Ihre Frage: darf ich meiner Frau einen GPS Tracker ohne deren Wissen anbringen und sie damit ausspionieren, bzw. kann ich dafür strsfrechtlich belangt werden?
die beiden Super-Detektive haben es sich mit Pauschalaussagen etwas einfach gemacht. Hoffentlich sind sie im Job nicht auch so oberflächlich.
Erst mal ist das unter den von Dir beschriebenen Umständen eine Ordnungswidrigkeit (und keine Straftat) gemäß § 43 Abs. 2 Satz1 BDSG.
Zur Straftat kann es unter den in § 44 BDSG definierten Umständen werden.
Moralisch ist es eine ganz andere Nummer - aber das war ja nicht gefragt.