Gr/sw/rt nicht einheitlich ?

Hallo zusammen,

es wundert mich etwas das die gr/sw/rt-Leitungen wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich angeschlossen wurden.
In meinem Teubner Energietechnik Teil 2 steht ausschließlich grau für den Schutzleiter. In Niedersachsen habe ich jetzt aber schon die 2. Anlage wo Rot der Schutzleiter ist.
Und das waren alles Elektroinst.-Firmen und keine Bastler.

Gruß
Thomas

Hallo Thomas
Das braucht Dich nicht zu wundern.
Ich musste mich kurz nach meiner Ausbildung deswegen auch mal belehren lassen. Im Haus meines Vaters (Baden Württemberg Bj1965)ist Rot der Schutzleiter. Im Geschäft (DC-Sifi) hab ich mal einen Motor nach diesem Muster „falsch“ angeschlossen. Da hies es dann zur Erklärung, dass es mal eine Zeit (Weis nicht mehr genau, aber so ca 1940-1950) gab in der das Drehstromnetz mit 220V betrieben wurde. Und da wurde, da es schon 220V-Geräte gab einfach die 2te Phase geerdet. Und das war dann in diesem Fall der Rote.
Bitte nicht hauen wenn das jetzt falsch war :smile:) Aber das war mein „Lehrgeld“ zu diesem Thema.

Gruß Armin

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Moinmoin,

wenn Du mal in´s Archiv schaust, die Frage habe ich vor kurzem schon einmal beantwortet. Es war bis 1965 EVU abhängig ob überhaupt ein SL =3-Leiter Netz gebaut werden mußte.Bei der HEW mußte bei der SCHLESWAG mußte nicht.
Im grunde war der graue Draht als 0-Leiter vorgeschrieben. Der 0-Leiter beinhaltete den MP und den SL. In den meisten Netzen wurde er deshalb so auch verwendet. Der rote Draht durfte als Lampendraht verwendet werden. Doch in Geräteanschlußleitungen und Verlängerungskabeln, vor allem für Drehstrom war das sehr unterschiedlich da dort der rt-Draht als Erde bezeichnet wurde und meist auch den MP übernahm, sofern dieser überhaupt gebraucht wurde (Motoren 3 Außenleiter + 1 SL= 4 Drähte). Daher müsste jeder Elektriker bei Instandsetzung eines solchen Kabels/Gerätes sorgfältig prüfen welchen Draht der Vorgänger genommen hat. In den 80er Jahren wurde der graue Draht in Schaltanlagen für Spannungen unter 100V, für Verdrahtungszwecke eingesetzt, über 100V war es sw und für Leitergruppen br., nach DIN 40705. Im Gegensatz zur VDE 0100 sprich bei den gr/ge-Leiter diese DIN auch davon, daß der gn/ge Draht zur Schutzleiterzwecke eingesetzwerden m u ß, er darf für keine anderen Zwecke benutzt werden. Wird er aber nach VDE 0100/5.73 und zwar für PA-Leitungen d a r f er demnach verwendet werden.

Cheers
F-M

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du meinst früher.
heute ist es so, dass ausschließlich gngb für PE erlaubt ist und auch NUR dafür.
Ist in einer älteren Anlage eine andere Farbe (z.B. rot) und man macht was dran, gehört ein Schild dran, dass PE nicht einheitlich gekennzeichnet ist.

;Moinmoin

heute ist es so, dass ausschließlich gngb für PE erlaubt ist

und auch NUR dafür.

Das ist erste ist richtig, das NUR ist falsch. Wie ich schon sagte darf die gn/ge Kennzeichnung auch für Potentialausgleichzwecke benutzwerden (PA), und das erst seit 1973.
Der gn/ge Draht wurde aber im Jahr 1965 als Hamonisierungsmaßnahme eingeführt und war bis 1973 so wie Du es sagst „NUR“ erlaubt. Für PA Zwecke durfte damals jede Drahtfarbe verwendet werden bis auf die Farbe gn/ge. Nach der Ausgabe von VDE 0100/5/73 kann auch der gn/ge Draht verwendet werden (selbstverständlich auch jede andere Drahtfabe)- ist aber nicht vorgeschrieben. Es braucht im PA also nicht unbedingt gn/ge seien, kann aber .

Cheers
F-M

Ist in einer älteren Anlage eine andere Farbe (z.B. rot) und
man macht was dran, gehört ein Schild dran, dass PE nicht
einheitlich gekennzeichnet ist.