Grad der Behinderung

Hallo,

hoffe ich bin hier richtig.

Ich habe mal eine Frage, wenn jemand durch das Amt für Soziales einen Grad von 50 zugesprochen bekommen hat. Muss das dem Arbeitgeber gemeldet werden?

Kurzes Beispiel.

Arbeitnehmer ist schon seit über einem Jahr krankgeschrieben, wird im Mai ausgesteuer von der Krankenkasse. Arbeitgeber kümmert sich nicht um den Arbeitnehmer.Hat ihm also auch noch nicht gekündigt. Arbeitnehmer rennt nun ständig zum Arbeitsamt um die ganzen Formulare abzugeben.

Nun bekam der Arbeitnehmer beiläufig mit das er wenn er wiederkommt gekündigt werden soll. Durch den GdB hat er ja einen bestimmten Kündigungsschutz. Reicht es wenn er die Schwerbehinderung angibt, wenn er dieKündigung bekommt?
Oder sollte er sie vorher abgeben, damit der Arbeitgeber ihm nicht so schnell kündigen kann? Arbeitnehmer möchte eigentlich nicht, dass der GdB preisgegeben wird, da er nicht noch mehr Unruhe stiften will!!!

Danke schon mal für die Antworten.

Hallo,

hoffe ich bin hier richtig.

Ich habe mal eine Frage, wenn jemand durch das Amt für
Soziales einen Grad von 50 zugesprochen bekommen hat. Muss das
dem Arbeitgeber gemeldet werden?

Nein

Kurzes Beispiel.

Arbeitnehmer ist schon seit über einem Jahr krankgeschrieben,
wird im Mai ausgesteuer von der Krankenkasse. Arbeitgeber
kümmert sich nicht um den Arbeitnehmer.Hat ihm also auch noch
nicht gekündigt.

Kleiner Tipp: Wenn der AG sich nicht um den AN „kümmert“, also auch kein „betriebliches Eingliederungsmanagement“ gem. § 84 Abs. 2 SGB IX gemacht hat, geht die Kündigung vor Gericht kaum durch.

Arbeitnehmer rennt nun ständig zum
Arbeitsamt um die ganzen Formulare abzugeben.

Nun bekam der Arbeitnehmer beiläufig mit das er wenn er
wiederkommt gekündigt werden soll.

Probieren kann man es ja.

Durch den GdB hat er ja
einen bestimmten Kündigungsschutz.

Ja

Reicht es wenn er die
Schwerbehinderung angibt, wenn er dieKündigung bekommt?

Es reicht, wenn die Eigenschaft innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung nachgewiesen wird. Allerdings MUSS der AN auch trotzdem innerhalb derselben Frist Kündigungsschutzklage einreichen.

Oder sollte er sie vorher abgeben, damit der Arbeitgeber ihm
nicht so schnell kündigen kann?

Das halte ich trotz allem für den besseren Weg, damit der AG ein geordnetes Verfahren beim Integrationsamt einleiten kann.

Arbeitnehmer möchte eigentlich
nicht, dass der GdB preisgegeben wird, da er nicht noch mehr
Unruhe stiften will!!!

Wieso „Unruhe stiften“ ???

Danke schon mal für die Antworten.

&Tschüß

Wolfgang