Grad der behinderung

ich hatte vor meinem antrag auf eu-rente 40%. um rente zu bekommen, mußte ich klagen. meine frage dazu: wird der grad der behinderung beim sozialgericht gleichzeitig neu berechnet und mir im rentenbescheid zusätzlich mitgeteilt oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? muss ich alles separat neu beantragen? meine eine krankheit war vor dem antrag auf rente zu diesem zeitpunkt noch nicht gesichert und eine krankheit davon gab es noch nicht. ein halbes jahr nach meinem antrag mußte ich in die klinik, dort sicherte man die erste krankheit endlich und diagnostizierte gleichzeitig eine zweite krankheit, die bis dahin noch unentdeckt war und alles anschließend durch den anwalt dem gericht mitgeteilt wurde .bekomme ich jetzt mehr prozente? geht das automatisch durch die klage oder muß ich evtl. da irgendwie alles neu beantragen um höher gestuft zu werden?wie verhält sich das alles jetzt? danke für ihre antwort und lg cicil.

Alos, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Nach gesicherter Feststellung der 2. Krankheit muß ein „Verschlimmerungs“- Erhöhungsantrag beim Versorgungsamt (Gemeinde-/Stadtverwaltung) beantragt werden.
Viel Glück… siebengebirgler