Sagen wir Person A hat eine sehr Fiese Erbkrankheit die zur degeneration des Sehnerven führt,Person A hat aber viel glück gehabt und entgegen dem allgeminen Krankheitsverlauf ist Person A statt Blind nur rechts sehbehindert(Rechtes auge noch 30% rest sehfähigkeit)linkes Auge ist gar nicht betroffen.Zusätzlich ist Person A weil sie damit seelich nicht fertig wird,mittler weile in Pysochotheapötischer behandlung.Nun über legt Person A ob ein Schwerbehintenausweis ratsam wäre,aber Person A weiß gar nicht ob das schon eine Behinderung ist.
Hoffe jemand kann Person A helfen
Nun über legt Person A ob ein Schwerbehintenausweis
ratsam wäre,
Wozu sollte er ratsam sein ?
aber Person A weiß gar nicht ob das schon eine Behinderung ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Person A wegen einer Sehbeinderung auf einem Auge einen Schwerbehindertenausweis bekommt. Am besten den Arzt fragen.
Hallo,
mein Mann hat auf dem rechten Auge eine Sehkraft von
3%.
Alles, was er davon hat (außer einer dicken Brille,
bzw. Kontaktlinsen) ist eine Begrenzung der Geschwindigkeit:
er darf auch auf Autobahnen nicht schneller als 100km/h
fahren.
Hat jetzt nichts mit Recht zu tun - aber warum fühlt
sich A durch solch ein Handikap schwerbehindert?
Gruß
Elke
Hallo,
bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge wird der GdB mit 25 angesetzt. Da aber ein GdB von 25 nicht zulässig ist, wird auf 30 aufgerundet, dies ist aber eine Ausnahme.
Also, eine Schwerbehinderung liegt nicht vor, und wer deswegen zum Pissater rennt, der braucht wirklich einen Seelenklempner.
Gruss
Andreas
Hi,
ob eine Schwerbehinderung vorliegt, kann das Versorgungsamt feststellen.
Es „lohnt“ sich schon ab 30 Prozent, da man dann steuerliche Vorteile erhält. Z.b. einen jährlichen Pauschbetrag, der die Steuerlast entsprechend senkt.
Sprich unterm Strich zahlt man weniger Steuern und kann damit die Mehrkosten, die mit einer Behinderung meist zwangsläufig einhergehen, etwas auffangen.
Schönen Gruß
Christian
Ergänzung
Es „lohnt“ sich schon ab 30 Prozent, da man dann steuerliche
Vorteile erhält. Z.b. einen jährlichen Pauschbetrag, der die
Steuerlast entsprechend senkt.
Man kann ab einem GdB von 30 auch gleichgestellt werden und hat dann den Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten.
MfG
Hallo,
nein, teilweise falsch.
Behinderten, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wird der Pauschbetrag gewährt, wenn ihnen wegen ihrer Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen (z.B. Unfallrente, nicht aber eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) oder
die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht oder
die Behinderung zu einer äußerlich erkennbaren dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat.
Somit kann also z. B. ein Diabetiker mit einem GdB von 30 diese Erkrankung nicht steuerlich geltend machen (was ich für fies halte), aber jemand mit einem Wirbelsäulenschaden kann das.
Gruss
Andreas
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Hi,
hast Du dafür eine Quelle?
Mir ist nur bekannt, dass die Pauschalbeträge an den Grad der Behinderung geknüpft sind.
Dass hier noch weiter unterschieden wird, ist mir nicht bekannt.
Vorab Danke
Schönen Gruß
Christian
Hallo,
siehe $ 33 b EStG (Einkommenssteuergesetz), oder hier: http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/index.html
Gruß
Andreas
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