Grabnutzungsrecht

Hallo allerseits,

meine Mutter ist 2011 verstorben und wurde im Familiengrab beigesetzt. Da meine Oma damals bereits 97 Jahre alt war, war absehbar, dass sich das Bestattungsznenario in nicht so ferner Zeit wiederholen würde. Da meine Oma immer davon sprach endlich zum Opa gehen zu wollen, auch immer betonte nicht verbrannt werden zu wollen, war mir klar, dass ihr Wunsch erfüllt wird und plante vor, indem das Grab meiner Mutter tiefer ausgehoben wurde, sodass Oma irgendwann mit in dieses Grab kann. 10 Monate später war es leider soweit, leider hat sie ihren letzten Wunsch nie testamentarisch festgehalten. Meine Tante (zu der sie mindestens 40 Jahre kein Kontakt hatte) entschied sich gegen ihren Willen, sie wurde verbrannt und in einem anderen Grab beigesetzt.

1999 erhielt meine Oma ein Schreiben, dass wegen der umliegenden Kastanie, eine weitere Erdbestattung nicht möglich sei, 2000 wurde dieser Bescheid aufgehoben, daher die Erdbestattung meiner Mutter. Nun erhielt ich ein Schrieb in dem der Bescheid wieder aufgehoben wurde, diesmal wohl endgültig, keine weiteren Erdbestattungen. Der Extra-Aushub auf 2,40m wurde mir damals aber mit über 200€ berechnet. Dieses Geld fordere ich nun zurück. Ich hab ein Grab und kann es jetzt nicht nutzen wie ich möchte. Wir haben gerade einen neuen Todesfall in der Familie wo ebenfalls keine Feuerbestattung gewünscht war. Das Friedhofsamt sieht sich nicht in der Verpflichtung mir die Extrakosten zu erstatten, ich sehe das natürlich anders.
Was meint ihr? Hab ich Anspruch?

Mich wundert schon, dass man bei Euch offenbar in einem Grab 2 Bestattungen zeitlich nacheinander vornehmen darf.
Das ist doch m.E. wegen der Totenruhe nicht zulässig wenn nicht die Mindestruhezeit (20 Jahre ?) überschritten wäre.
Bei Familiengräbern liegen die Grabstellen doch nebeneinander, nicht übereinander.

In solchen Fällen wird manchmal erlaubt, auf einem „vollen“ Grab noch eine Urne eines nahen Angehörigen beizusetzen. Und das ist ja schon ein Grenzfall.

Ich kann kein Fehlverhalten der Friedhofsverwaltung(Gemeinde erkennen wenn ein Bescheid nach vielen Jahren wieder aufgehoben und geändert wird. Bäume und Wurzeln wachsen in der Zeit, es kann sich also objektiv was geändert haben.

Und Du willst nur wegen 200 € Mehrkosten groß reklamieren ?
Versuche es doch, mehr als ablehnen kann man nicht. Und wenn Du die Ablehnung hast, dann kannst Du ja klagen. Mit ungewissem Ausgang.

MfG
duck313

Hallo,

natürlich gibt es Tieferlegungen. Es kommt auf die Friedhofsbestimmungen an. Ist auch bei uns möglich.

Die Frage der UP kann ich allerdings nicht beantworten.

Grüße

Siboniwe

Es ist ein Einzelgrab, kein Doppelgrab. Mein Opa ist schon viele Jahre tot und biologisch nicht mehr existent. Dadurch ging das, dass der erste Sarg tiefer gelegt wurde, sodass doch wer auf normale Höhe gelegt werden kann. Urnenbestattungen wären weiterhin möglich.
Keine weiteren Bestattungen wegen Totenruhe kenn ich nicht. Sind ja viele in kürzeren Abständen von 20 Jahren beerdigt. Was du meinst ist das Grabnutzungsrecht oder in dem Fall -verpflichtung. Mit der Beerdigung verpflichtest du dich (finanziell) für 20 Jahre. Erst dann kann es weitergegeben werden wenn man nicht mehr für aufkommen möchte, weil der Verstorbene dann in der Regel vollständig abgebaut ist.

Sicher, aber nicht übereinander !
Ein Familiengrab hat z.B. 3 Plätze, 2 sind lange belegt, einer ist frei. Natürlich kann man den freien Platz jederzeit nutzen. Die Plätze liegen ja auch nebeneinander, ein 3er-Grabplatz ist mind. dreimal so breit wie ein Einzelgrab.

Und wenn die (meist) 20 Jahre vergangen sind kann man auch das älteste Grab dort neu belegen. Dann ist die gesetzliche Ruhezeit verstrichen und es gilt als nicht mehr vorhanden.

Es mag unterschiedliche Bestimmungen in den Friedhofsordnungen( Land, Gemeinde, kirchlich…) geben, aber die Ruhezeit ist m. E. nach nicht unterschiedlich.

MfG
duck313

1 Like

duck, das gibt`s, vielleicht nicht überall aber z.B. da:
https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/muehlingen/Mehr-Auswahl-bei-Bestattung;art372452,9040483 ramses90

1 Like

zwei Nebeneinander, Rest da drüber -so ist es hier. Ist wohl von Ort zu Ort anders.

Mir scheint das arg nach einer Frage auszusehen, die nur nach den speziellen Bedingungen vor Ort geklärt werden kann.
Ich bin „Hüterin“ eines Einzelgrabes in einer mittelgroßen Stadt, in dem zwischen 1969 und 2009 vier Personen im Sarg erdbestattet wurden. Der Abstand zwischen Tod meiner 2 Großeltern und danach beiden Eltern lag zwar weit auseinander, betrug aber nie exakt 10 Jahre.
Es scheint also eine ziemliche Flexibilität vor Ort möglich zu sein.
Ob sich ein ziemlich riesiger Aufwand für schwierige Lösung wegen 200 € lohnt, ist eine andere Sache.
Vielleicht ist das eine Entscheidung, die man mit sich selber treffen muss. Will ich Ruhe im Karton oder meine Vorstellung durchsetzen?
LG