Grabpflege handschriftlich regeln?

Hallo,
unsere Großeltern möchten meiner Mutter die Grabpflege übertragen.
Dazu möchten sie 10.000 Euro zur Verfügung stellen, die somit von der Erbmasse ausgenommen sind.
Muss das im Testament aufgeführt sein? Wir haben gehört, eine handschriftliche Verfügung reicht dazu aus.
Es wäre klasse, wenn uns dazu jemand helfen kann.
Herzlichen Dank!
Viele Grüße
Fam. Schneider

Der Auftrag kann sowohl im Testament als auch durch schriftlichen Vertrag erfolgen. Beides „hält besser“. Aber Achtung: Da der Tochter vorher oder nachher ebenfalls der Tod ereilen kann, ist es angebracht, auch einer jüngeren Person entweder neben oder nach der Tochter den Auftrag zu erteilen. Um dieses Problem zu umgehen, kann man statt dessen mit einer örtlichen Grabpflege-Dienstleistungsgesellschaft einen Vertrag schließen, den Gärtnereien vermitteln.

Hallo Herr Gintemann,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Hätten Sie evtl. dafür einen Mustertext, wie man so etwas aufsetzt?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Familie Schneider

Per Internet ist Ihr Wunsch nicht so einfach erfüllbar, da einige persönliche Fragen und Infos nötig wären. Ein Mustertext liegt mir nicht vor. Ich würde eine Friedhofsgärtnerei nach dem genannten Pflegevertrag-Muster fragen. Daraus können Sie einiges verwenden.

Hallo

www. grabpflege.de (Dachverband der Friedhofsgärtnergenossenschaften in Deutschland)

kann Ihnen sicherlich alle Fragen beantworten.