Hallo,
hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe mal eine Frage, wenn jemand durch das Amt für Soziales einen Grad von 50 zugesprochen bekommen hat. Muss das dem Arbeitgeber gemeldet werden?
Kurzes Beispiel.
Arbeitnehmer ist schon seit über einem Jahr krankgeschrieben, wird im Mai ausgesteuer von der Krankenkasse. Arbeitgeber kümmert sich nicht um den Arbeitnehmer.Hat ihm also auch noch nicht gekündigt. Arbeitnehmer rennt nun ständig zum Arbeitsamt um die ganzen Formulare abzugeben.
Nun bekam der Arbeitnehmer beiläufig mit das er wenn er wiederkommt gekündigt werden soll. Durch den GdB hat er ja einen bestimmten Kündigungsschutz. Reicht es wenn er die Schwerbehinderung angibt, wenn er dieKündigung bekommt?
Oder sollte er sie vorher abgeben, damit der Arbeitgeber ihm nicht so schnell kündigen kann? Arbeitnehmer möchte eigentlich nicht, dass der GdB preisgegeben wird, da er nicht noch mehr Unruhe stiften will!!!
Danke schon mal für die Antworten.