähnten Servicetechniker zu?.

Bevor sich die Techniker einen gemeinsamen Anwalt nehmen, der sie gemeinschaftlich vertritt, wollen sie halt die Chancen ausloten, ob es dauerhaft abgewehrt werden kann.

Einer der einzig glaubhaften Gründe ist der Nachweis der km gegenüber dem Finanzamt, hier gäbe es aber noch die Alternative Fahrtenbuch… Könnte hier ein Richter dies dem GPS-Einbau vorziehen ?

Viel Stoff und ein nervenaufreibendes Thema momentan…

Danke vorerst.

Hai!

Wenn alle Techniker doch die liebsten und fleißigsten Leute auf der
Welt sind, wo ist eigentlich das Problem?

Warum wollen sie den Einbau denn nicht?

Der Plem

Guten Abend!

sollen alle Firmenbusse
(ohne private Nutzung) mit GPS ausgestattet werden. Das ganze
wurde den Technikern per email mitgeteilt…
In der mail wurde folgende ZWECKE erwähnt:

Niemand kann das berechtigte Interesse eines Unternehmens/einer Unternehmensleitung ernsthaft in Frage stellen, über Standort und Routen der Firmenfahrzeuge informiert zu sein.

Es gibt (noch) keinen Betriebsrat, daher Null Mitspracherecht.

Ein Betriebsrat würde und könnte gegen so eine sehr vernünftige Maßnahme nichts unternehmen. Warum die Servicetechniker hier auf Abwehr gebürstet sind, werden sie selbst wissen, aber vermutlich nicht verraten wollen.

Bevor sich die Techniker einen gemeinsamen Anwalt nehmen, der
sie gemeinschaftlich vertritt…

Den dürfen sie mit aussichtslosem Anliegen gemeinsam bezahlen.

Könnte hier ein Richter dies dem GPS-Einbau vorziehen ?

Damit wird sich kein Richter beschäftigen. Nach anwaltlicher Beratung werden sich die Techniker mit dem GPS-Einbau abfinden. Schon der Schutz vor Diebstahl und plötzlichem Verschwinden des Fahrzeugs lässt den GPS-Einbau grundsätzlich vernünftig erscheinen. Mir fallen etliche weitere Gründe ein. Aber wozu überhaupt begründen? Es sind Firmenfahrzeuge zur dienstlichen Nutzung. Bei solcher Sachlage muss sich kein Geschäftsführer wegen der GPS-Nachrüstung absabbeln.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

der Einbau ist grds. datenschutzrechtlich nicht per se unzulässig, es kommt aber auf die Interessenabwägung an. Die genannten Firmeninteressen sind bei Dienstwagen nachvollziehbar und zumindest für manche von diesen sehe ich auch kein milderes Mittel mit identischer Effizienz.

Auf der anderen Seite ist die Vollüberwachung, die Firma sieht jede Pinkelpause, jede Umwegfahrt, jede Privatfahrt. Aber das ist ja nun nicht besonders intim oder schutzwürdig.

Ich sehe da keine Chancen, das System gänzlich zu verhindern. Und vor allem laufen die AN Gefahr, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erleiden bis zu einer Klärung, die dann ggf. nachteilig für die AN ausfällt.

Am kostengünstigsten wäre ein Vorsprechen bei der Aufsichtsbehörde, was die dazu meinen. Aber ohne Firmennennung, denn auch das kann AN in Probleme bringen.

Die Einschätzung der Behörde ist allerdings oft arbeitnehmerfreundlicher als die der Gerichte, daher sollte man auch nach einer Aussage der Aufsichtsbehörde zu Gunsten der AN im Gedächtnis behalten, dass das Arbeitsgericht das anders sieht und dann die Abmahnung / Kündigung des Service AN bestätigt.

VG
EK

PS: Hier sieht man, wie eine Aufsichtsbehörde ein GPS System methodisch auf Zulässigkeit prüft:
https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/200…
https://www.datenschutzzentrum.de/vortraege/20080308…

Link
Hier noch eine interessante Urteilsbesprechung des LAG BaWü, die auch von der Aufsichtsbehörde in SH zitiert wird, allerdings das Überwachungsinteresse BEJAHT hat, was die Aufsichtsbehörde mal wieder unerwähnt ließ, von daher also Vorsicht, nicht alles, was das Datenschutzzentrum so verbreitet, ist auch herrschende Meinung

http://www.proof-management.de/downloads/besprechung…

Kleiner Hinweis zu den Gegenargumenten

Das
Firmenauto wird immer zu Hause geparkt…
Dann ist die Frage, was ist mit den Daten ? Jeder Tehniker hat
sein festes Auto. D.h. Wenn er geloggt wird, z.b. in Berlin,
und die Firma weiß, dass nur 1 Techniker dort wohnt und die
anderen alle 300km weit weg wohnen, dann ist doch das ganze
schon eine personenbezogene Sache.

Bei dieser Argumentation währe ich ein wenig vorsichtig.

Die Firmenleitung könnte diese Argument ernst nehmen, und dir für deinen Dienstwagen einen Stellplatz an deinem Wohnort zuweisen.(Zweigstelle,befreundetes Unternehmen)
Selbstverständlich in reichlich Entfernung zu deinem Wohnort…
wegen dem Datenschutz und so…

Dort währe das Fahrzeug bei Dienstende abzustellen.

Dann fährst(läufst,strampelst) du jeden Morgen in deiner Freizeit und auf deine Kosten (wie ein großteil der Arbeitnehmer) an den Ort wo du deinen Dienst antrittst.
Deinen Arbeitsplatz vor die eigene Haustür zu stellen ist nicht selbstverständlich.
Gruß
Uwe

Guten Abend!

Hallo,

Es gibt (noch) keinen Betriebsrat, daher Null Mitspracherecht.

Ein Betriebsrat würde und könnte gegen so eine sehr
vernünftige Maßnahme nichts unternehmen.

Dieses Wissen hast Du aber sehr exklusiv. Das BAG hat an Überwachungseinrichtungen sehr hohe Hürden geknüpft, was das AG-Interesse betrifft. Selbst wenn aber der BR dieser Maßnahme im Einzelfall zustimmt, kann er sehr detaillierte Regelungen bezüglich personenbezogener Auswertungen (Standorte, Fahrzeiten und -wege etc.) treffen.
Im Übrigen besteht das Mitbestimmungsrecht des BR auch in vollem Umfang dann, wenn der BR sich erst nach Einführung der Maßnahme gründet.

Warum die
Servicetechniker hier auf Abwehr gebürstet sind, werden sie
selbst wissen, aber vermutlich nicht verraten wollen.

Vielleicht weil den AG nicht alles detailliert angeht, was die Techniker selbstverantwortlich entscheiden

Bevor sich die Techniker einen gemeinsamen Anwalt nehmen, der
sie gemeinschaftlich vertritt…

Den dürfen sie mit aussichtslosem Anliegen gemeinsam bezahlen.

Auch das ist eine sehr mutige Ausnahme, denn auch eine Individualklage kann sehr wohl mindestens zu einer Begrenzung der Auswertmöglichkeiten führen, selbst dann wenn ein bestehender BR seine Rechte nicht oder nur sehr zurückhaltend wahrnimmt.

Könnte hier ein Richter dies dem GPS-Einbau vorziehen ?

Damit wird sich kein Richter beschäftigen.

Sofern die Klage frist- und formgerecht eingereicht wird, muß sich ein Richter damit „beschäftigen“. Das ist das Wesen eines Rechtsstaats.

Nach anwaltlicher
Beratung werden sich die Techniker mit dem GPS-Einbau
abfinden. Schon der Schutz vor Diebstahl und plötzlichem
Verschwinden des Fahrzeugs lässt den GPS-Einbau grundsätzlich
vernünftig erscheinen.

Das genau diese Gründe in der Regel ggü. dem allgemeinen Persön´lichkeitsrecht des AN zurücktreten, ist schon lange höchstrichterlich ausgeurteilt. Ein AG muß schon sehr genau betriebliche organisatorische Notwendigkeiten darlegen, um eine solche Überwachung zu rechtfertigen.

Mir fallen etliche weitere Gründe ein.
Aber wozu überhaupt begründen? Es sind Firmenfahrzeuge zur
dienstlichen Nutzung. Bei solcher Sachlage muss sich kein
Geschäftsführer wegen der GPS-Nachrüstung absabbeln.

Das hat viel mit Meinen, aber kaum etwas mit Wissen zu tun.

Gruß

&Tschüß

Wolfgang

Wolfgang

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Hallo!

Das hat viel mit Meinen, aber kaum etwas mit Wissen zu tun.

Das sagst du gut auf den Punkt bringend, denn bei der Problematik (wenn man denn überhaupt ein Problem sehen will) geht es tatsächlich um Meinungen, genauer: um Abwägungen. Auf der einen Seite stehen Datenschutzbelange, vielleicht Intimsphäre der Beschäftigten, auf der anderen Seite betriebliche Belange. Es ist eben auch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, zu wissen, zu kontrollieren und zu steuern, was im Unternehmen geschieht. Und natürlich kann man aus verschiedenen Blickwinkeln zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.

Ich sag’ aber gleich, dass hier der Arbeitgeber, wenn er sich denn nicht ganz dumm anstellt, am längeren Hebel sitzt. Organisatorische Vorzüge und Optimierung betrieblichen Abläufe sowie deren Kontrolle - das alles auch noch papierlos ohne menschliche Unzulänglichkeiten und in Echtzeit - geben hier so viel her, dass ich niemandem empfehlen würde, an dieser Stelle ein arbeitsrechtliches Faß aufzumachen. Das gerne geschwungene Schwert, den Mitarbeitern würden betrügerische Manipulationen unterstellt, ist bloß verbale heiße Luft. Mit solcher Begründung müsste man von der Stempeluhr bis zur AU-Bescheinigung alles abschaffen.

Als Verantwortlicher würde ich sogar noch weiter gehen und die Fahrzeuge mit einem Datenspeicher ausstatten, der GPS-Daten mit Geschwindigkeit, Brems- und Blinkerbetätigungen verknüpft. Natürlich nur, um Führerscheine und Portemonnaie der Mitarbeiter etwa im Fall eines Unfalls zu schützen.

Es handelt sich hier nicht um Wissen, wo man nachrechnen und q.e.d. drunterschreiben kann. Es sind Sichtweisen. Aber ein nicht ganz ungeschickt argumentierender Arbeitgeber wird hier vor jedem Arbeitsgericht Meinungsaustausch dergestalt treiben können, dass der Richter mit der Meinung des Arbeitgebers urteilt. Immerhin geht das Maß der Kontrolle an keiner Stelle über das hinaus, was im Innendienst an Transparenz der Abläufe selbstverständlich ist.

Gruß
Wolfgang

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Hallo!

Hallo,

Das hat viel mit Meinen, aber kaum etwas mit Wissen zu tun.

Diese Aussage bezog sich auf die rechtlichen Einschätzungen, die Du sowohl im vorherigen als auch im aktuellen Posting abgibst. Diese entsprechen einfach nicht der Rechtslage und ich empfehle Dir, Dich mal mit der umfassenden detaillierten Rechtsprechung des BAG dazu zu beschäftigen. Da landest Du nämlich in den meisten Fällen ganz schön auf der Nase.
Das BAG hat schon lange grundsätzlich entschieden, daß das allgemeine Persönlichkeitsrecht des AN Vorrang vor den Überwachungsinteressen des AG hat, gerade dann, wenn diese aus (oft genug vorgeschobenen) „fürsorglichen“ Gesichtspunkten erfolgen soll.
Grundsätzlich muß der AG in jedem einzelen Fall darlegen und beweisen, daß sein Interesse an Überwachung das Persönlichkeitsrecht des AN überwiegt.

Organisatorische Vorzüge und Optimierung betrieblichen Abläufe
sowie deren Kontrolle - das alles auch noch papierlos ohne
menschliche Unzulänglichkeiten und in Echtzeit - geben hier so
viel her, dass ich niemandem empfehlen würde, an dieser Stelle
ein arbeitsrechtliches Faß aufzumachen.

Das ist einer deiner zentralen Irrtümer. Sofern nicht durch Rechtsvorschriften verlangt oder aber aus tatsächlichen Gründen zwingend notwendig, ist die bloße Dokumentation und Optimierung idR kein hinreichender Grund für derartige Überwachungsmaßnahmen

Das gerne geschwungene
Schwert, den Mitarbeitern würden betrügerische Manipulationen
unterstellt, ist bloß verbale heiße Luft.

Darauf kommt es gar nicht an, auch hier liegst Du falsch. :

Mit solcher
Begründung müsste man von der Stempeluhr bis zur
AU-Bescheinigung alles abschaffen.

Auch das ist in dieser Pauschalität falsch, da es dafür rechtliche Gründe oder tatsächliche Notwendigkeiten gibt.

Als Verantwortlicher würde ich sogar noch weiter gehen und die
Fahrzeuge mit einem Datenspeicher ausstatten, der GPS-Daten
mit Geschwindigkeit, Brems- und Blinkerbetätigungen verknüpft.
Natürlich nur, um Führerscheine und Portemonnaie der
Mitarbeiter etwa im Fall eines Unfalls zu schützen.

Jaja, die Fürsorglichkeit, gern verwendete (oberfaule) Ausrede. Das Problem fängt spätestens da an, wenn diese ganzen Aufzeichnungen gegen den AN verwendet werden können.

Es handelt sich hier nicht um Wissen, wo man nachrechnen und
q.e.d. drunterschreiben kann. Es sind Sichtweisen. Aber ein
nicht ganz ungeschickt argumentierender Arbeitgeber wird hier
vor jedem Arbeitsgericht Meinungsaustausch dergestalt treiben
können, dass der Richter mit der Meinung des Arbeitgebers
urteilt.

Mit diesem Abschnitt zeigst Du leider überdeutlich, daß du keinen blassen Schimmer von der rechtlichen Realität hast

Immerhin geht das Maß der Kontrolle an keiner Stelle
über das hinaus, was im Innendienst an Transparenz der Abläufe
selbstverständlich ist.

Auch das stimmt nicht, denn auch im „Innendienst“ dürfen idR keine Bewegungsprofile erstellt werden.

Sorry, aber Du redest von diesen Angelegenheiten ohne jegliches fundiertes Wissen, hast dafür aber ne Meinung, bloß brauchman die nicht ernst nehmen.
Genauso, wie ich mich nie zu Fragen der Elektrotechnik äußern würde, solltest Du Dir überlegen, ob du Dich wirklich in regelmäßigen Abständen arbeitsrechtlich blamieren willst.

Gruß

&Tschüß

Wolfgang

Wolfgang

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Hallo!

Das BAG hat schon lange grundsätzlich entschieden, daß das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des AN Vorrang vor den
Überwachungsinteressen des AG hat…

Ein Arbeitgeber will wissen, wann unmd wo sich seine Fahrzeuge und die Mitarbeiter befinden. Und das darf er nicht wissen? Du kannst gerne weiter mit persönlichen Angriffen reagieren, aber dass jemand den Standort seiner eigenen Autos mit zeitgemäßen Mitteln erfasst, wird man niemandem verwehren können. Auch Kenntnis über den Aufenthaltsort seiner Mitarbeiter während der Arbeitszeit wird man dem Chef nicht vorenthalten können. Mitarbeiter erhalten Weisung, während der Arbeitszeit dies und jenes zu tun. Die Kontrolle, ob gemäß Weisung verfahren wird, ist eine überall geübte Selbstverständlichkeit. Das an der Sache vorbei gehende Verbot von Bewegungsprofilen kann man hier gerne stecken lassen.

Mir ist es sowas von wurscht, was der Fragesteller und seine Kollegen treiben. Mir ist auch die Meinung von Gerichten in anders gelagerten Fällen wurscht. Ich prognostiziere, dass der Fragesteller vor dem Arbeitsgericht mit dem Ansinnen, die Standorterfassung der Firmenfahrzeuge per GPS zu verhindern, den Kürzeren zieht.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

Es gibt (noch) keinen Betriebsrat, daher Null Mitspracherecht.

Schade. Sollte doch aber die MA nicht hindern, sich mal darüber mit dem/den Vorgesetzten zu unterhalten. Vielleicht können da auch noch Bedingungen ausgehandelt werden. Es wird doch auch jetzt schon Vereinbarungen dazu geben, wie das Fahrzeug zu nutzen ist.

Die Frage, kommen die Techniker um den Einbau drumherum ?? Das Firmenauto wird immer zu Hause geparkt, oder, bei auswärtiger Übernachtung, am Hotel. Eine der Hauptfragen ist weiterhin: müssen alle o.g. Gründe erfüllt werden durch den GPS-Einbau oder reicht es, wenn nur 1 erfüllt wird ??

Im Zweifel muss ein Gericht zu der Erkentnis kommen, dass die berechtigten Belange des AG die des AN überweiegen oder eben nicht. Da wird es nicht auf einen dieser Zwecke ankommen, sondern auf ein Gesamtbild.

Und wenn, muss das in einem möglichen Gerichtsverfahren von der Geschäftsleitung nachgewiesen werden ?

Wenn es nicht schon ohnehin plausibel ist, ja.

Dann ist die Frage, was ist mit den Daten ? Jeder Tehniker hat sein festes Auto. D.h. Wenn er geloggt wird, z.b. in Berlin, und die Firma weiß, dass nur 1 Techniker dort wohnt und die anderen alle 300km weit weg wohnen, dann ist doch das ganze schon eine personenbezogene Sache.

Ich verstehe die Problematik nicht ganz. Die Firma weiß doch, wo seine Angestellten wohnen? Die wissen also jetzt, dass das Auto von AN X, der in Berlin wohnt, in Berlin steht. Wo ist das Problem?

Das soll doch verboten sein oder ??

Warum? Der AG weiß doch sowieso, wo der Angestellte wohnt.

Die handgeschriebenen Fahrberichte gibt es z.b. in der Praxis nicht mehr. Die Techniker bearbeiten beim Kunden an ihren Laptops die Serviceberichte und drucken sie dann an Ort und Stelle aus, Nachweis von Arbeits- und Fahrzeiten sind somit auch möglich oder ??

Na jedenfalls annäherungsweise. Gelegentlich hat aber auch schon mal ein Chef einen solchen MA währender Arbeitszeit schlafend im Auto vorgefunden. Und manche solcher Fahrzeuge weisen plötzlich enorm hohe Verbräuche auf.

Man könnte annehmen, dass der AG grundsätzlich allen Technikern Untreue gegenüber der täglichen Stunden unterstellt. Dies könnte der wahre Grund für dieses, vermutlich auch monatliche Fixkosten verschlingende System, sein.

Das ist sicher nicht auszuschließen. Aus dem gleichen Grund werden anderenorts Stechuhren eingeführt. Sowas verstößt wohl nicht gegen den Datenschutz, obwohl da z.B. auf den täglichen Zigarettenkonsum geschlossen werden könnte. Und nicht nur das, es kann auch nachvollzogen werden, wer da regelmäßig mit wem gemeinsam zur Zigarettenpause geht. Das führte dann schonmal zu solchen Auswüchsen, dass Y und Y verboten wird im Raucherpavillion miteinander zu reden. Keine Ahnung was den Chef da geritten hat. Für mich war das dann der Anlass dezent nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und da abzuhauen, da es in einem solchen Klima oft noch zu sehr unschönen Dingen kommt.
Aber wer da nichts zu verbergen hat, sollte solchen Dingen zunächst auch gelassen entgegensehen können.

Zu etwa 80-90% sind die Techniker mind. 1, eher mehrere Tage im Voraus darüber informiert, wo sie eingesetzt werden, mitgeteilt per Handy, mail oder im internen Software-Programm.

Ist ja nicht auszuschließen, dass dies noch optimiert werden könnte.

Von daher würde doch Argument „Steigerung d. Effizienz…“ ebenso wegfallen, wie z.b. „Optimierung v. Strecken…“ durch das mobile Navi, das bereits jeder Techniker im Fz. hat.

Na aber davon weiß die Firma nicht, wo X gerade ist? Und vielleicht haben sich erhebliche Abweichungen von den für die Einsatzorte benötigten und den tatsächlich gefahrenen ergeben?

Im Internet gestöbert, kommt man schnell zum BDSG, man findet u.a. etwas im §6c, §13, §32g aber trifft das auch auf die oben erwähnten Servicetechniker zu?.

Klar.

Bevor sich die Techniker einen gemeinsamen Anwalt nehmen, der sie gemeinschaftlich vertritt, wollen sie halt die Chancen ausloten, ob es dauerhaft abgewehrt werden kann.

Genau das sollte ein versierte Anwalt ebensogut und halbwegs gerichtsfest darlegen können. Man muss Anwälte nicht gleich mit Klagen beauftragen. Man kann sich auch einfach einen rechtlichen Sachverhalt und die Erfolgsaussichten bei einer Klage aufklären lassen.

Einer der einzig glaubhaften Gründe ist der Nachweis der km gegenüber dem Finanzamt, hier gäbe es aber noch die Alternative Fahrtenbuch… Könnte hier ein Richter dies dem GPS-Einbau vorziehen?

Wie schon gesagt kommt es hier nicht auf die einzelnen Zwecke an. Wenn ich mir nur auch gerade noch überlege, dass viele Fahrzeuge mit Fahrtenschreibern ausgerüstet sind und da neben den Fahr- und Ruhezeiten praktisch auch die gefahrenen Wege nachvollzogen werden können, dann dürften die Hürden für den GPS-Einbau nicht mehr allzuhoch sein.
Daneben kann man sich auch fragen, ob es Gründe für das unterstellte Misstrauen des AG geben könnte und wie der anders darauf reagieren könnte (. Möglicherweise wirkt das Ganze auch nur präventiv und niemand fühlt sich zu Dingen verleitet, die ihn den Arbeitsplatz kosten können, wenn er denn dabei vom AG erwischt würde.
Es haben sich schon Leute so richtig in die Scheiße geritten, als sie sich 200km von der geplanten Route nach einem Unfall zur Fahrerflucht verleitet sahen, um diese Abweichung nicht auffliegen zu lassen. Da waren Job und Führerschein weg und die Haftpflicht drohte auch noch mit Regress. Da wird das Ganze doch zur reinsten Fürsorgemaßnahme ;o)

Also ich würde den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen. Dort erstmal beraten lassen. Gerne auch danach fragen, was der AG alternativ machen könnte.
Die Dinger sind sicher schnell eingebaut und bis das Ganze im Ernstfall vor einem Gericht landet und ein Urteil gesprochen ist, vergeht schonmal etwas Zeit in Deutschland. Bis dahin hat der AG schon Daten gesammelt, die er zwar nicht vor Gericht oder sonstwo verwerten dürfte. Aber wenn dann plötzlich die Fahrleistungen um 20% bei vergleichbarem Auftragsvolumen/Streckenbedarf zurückgehen, hat der viellicht andere Mittel und Wege um anschließend seine Pappenheimer zu identifizieren und anzugehen.

Grüße

Hallo Wolfgang,

Auch das stimmt nicht, denn auch im „Innendienst“ dürfen idR keine Bewegungsprofile erstellt werden.

Habe im Callcenter gearbeitet.

Dort wurde auf die Sekunde abgerechnet
ob der Agent eine Pause gemacht hat,auf dem WC und wie lange gewesen ist,wie viel das reine Gespräch mit dem Kunden und die „Nacharbeit“ gedauert hat,ect…!Zudem wurden Kundengespräche(natürlich mit
„Zustimmung“ des Agenten)aufgezeichnet und ausgewertet.

Die Überwachung der Mitarbeiter war und ist auch noch heute in vielen solcher Unternehmen straff organisiert.

„DIE STASI WAR EIN SCHEISSDRECK DAGEGEN!“
würden viele sagen.

Den Verantwortlichen der Arbeitsagentur(regelmäßige Besuche zum Kursanfang)hat es nicht gestört und Fördermittel wurden bewilligt.

Soweit zu der o.g. Aussage.

Zum aktuellen Fall kann ich nur bemerken,wenn der der AG den AN
auf eine zukünftige GPS Überwachung seiner Fahrzeuge hinweist(er wird seine Gründe haben) und der AN nicht damit einverstanden ist(auch der wird seine Gründe haben),sollte der AN den Arbeitsplatz wechseln.

LG Bollfried

Hallo Wolfgang,

Hallo,

Auch das stimmt nicht, denn auch im „Innendienst“ dürfen idR
keine Bewegungsprofile erstellt werden.

Habe im Callcenter gearbeitet.

Dort wurde auf die Sekunde abgerechnet
ob der Agent eine Pause gemacht hat,auf dem WC und wie lange
gewesen ist,wie viel das reine Gespräch mit dem Kunden und die
„Nacharbeit“ gedauert hat,ect…!Zudem wurden
Kundengespräche(natürlich mit
„Zustimmung“ des Agenten)aufgezeichnet und ausgewertet.

Die Überwachung der Mitarbeiter war und ist auch noch heute in
vielen solcher Unternehmen straff organisiert.

Und was willst du damit sagen ?
Sorry, aber das ist eine genauso wenig zielführende Diskussion wie die von Herrn Dreyer, der einfach nur seinen „Herr im Haus´“ - Standpunkt beschreibt ohne Rücksicht auf recht und Gesetz.
Du schreibst dasselbe aus dem Blickwinkel des leidenden AN.
Aber nur weil es offensichtlich in Deinem Betrieb niemanden gab, der sich gewehrt hat, heißt das noch lange nicht, daß diese Überwachung zulässig war bzw. ist.
Leider ist es so in der Arbeitswelt, daß viele AG einfach mal machen und sich die AN - einzeln oder kollektiv - halt wehren müssen und ihre Rechte oft erkämpfen.

„DIE STASI WAR EIN SCHEISSDRECK DAGEGEN!“
würden viele sagen.

Das ist zwar ein wohlfeiler Vergleich, aber trotzdem an den Haaren herbeigezogen, denn bei der Stasi ging es noch um viel existenziellere Bedrohungen.

Den Verantwortlichen der Arbeitsagentur(regelmäßige Besuche
zum Kursanfang)hat es nicht gestört und Fördermittel wurden
bewilligt.

Wenn man sich immer nur auf Andere verläßt, ist man halt öfter verlassen.

Soweit zu der o.g. Aussage.

Zum aktuellen Fall kann ich nur bemerken,wenn der der AG den
AN
auf eine zukünftige GPS Überwachung seiner Fahrzeuge
hinweist(er wird seine Gründe haben)

die der AG laut Rechtsprechung belegen muß

und der AN nicht damit
einverstanden ist(auch der wird seine Gründe haben),

die der AN aber lt. Rechtsprechung erst mal nicht belegen muß

sollte der
AN den Arbeitsplatz wechseln.

So, und hier sind wir dann in der Rubrik „dummes Geschwätz“, denn so ändert sich natürlich nie was.

LG Bollfried

&Tschüß
Wolfgang

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