Hallo,
in einem deutschen Unternehmen gibt es etwa ein dutzend Servicetechniker deutschlandweit. Bei einem Meeting der Servicetechniker im Dezember 2012 sollen alle Firmenbusse (ohne private Nutzung) mit GPS ausgestattet werden. Das ganze wurde den Technikern per email mitgeteilt, es gibt keine weiteren Infos über z.b. die Hardware, Software, Datenverarbeitung etc.
In der mail wurde folgende ZWECKE erwähnt:
- Entfall von handgeschriebenen Fahrtberichten und Schätzungen von Kilometern
- Belegbare Nachweise von Arbeits- und Fahr- zeiten und Kilometerleistungen gegenüber unseren Kunden
- Objektive und transparente Dokumentation von Arbeitszeiten
- Optimierung von Strecken und Zeiten sowie der Serviceeinsatzplanung
- Reduzierung der Gesamtfahrleistung und damit der Flottenkosten
- Nachweis der nichtprivaten Nutzung gegenüber den Finanzbehörden
- Steigerung der Effizienz und Produktivität des Servicebetriebes
Es gibt (noch) keinen Betriebsrat, daher Null Mitspracherecht. Die Frage, kommen die Techniker um den Einbau drumherum ?? Das Firmenauto wird immer zu Hause geparkt, oder, bei auswärtiger Übernachtung, am Hotel. Eine der Hauptfragen ist weiterhin: müssen alle o.g. Gründe erfüllt werden durch den GPS-Einbau oder reicht es, wenn nur 1 erfüllt wird ?? Und wenn, muss das in einem möglichen Gerichtsverfahren von der Geschäftsleitung nachgewiesen werden ?
Dann ist die Frage, was ist mit den Daten ? Jeder Tehniker hat sein festes Auto. D.h. Wenn er geloggt wird, z.b. in Berlin, und die Firma weiß, dass nur 1 Techniker dort wohnt und die anderen alle 300km weit weg wohnen, dann ist doch das ganze schon eine personenbezogene Sache. Das soll doch verboten sein oder ?? Die handgeschriebenen Fahrberichte gibt es z.b. in der Praxis nicht mehr. Die Techniker bearbeiten beim Kunden an ihren Laptops die Serviceberichte und drucken sie dann an Ort und Stelle aus, Nachweis von Arbeits- und Fahrzeiten sind somit auch möglich oder ?? Man könnte annehmen, dass der AG grundsätzlich allen Technikern Untreue gegenüber der täglichen Stunden unterstellt. Dies könnte der wahre Grund für dieses, vermutlich auch monatliche Fixkosten verschlingende System, sein. Zu etwa 80-90% sind die Techniker mind. 1, eher mehrere Tage im Voraus darüber informiert, wo sie eingesetzt werden, mitgeteilt per Handy, mail oder im internen Software-Programm. Von daher würde doch Argument „Steigerung d. Effizienz…“ ebenso wegfallen, wie z.b. „Optimierung v. Strecken…“ durch das mobile Navi, das bereits jeder Techniker im Fz. hat.
Im Internet gestöbert, kommt man schnell zum BDSG, man findet u.a. etwas im §6c, §13, §32g aber trifft das auch auf die oben erwähnten Servicetechniker zu?.
Bevor sich die Techniker einen gemeinsamen Anwalt nehmen, der sie gemeinschaftlich vertritt, wollen sie halt die Chancen ausloten, ob es dauerhaft abgewehrt werden kann.
Einer der einzig glaubhaften Gründe ist der Nachweis der km gegenüber dem Finanzamt, hier gäbe es aber noch die Alternative Fahrtenbuch… Könnte hier ein Richter dies dem GPS-Einbau vorziehen ?
Viel Stoff und ein nervenaufreibendes Thema momentan…
Danke vorerst.