Gps in firmenwagen

hallo,

es geht um gps im firmenwagen, darf der arbeitgeber ein gps-überwachungssystem in einen firmenwagen des angestellten einbauen, obwohl der angestellte eine privatnutzung hat.Es wir außerdem nicht glaubhaft gewährleistet, das dieses system außerhalb der arbeitszeiten abgeschaltet wird.

Was ist denn vereinbart?
Hi!

Es gibt doch sicherlich einen Vertrag über den Firmen-PKW, oder?

Grundsätzlich kann ich nichts wirklich Schlimmes daran finden!

LG
Guido

Hi,

eine GPS-Ueberwachung dient ja per-se dem Diebstahlschutz (Ansonsten heisst es Navi und hat einen Knopf zum an- und ausmachen :wink:. Da waere eine Abschaltung ausserhalb der Arbeitszeiten natuerlich nicht zielfuehrend.

Vereinbarung zur Privat-Nutzung durchschauen - was ist gestattet, was nicht?!
Vertrauensverhaeltnis zum AG ueberpruefen.
Evtl. GPS-Ueberwachung ueber neutrale Dritte vereinbaren (z.B. Sicherheitsdienst).

Kann mir aber keinen Chef vorstellen, der den ganzen Tag am Bildschirm hockt und sich anschaut, wo seine MA gerade rumfahren; wenn das wirklich jemand machen sollte, wuerde ich als AN schleunigst die Firma wechseln :wink:

Gruss
G

Hi,

Probleme gibt es hier nur, wenn der Angestellte sich heimlich mit der Frau des AG´s trifft.
Ansonsten kann man mit einer Tiefgarage und Alufolie Spuren verwischen und verlegen.
Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

nicki

das gps ist dafür da, um einen service techniker schneller zum nächsten kunden zu leiten nicht für die navigation, sonder einfach um zu sehen welcher techniker sich in der nähe aufhält. es ist natürlich ein leichtes für den chef dann auch die techniker zu kontrolliern, was ich ihm nicht unterstellen will, aber zutrauen könnte man es ihm. AU?ERDEM: geht es nicht um die kontrolle wärend meiner arbeitszeit sondern in meiner privatzeit!!!

Es ist nix vertraglich vereinbart ausser den PKW. als der vertrag abgeschlossen wurde war gps noch nicht präsent.

schlimm ist: Der Techniker weiss nicht ob das gps auch wärend seiner privatzeit läuft und was ist mit pausen, da kann sich der techniker auch aufhalten wo er will und das geht den chef ja nichts an.

es geht rein um die privatzeit!!!

Hallo,

der Arbeitgeber darf aus datenschutzrechtlicher Sicht nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses Daten erheben, speichern, verarbeiten, etc. Es ist allerdings nicht die Pflicht, auch gleich technisch dafür zu sorgen, dass ein Mißbrauch gar nicht erst möglich ist, vor allem, weil jede Sicherungsmaßnahme irgendwie umgangen werden kann. Ohne begründeten Verdacht hat man da als Arbeitnehmer schlechte Karten.

Ein Betriebsrat könnte hier auch sein Mitbestimmungsrecht ausüben und versuchen zu erzwingen, dass die Erhebung von GPS-Daten technisch - durch entsprechende Systemprogrammierung - außerhalb der normalen Arbeitszeiten nicht stattfindet, also entweder durch Modifikation des GPS-Senders im Auto oder der Software.

Grüße
EK

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