GPS-Peilung Dienstwagen mit Privatnutzung

Hallo,

Mich würde interessieren ob ein Arbeitnehmer zustimmen muss, wenn der Arbeitgeber in ein Dienstfahrzeug mit Privatnutzung (1%-Regelung) ein GPS Gerät einbauen möchte.
Es handelt sich nicht um ein Servicefahrzeug.
Kann bei Weigerung gekündigt werden mit Begründung „Mangelnde Kooperation“?
Gerät sei abschaltbar, Abschaltung während der Dienstzeit soll abgemahnt werden.

Gruß
M.

Hi!

Mich würde interessieren ob ein Arbeitnehmer zustimmen muss,
wenn der Arbeitgeber in ein Dienstfahrzeug mit Privatnutzung
(1%-Regelung) ein GPS Gerät einbauen möchte.

Nicht unbedingt der AN.

Kann bei Weigerung gekündigt werden mit Begründung „Mangelnde
Kooperation“?

Was sagt denn der Betriebsrat dazu?
Was sagt der Datenschutzbeauftragte?
Was genau macht das GPS?
Darf man es nach Dienstschluss abschalten?

VG
Guido

Hallo Guido,

Vielen Dank für den Link.

Was sagt denn der Betriebsrat dazu?

Nicht vorhanden.

Was sagt der Datenschutzbeauftragte?

Nicht vorhanden.

Was genau macht das GPS?

Soweit mir bekannt ist neben dem Aufenthaltsort auch eine Datenauswertung möglich (Geschwindigkeit, Verbrauch, Routenaufzeichnung ect). Ein „verdächtiger“ Mitarbeiter (Service) wurde wohl mittels Gerät schon überführt während der Dienstzeit privates erledigt zu haben.

Darf man es nach Dienstschluss abschalten?

Das schon, wobei es keine festen Dienstzeiten für den betreffenden Mitarbeiter gibt.

Allerdings las ich in der Zwischenzeit, dass es Geräte gibt die zwischen „Dienstlich“ und „Privat“ umgeschaltet werden und bei denen auch im Privatmodus der Standpunkt übermittelt wird. Was für ein Gerät es genau ist entzieht sich meiner Kenntniss.

Deinen Link fand ich ja sehr interessant. Eigentlich gäbe es dann keinen Grund für eine Überwachung bei einem Mitarbeiter der selbständig zu Aussendiensteinsätzen unterwegs ist oder im Büro/Home-office arbeitet.

Begründet würde übrigens damit, dass es in alle Fahrzeuge eingebaut werden solle (Gleiches Recht für alle) und dass Fahreinsätze vom Service optimiert würden und evtl Einsätze dessen eingespart werden, wenn jemand anderes von der Firma näher am Einsatzort sein sollte und eine einfache Tätigkeit ausführen kann („Mal nen Knopf drücken“).

Gruß
M.

Hi!

Was sagt denn der Betriebsrat dazu?

Nicht vorhanden.

Das sollte man ändern.

Was sagt der Datenschutzbeauftragte?

Nicht vorhanden.

Naja, das muss man ändern!

Ein „verdächtiger“ Mitarbeiter
(Service) wurde wohl mittels Gerät schon überführt während der
Dienstzeit privates erledigt zu haben.

Naja, das sollte auf Verdacht ein Problem für den AG werden.

Begründet würde übrigens damit, dass es in alle Fahrzeuge
eingebaut werden solle (Gleiches Recht für alle) und dass
Fahreinsätze vom Service optimiert würden und evtl Einsätze
dessen eingespart werden, wenn jemand anderes von der Firma
näher am Einsatzort sein sollte und eine einfache Tätigkeit
ausführen kann („Mal nen Knopf drücken“).

Das könnte imo tatsächlich ein berechtigtes Interesse des AG sein.

Aber wie will man sich wirksam wehren, wenn keine Instanz existiert, die der AG bei derartigen Entschidungen mit einbinden muss?

VG
Guido

Hallo Hexle,

als Betriebsrat musste ich mich neulich auch mit dem Thema auseinandersetzen.

Das hat mir erstmal weitergeholfen - wir haben eine Betriebsvereinbarung dazu erstellt.

https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/ar…

https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwachung-am-…

LG vom Mond

Deinem Kollegen kann man nur raten: ANWALT!!!

Hallo,

Was sagt denn der Betriebsrat dazu?

Nicht vorhanden.

Das sollte man ändern.

Bringt jetzt aber erstmal nichts?

Was sagt der Datenschutzbeauftragte?

Nicht vorhanden.

Naja, das muss man ändern!

Aus praktischer Erfahrung liegt es oft einfach daran, dass die Mitarbeiter gar nicht wissen, wer das macht. Muss ja kein Beschäftigter des Unternehmens sein oder es ist einfach Chefsache.

Ein „verdächtiger“ Mitarbeiter (Service) wurde wohl mittels Gerät schon überführt während der Dienstzeit privates erledigt zu haben.

Naja, das sollte auf Verdacht ein Problem für den AG werden.

Wenn MA das Unternehmen beklauen, kann das auch ein Problem für alle anderen MA sein.
Aber erzähl mal. Der darf das dafür nur einsetzen, wenn er schon gerichtsfeste Beweise hat?

Begründet würde übrigens damit, dass es in alle Fahrzeuge eingebaut werden solle (Gleiches Recht für alle) und dass Fahreinsätze vom Service optimiert würden und evtl Einsätze dessen eingespart werden, wenn jemand anderes von der Firma näher am Einsatzort sein sollte und eine einfache Tätigkeit ausführen kann („Mal nen Knopf drücken“).

Das könnte imo tatsächlich ein berechtigtes Interesse des AG sein.

Hm, der hat sich anscheinend auch schon rechtlich beraten lassen ;o)

Aber wie will man sich wirksam wehren, wenn keine Instanz existiert, die der AG bei derartigen Entscheidungen mit einbinden muss?

Muss man sich denn wehren? Natürlich kann man sich auch mit dem Unternehmen/Chef rumstreiten. Aber es gibt auch Anwälte, die auf solche Mitarbeiter spezialisiert sind.
Vielleicht können auch einfach erstmal beide Seiten ihre Ziele und Befürchtungen austauschen und versteht dann die jeweils andere Seite. An einer wirtschaftlicheren Organisation und dem Verfolgen betrügerischer Mitarbeiter sollte im Grunde jeder normale MA auch ein Interesse haben. Und wenn das Teil dann nach Feierabend abgeschaltet werden kann, sollte es erst Recht kein Problem sein.

Grüße

Hi!

Aus praktischer Erfahrung liegt es oft einfach daran, dass die
Mitarbeiter gar nicht wissen, wer das macht.

Aus praktischer Erfahrung gibt es oft welche, die gar keinen Schimmer haben, was sie eigentlich machen müssen :smile:

Aber erzähl mal. Der darf das dafür nur einsetzen, wenn er
schon gerichtsfeste Beweise hat?

Natürlich nicht.
Nur sollten die Verdachtsmomente schon ausgesprochen handfest sein, damit man sich nicht auf sehr dünnes Eis begibt - gerade dann, wenn es keine festen Pausenzeiten gibt (da es keine festen Einsatzzeiten gibt, liegt es nah),

Das könnte imo tatsächlich ein berechtigtes Interesse des AG sein.

Hm, der hat sich anscheinend auch schon rechtlich beraten
lassen ;o)

Das war auch mien Gedanke :smile:

Muss man sich denn wehren?

Naja, gerade bei der privaten Nutzung oder auch nur in meiner Pause hätte ich ein Problem damit, dass mein AG mich „verfolgen“ kann.
Und ganz ehrlich können auch diese - wie ich finde sehr wichtigen - „Eine Hand wäscht die andere“-Dinge darunter leiden (ich mache hier mal 10 Minuten länger, springe dafür da mal kurz in den Supermarkt).

Vielleicht können auch einfach erstmal beide Seiten ihre Ziele
und Befürchtungen austauschen und versteht dann die jeweils
andere Seite.

Gerade dafür ist ein Betriebsrat ja da.
Es ist ja auch nicht so ganz sinnvoll (übrigens gerade aus AG-Sicht), sich mit jedem Mitarbeiter einzeln auseinanderzusetzen.

An einer wirtschaftlicheren Organisation und dem
Verfolgen betrügerischer Mitarbeiter sollte im Grunde jeder
normale MA auch ein Interesse haben.

Ich glaube, da gibt es keine andere Ansicht.

VG
Guido

Hallo

Gerade dafür ist ein Betriebsrat ja da.
Es ist ja auch nicht so ganz sinnvoll (übrigens gerade aus
AG-Sicht), sich mit jedem Mitarbeiter einzeln
auseinanderzusetzen.

Hier liegt im übigen auch der Haken für den Arbeitgeber. Was ist, wenn der Mitarbeiter sich weigert?
Bei der aktuellen Arbeitsmarktlage sitzt der Mitarbeiter am längeren Hebel.
Der Mitarbeiter hat außerdem das Recht, auf das Angebot eines Firmenwagens zu verzichten.

MfG Frank

Hallo,

Ein „verdächtiger“ Mitarbeiter (Service) wurde wohl mittels Gerät schon überführt während der Dienstzeit privates erledigt zu haben.

Naja, das sollte auf Verdacht ein Problem für den AG werden.

Wenn MA das Unternehmen beklauen, kann das auch ein Problem
für alle anderen MA sein.
Aber erzähl mal. Der darf das dafür nur einsetzen, wenn er
schon gerichtsfeste Beweise hat

Das habe ich nur erwähnt, damit man sieht, dass das System durchaus wohl zur Überwachung gedacht sein könnte. Warum aber alle Mitarbeiter sozusagen einem Generalverdacht ausgesetzt sein sollten frag ich mich. Andere Mitarbeiter teilen sich ihre Zeit frei ein und dürfen durchaus einkaufen um 10 Uhr oder die Kinder von der Schule holen ect.

Begründet würde übrigens damit, dass es in alle Fahrzeuge eingebaut werden solle (Gleiches Recht für alle) und dass Fahreinsätze vom Service optimiert würden und evtl Einsätze dessen eingespart werden, wenn jemand anderes von der Firma näher am Einsatzort sein sollte und eine einfache Tätigkeit ausführen kann („Mal nen Knopf drücken“).

Das könnte imo tatsächlich ein berechtigtes Interesse des AG sein.

Hm, der hat sich anscheinend auch schon rechtlich beraten
lassen ;o)

Wirklich? Es ist ein Grund alle Mitarbeiter zu überwachen weil eventuell jemand gerade irgendwo sein könnte wo jemand einer anderen Arbeitsgruppe einen Einsatz hätte?

Na dann geht das ja sicher Flächendeckend in allen Fahrzeugen. In dem Link hatte ich das anderes verstanden.

Muss man sich denn wehren? Natürlich kann man sich auch mit
dem Unternehmen/Chef rumstreiten. Aber es gibt auch Anwälte,
die auf solche Mitarbeiter spezialisiert sind.
Vielleicht können auch einfach erstmal beide Seiten ihre Ziele
und Befürchtungen austauschen und versteht dann die jeweils
andere Seite. An einer wirtschaftlicheren Organisation und dem
Verfolgen betrügerischer Mitarbeiter sollte im Grunde jeder
normale MA auch ein Interesse haben. Und wenn das Teil dann
nach Feierabend abgeschaltet werden kann, sollte es erst Recht
kein Problem sein.

Also gehen wir mal davon aus in unserem hypothetischen Fall wäre es so:
Ein Austausch findet statt, aber der AG ist einfach nur stur. Er beruft sich darauf, dass es aus fairnessgründen alle Fahrzeuge bekommen sollten.
Dieser Mitarbeiter wehrt sich gegen die Überwachung, weil er es als Maßnahme sieht die seinen Persönlichkeitsrechten widerspricht. Er ist im Betrieb eigentlich unersätzlich. Andere sind da eben leise.
Was meiner Meinung nach wirklich nicht ok wäre: alle Mitarbeiter vom Service können die Daten sämtlicher Mitarbeiter, bzw deren Fahrzeugen einsehen! Es wird angenommen, dass so auch der eine Service-Mitarbeiter überführt wurde - durch neugierige Kollegen. Allerdings weiss ich nicht was in diesem Fall die Konsequenz war und ob das stimmt oder Gerücht ist.

Gruß
M.