GPS Ortung im Firmenwagen

Hallo an alle Helferlein

Meine Frage lautet
Herr AN bekommt von Herrn AG in seinem Firmenwagen ein GPS Ortungsystem verbaut mit der Begründung von Wegeoptimierung und Kostenersparnis. Herr AN ist damit nicht einverstanden da er sich beobachtet und kontrolliert fühlt.
Muss er sich dieses Gerät einbauen oder auch nachträglich entfernen lassen. Ein Betriebsrat in der Firma von Herrn AG nicht an den sich Herr AN wenden kann.

Desweitern sperrt Herr AG wiederum das Urlaubsgeld in Höhe von
xxx,xx €. Muss sich Herr AN dieses gefallen lassen da er auf das Geld angewiesen ist und er 3 KInder zu Hause hat.

Für schnelle hilfe wäre ich sehr dankbar

Hallo,
arbeitsrechtlich ist es so, dass es dem Arbeitgeber überlassen bleiben muss, wie er die Arbeit effektiv gestaltet.
In dem Fall ja, der AN muss das dulden.
Wenn der AG meint, zur Effekitvierung betrieblicher Proszesse sind GPS Navigationsgeräte eine Lösung, dann darf er das tun. Er schreibt ja auch vor, welches Computersystem er einsetzt.
Sich beobachtet fühlen, ist dabei eine rein individuelle Wahrnehmung, die sich möglicherweise aus realen Gründen aufdrängt.
Warum sollte es einem Arbeitgeber nicht gestattet sein, die AN die er bezahlt auch zu beobachten und zu kontrollieren, solange es ausschließlich darum geht, zu überprüfen, was die AN mit den Firmengeldern (Arbeitszeit, Autos, Computer,… kostet ja alles Geld) anstellen?

Desweitern sperrt Herr AG wiederum das Urlaubsgeld in Höhe von
xxx,xx €. Muss sich Herr AN dieses gefallen lassen da er auf das :Geld angewiesen ist und er 3 KInder zu Hause hat?

Hier wäre zuerst die Frage zu klären, auf welcher Basis denn der AG dem AN ein Urlaubsgeld zahlt.
So pauschal kann das nicht beantwortetr werden.
Tarifvertrag, Haustarif, unter welchen Umständen haben AN Anrechte auf Urlaiubsgeld?
Gruß Rumburak

Hallo,

da muss man schon im Einzelfall abwägen, ob man einen Firmenwagen mit Privatnutzung außerhalb der Arbeitszeit überwacht, weil man wissen will, was AN so in seiner Freizeit treibt und wo er Urlaub macht oder einen Logistik-LKW.

Sehr lesenswert die Ausführungen der Aufsichtsbehörde Schleswig-Holstein dazu:

https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/200…

VG
EK

Hallo,

da muss man schon im Einzelfall abwägen, ob man einen
Firmenwagen mit Privatnutzung außerhalb der Arbeitszeit
überwacht, weil man wissen will, was AN so in seiner Freizeit
treibt und wo er Urlaub macht oder einen Logistik-LKW.

Da hast Du vollkommen recht.
Aber ich lese im UP nichts von Privatnutzung. Dererlei Kaffeesatzleserei betreibe ich nicht.

Wenns darum ginge hätte der UP das auch schreiben müssen.
Gruß Rumburak

Hallo Rumburak,

schon recht, ich habe ja auch bewusst nicht geschrieben, dass du falsch liegst, sondern nur klargemacht, dass deine Antwort nur für bestimmte Fälle richtig ist.

Aber jetzt hat der Ursprungsposter doch sicherlich alles, was er braucht.

VG
EK

der firmenwagen wird privat genutzt, aber nur mit mündlicher zusage

der firmenwagen wird privat genutzt, aber nur mit mündlicher zusage

Das ist schön für Dich, bringt aber wenig Klarheit.
Mal so gefragt:

Du nimmst die Privatnutzung des Fahrzeuges an, ohne den sich daraus für Dich ergebenden geldwerten Vorteil zu versteuern?
Sehe ich das so richtig?

Oder führst Du ein Fahrtenbuch und rechnest Deine Privatfahrten auch privat ab?

Rumbuark
Du musst diese Fragen hier nicht wirklich beantworten.