GPS im Firmenauto

Ein Kundendienstmonteur hat laut Vertrag 40 Wochenstunden zu arbeiten. Er fährt währenddessen einen Firmenwagen, der vom Chef mit GPS-Sender ausgestattet wurde und jederzeit geortet werden kann. Die Fahrstrecken und Standorte werden elektronisch gespeichert. Nun muß er über die regulären 40 Stunden hinaus auch noch in seiner Freizeit rund um die Uhr (Tag und Nacht und Wochenende) jederzeit für Notfälle in Rufbereitschaft bleiben und dann die Notreparaturen durchführen können. Dafür muß er das Firmenfahrzeug mit sich führen. Der Chef kann nun auch die Aufenthaltsorte des Mitarbeiters in dessen Freizeit und seinen Lebenswandel analysieren. Hat der Chef das Recht dazu? Oder hat der Mitarbeiter das Recht, die GPS-Ortung außerhalb der regulären 40 Stunden zu verbieten?

Hallo (=freundliche Anrede)

Der AN hat das Recht dazu, in seiner Freizeit den Wagen zuhause vor der Tür stehen zu lassen und mit seinem eigenen Fahrzeug wohinauchimmer zu fahren. Bei Aktivierung aus der Rufbereitschaft fährt er dann nach Hause und steigt in den Firmenwagen, der ihm offensichtlich der Schilderung und meiner Interpretation zufolge gar nicht zur Privatnutzung überlassen worden ist.

Gruß, (=freundliche Verabschiedung)
LeoLo

>Der AN hat das Recht dazu, in seiner Freizeit den Wagen zuhause vor >der Tür stehen zu lassen und mit seinem eigenen Fahrzeug >wohinauchimmer zu fahren. Bei Aktivierung aus der Rufbereitschaft >fährt er dann nach Hause und steigt in den Firmenwagen, der ihm >offensichtlich der Schilderung und meiner Interpretation zufolge gar >nicht zur Privatnutzung überlassen worden ist.

Anscheinend fehlen hier jemandem wohl die Kenntnisse der Alltäglichen Arbeitspraxis von Kundendienstmonteuren bzw. von vergleichbaren Berufsgruppen.In der Regel sind Kundendienstfahrzeuge Kombis oder Kastenwagen,bei denen sich die Frage nach einer privaten Nutzung ohnehin nicht stellt,weil die Fahrzeuge mit Werkzeugen,gängigen Ersatzteilen usw. vollgestopft sind.Die Ausrüstung mit GPS dient hier vornehmlich nicht der Überwachung des Mitarbeiters,sondern der Diebstahlsvorbeugung/verfolgung.Denn Werkzeuge und Material repräsentieren oft sehr hohe Werte.

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Hallo

Schön, daß wir drüber geredet haben.

Was möchtest Du mir/uns denn jetzt bzgl der Fragestellung sinnvolles damit sagen?

Gruß,
LeoLo

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Hallo Leo-Lo,

Wahrscheinlich kennt er auch keine Führung eines handschriftlichen Fahrtenbuches.
Selbst analog war es für einen A.G. wichtig, wo im Notfall eines seiner FZG stand.
Das ginge telefonisch oder per GPS…aber das FZG bliebe Firmeneigentum…
Warum dann so eine Aufregung ?

Bleiben wir mal der Sache verbunden, das sich Positionskontrolle nur auf Eigentum des Ag beziehen sollte. ( Equipment allgemein )

mfg

nutzlos

>Wahrscheinlich kennt er auch keine Führung eines handschriftlichen >Fahrtenbuches.
>Selbst analog war es für einen A.G. wichtig, wo im Notfall eines >seiner FZG stand.
Nicht nur im Notfall…

>Das ginge telefonisch oder per GPS…aber das FZG bliebe >Firmeneigentum…
In der Analogen Zeit musste man sich als Monteur beim Werkspförtner abmelden unter welcher Nummer man anschließend zu erreichen war.Da lag dann ein Ordner voll von angefahren Adressen…da konnten noch weit mehr Leute reinschauen als der Chef…

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Hi,

wenn Du statt dem verwendeten Zacken einen Doppelpunkt verwendest, erkennt man viel besser, was Zitat und was eigener Text ist. Versuch es mal.

Grusz S