GPS - Tracking / Legalität

Guten Tag allerseits.

Eben stieß ich in einem Online - Elektronikmarkt auf sogenannte „GPS - Tracker“.

Kann ich strafrechtlich belangt werden wenn ich ein solches Gerät ohne ihr Einverständnis am Wagen meiner Frau anbringe?

Danke im Vorraus für etwaige Antworten.

Mfg

hallo,
Ich kenne mich zwar mit der GPS-Technik aus,
aber nicht mit Rechtsfragen darüber.

gruß

Ihre Frage: darf ich meiner Frau einen GPS Tracker ohne deren Wissen anbringen und sie damit ausspionieren, bzw. kann ich dafür strsfrechtlich belangt werden?

Kurze Antwort, JA!

Hallo Chris,

die beiden Super-Detektive haben es sich mit Pauschalaussagen etwas einfach gemacht. Hoffentlich sind sie im Job nicht auch so oberflächlich.

Erst mal ist das unter den von Dir beschriebenen Umständen eine Ordnungswidrigkeit (und keine Straftat) gemäß § 43 Abs. 2 Satz1 BDSG.
Zur Straftat kann es unter den in § 44 BDSG definierten Umständen werden.

Moralisch ist es eine ganz andere Nummer - aber das war ja nicht gefragt.

Dachsgruß

dafür strsfrechtlich belangt werden?

Kurze Antwort, JA!

sagt wer?
und wie heißt der § ?

neugierige Grüße RS99

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der bgh sagt das
§ 43 Abs.2 Nr. 1 BDSG, § 44 Abs. 1 BDSG.

Hallo,

der bgh sagt das
§ 43 Abs.2 Nr. 1 BDSG, § 44 Abs. 1 BDSG.

  1. § 43 BDSG spricht von Owi und NICHT von Straftat

  2. Ob überhaupt der Fall des §44 BDSG zutrifft ist aus dem UP nicht ersichtlich

Und nur das habe ich angezweifelt

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