Mal angenommen
Ein Erbender bekommt für die Grabpflege seines Vaters und seiner Mutter einen einmaligen Geldbetrag.
Nachdem die Mutter stirbt gibt es Streit um das Erbe und nun sagt der Miterbe, dass er die(schon entgoltene) Grabpflege nicht mehr durchführen will.
Es muss nun ein neuer „Grabpfleger“ eingesetzt werden.
Können die übrigen Miterben einstimmig einen neuen Grabpfleger einsetzen und ihn mit einer von Ihnen festgesetzten Geldsumme ausstatten?
Die Summe soll von allen Miterben zu gleichen Teilen aus dem Erlös eines Felderverkauf genommen werden der jetzt erst vollzogen wurde. Auch von dem verweigernden Grabpfleger gegen seinen Willen.
Ist das legitim oder kann dieser den Betrag einklagen?
Das Problem scheint öfters zum tragen zu kommen…
Ich denke, dass es sicher keine Pflicht zur Grabpflege gibt. Auf welcher Grundlage auch ? Das ist eine rein ethische Frage.
Also muss auch nicht gezahlt werden. Die Last trägt allein der, der das Grab gepflegt haben möchte.
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man müsste hierzu das Testament im Detail kennen. Wenn die Grabpflege eine echte Auflage ist, durch die zudem der Pflichtteil nicht geschmälert wird, ist diese Auflage u.U. durchsetzbar, bzw. kann bei Verweigerung juristisch auch im Wege einer Art Ersatzvornahme geregelt werden.
Details kann aber nur der spezialisierte Anwaltskollege im Rahmen einer konkreten Beratung (die hier verboten ist) sagen.
Gruß vom Wiz
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Testamentarisch ist hierzu nichts verfügt. Sehr wohl ist aber von der Verstorbenen handschriftlich in einem Büchlein dokumentiert, dass der „nicht mehr Grabpflegende“ den Betrag für die Pflege erhalten hat.
Wenn die
Grabpflege eine echte Auflage ist, durch die zudem der
Pflichtteil nicht geschmälert wird, ist diese Auflage u.U.
durchsetzbar, bzw. kann bei Verweigerung juristisch auch im
Wege einer Art Ersatzvornahme geregelt werden.
Es wurden diesbezüglich keinerlei Vereinbarungen dokumentiert.
Details kann aber nur der spezialisierte Anwaltskollege im
Rahmen einer konkreten Beratung (die hier verboten ist) sagen.