Grad der Behinderung / Feststellungsbescheid widersprechen?

Liebe/-r Experte/-in,
scheinbar gibt es keine Patientenforen zum Thema Gutachten. Leider ist es auch so, dass ich erst spät einen Termin bei meinem Orthopäden bekommen habe und der Arzt neu in der Gemeinschaftspraxis ist, zu der ich gehe.

Deshalb bitte ich Sie, die Zusammenfassung eines Gutachtens zu lesen und mir einen Hinweis darauf zu geben, was für einen Gesamt-Grad der Behinderung daraus folgt. Ich habe auf Grund eines anderen Leidens einen Schwerbehindertenausweis beantragt und die Unfallfolgen als weitere Gesundheitsstörung eingereicht. Ergibt sich aus dem Folgenden ein Grad der Behinderung unter 10%? Sonst würde ich Widerspruch einlegen.

"Frau. S. erlitt durch Unfall vom 3.11.92 … eine Gehirnerschütterung, eine Beckenringfraktur re., eine distale Radiusfraktur li. und eine Olecranonfraktur li. Die Beckenringfraktur wurde konservativ ausgeheilt. Die Olecranonfraktur wurde in typischer Weise mit einer Zuggurtung versorgt, die distale Radiusfraktur wrude blutig reponiert und mit einer Spongioplastik versorgt. Die Retention erfolgte durch einen Fixateur extern. Es folgte die übliche krankengymnastische Nachbehandlung, zeitgerechte Entfernung der Metallimplantate.
Als Folge der Verletzungen im li. Ellen- und Handgelenk besteht heute 1.) eine Bewegungsminderung im li Ellengelenk und Schultergelenk
2.) eine deutliche Bewegungsminderung im li. Handgelenk 3.) eine Minderung der Beweglichkeit für die Vorderarmdrehung 4.) Blutumlaufstörungen an der li. Hand und am li. Unterarm 5.) laut neurolgischem Zusatzgutachten (Dr.X) N. ulnaris Kompressions-Syndrom li. mit geringen elekrophysischen Normabweichungen.
Die Minderung der Gebrauchsfähigkeit des li. Armes beträgt derzeit 1/4.
Diese Bewertung gilt jetzt, ca. 3 Jahre nach dem Unfallereignis, auch als Dauerschaden.

Als Folge der rechtsseitigen Beckenringfraktur ist verblieben: eine Minderung der Beweglichkeit in der re. Hüfte. Die vom Zusatzgutachter festgestellte Schwäche im re. Bein lässt sich nicht objektivieren (keine Muskelminderung im re. Bein, deutlich ausgebildete Beschwielung). Die Schmerzen im re.Bein lassen sich durch die Blockierung im re. ISG erklären. Die Gebrauchsminderung des re. Beines beträgt 1/20. Auch hier ist der derzeitige Schaden als Dauerschaden anzusehen."

All die Jahre dachte ich, der Gutachter hätte mir einen Grad der Behinderung von 24% attestiert, aber jetzt stelle ich eben fest, dass in dieser Hinsicht keine Aussage erfolgt ist. Natürlich werde ich Ihren Rat nur als solchen befolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
zuerst einmal wäre es notwendig, das typisch medizinische (hochgestochene) Kauderwelsch in eine human-verständliche Linguistik übersetzen zu lassen, damit man weiß, was der Gutachter überhaupt meint (ich selbst bin kein Arzt).
Allgemein wäre mein Rat, dieses Gutachten in Kopie zu dem Antrag dazu zu geben. M.E. ist eine höhere Bewertung als 10% gegeben; dazu müßte ich aber wissen, um welches Haupt-Leiden es ursächlich bei der Beantragung geht?!
Wenn Ihnen die spätere Entscheidung nicht zusagt, können Sie jederzeit Widerspruch einlegen, oder auch bei weiteren Ablehung bei dem Landessozialgericht Klage einreichen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Herzliche Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Ich würde Widerspruch einlegen und komplette Akteneinsicht fordern, gleichzeitig Fristverlängerung beantragen. Nach erfolgter Ajteneinsicht sollten Sie komplett anonymisiert das interen med. Gutachten hier einstellen. W.

Sehr geehrter Dr. Wettig

Ich würde Widerspruch einlegen und komplette Akteneinsicht fordern, gleichzeitig Fristverlängerung beantragen.

Widerspruch, Gutachten beilegen, aber warum Fristverlängerung? Und Akteneinsicht? Das ging alles ganz schnell (das andere Leiden ist ein bösartiger Tumor), da werden wohl kaum Akten sein.

Ich dachte, ich widerspreche und werde dann untersucht. Eigentlich ist das Leiden im ISG-Gelenk ja schon damals schwerer gewesen als jetzt und eher schlimmer geworden.

Kostet mich das etwas, wenn der Widerspruch erfolglos ist?

Danke

die Fragestellerin.

Nach erfolgter Akteneinsicht sollten Sie komplett anonymisiert das interen med. Gutachten hier einstellen.

Welches?

Huppla,

was für’n Blödsin! … ist das Leiden im ISG-Gelenk schon damals schwerer gewesen als festgestellt und eher schmerzhafter geworden … muss es heißen.

Das Gutachten damals war für meine Unfallversicherung.

Und schon da wäre ein höherer Gesamt-GdB herausgekommen?

Danke, auch an den Siebengebirgler.

Die Fragestellerin

Widerspruch, Gutachten beilegen, aber warum Fristverlängerung?

Um Zeit zu haben für die Formulierung der Widerspruchsbegründung.

Und Akteneinsicht? Das ging alles ganz schnell (das andere Leiden ist ein bösartiger Tumor), da werden wohl kaum Akten sein.

Trotzdem: Komplette Akteneinsicht !

Ich dachte, ich widerspreche und werde dann untersucht.

Wahrscheinlich nicht.

Eigentlich ist das Leiden im ISG-Gelenk ja schon damals schwerer gewesen als jetzt und eher schlimmer geworden.

Kostet mich das etwas, wenn der Widerspruch erfolglos ist?

Nein.

Danke

Welches?

Das interen VA-GA.

Widerspruch, Gutachten beilegen, aber warum Fristverlängerung?

Um Zeit zu haben für die Formulierung der
Widerspruchsbegründung.

Na, jetzt muss ich auf die Frist für den Widerspruch achten. Dann bekomme ich doch einen weitere Frist zur Begründung, oder? Oder nicht?! Dann natürlich Fristverlängerung.

Und Akteneinsicht? Das ging alles ganz schnell (das andere
Leiden ist ein bösartiger Tumor), da werden wohl kaum Akten
sein.

Trotzdem: Komplette Akteneinsicht !

Ich dachte, ich widerspreche und werde dann untersucht.

Wahrscheinlich nicht.

Eigentlich ist das Leiden im ISG-Gelenk ja schon damals
schwerer gewesen als jetzt und eher schlimmer geworden.

Kostet mich das etwas, wenn der Widerspruch erfolglos ist?

Nein.

Danke

Welches?

Das interen VA-GA.

Bei mir um die Ecke ist der SoVD (Urlaub bis 6.8.) Der andere Verein ist weiter weg, das ist jetzt ungünstig für mich. Soll ich da eintreten, mich beraten und vielleich von einem MA sogar vertreten lassen?

Die Fragestellerin

Bei mir um die Ecke ist der SoVD (Urlaub bis 6.8.) Der andere Verein ist weiter weg, das ist jetzt ungünstig für mich. Soll ich da eintreten, mich beraten und vielleich von einem MA sogar vertreten lassen?

Nein. sondern - wie gesagt - das interne Gutachten abschreiben und anonymisiert hier einstellen. Dann gehts weiter.

Bei mir um die Ecke ist der SoVD (Urlaub bis 6.8.) Soll ich eintreten und vielleicht sogar von einem MA vertreten lassen?

Nein. sondern - wie gesagt - das interne Gutachten abschreiben
und anonymisiert hier einstellen. Dann gehts weiter.

Einer meiner Ärzte (+) meinte, der SoVD wäre schon ganz gut für diesen Fall.
Rest läuft.

Leider ist es mir nicht möglich Ihnen auf Ihre Frage eine kompetente Antwort zu geben. Tut mir leid.
Mit freundlichem Gruß
G. Christoph

Das Gutachten:
Brustkrebs: 80
Dann:
Nicht anerkannte Gesundheitsstörungen mit einem GdB

Sicher liegt die dreiseitige Begründung als Datei im Computer vor, dann können Sie sie auch anonymisiert hier einstellen.

Beim Versorgungsamt würde ich Widerspruch einlegen, weil:

Bewegungseinschränkung der Hüft-und Kniegelenke
Bewegungseinschränkung der Schulter-, Arm- und Handgelenke, Arthrose

ggf. nicht ausreichend gewürdigt wurden.

Oder Verschlimmerungsantrag stellen.

Ich habe eine etwa dreiseitige Begründung geschrieben, aber
wie stelle ich sie hier ein?

Oder soll ich es lassen?

MfG

Sicher liegt die dreiseitige Begründung als Datei im Computer
vor, dann können Sie sie auch anonymisiert hier einstellen.

Begründung der Antragsstellerin zum Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid vom

Vorbemerkung

Das Folgende stellt meine Eindrücke dar. Als Gutachter für den aktuellen Stand in der Sache sollte auf jeden Fall mein behandelnder Orthopäde Dr.x aus der Praxis x gehört werden – der Orthopäde, der mich 2008 dort gesehen hat, arbeitet nicht mehr dort, und 2009 war ich für meine Firma in Köln – sowie, als Zweit¬gutachter, mein Onkologe Dr. x. Der Onkologe verfügt über das aktuelle Knochenszintigramm.

Vergangenheit

Als einen Nachweis dafür, dass bleibende Schäden vorliegen, zitiere ich die Endpassage des Gutachtens für meine Unfallversicherung von 1995. Die Beraterin vom SoVD meinte, der Arzt könnte Anspruch darauf erheben, mich erneut zu begutachten, wenn ich das gesamte Gutachten beilege.
– Hier das Zitat aus meiner Anfrage, mit schöneren Absätzen. Die Pünktchen: in Folge eines Fenstersturzes –
Wahrscheinlich war damals die Arthrose schon ausgeprägter. Der Orthopäde erklärte mir schon 1995, ich sei durch den Sturz vorzeitig gealtert und könne einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Sowohl was das Gutachten anbelangt als auch so einen Ausweis, war ich froh, alles so weit hinter mir zu haben. Außerdem war ich noch ohne Arbeit und habe befürchtet, dass mir ein Schwerbehindertenausweis eher schadet als nützt. Da es nun aber aus einem anderen Grund zu einer Feststellung kommt, sollen auch diese Schäden berücksichtigt werden.

Zu jener Zeit bin ich vor der Arbeit zum Allgemeinmediziner gefahren und habe mir eine Schmerz-spritze geholt und danach viel Ibuprofen genommen. Dass ich jetzt weniger Schmerzmittel brauche, verdanke ich der Arthrosegymnastik für Wirbelsäule/Becken/Beine, die ich der Kur gelernt habe.

Allgemeine Einschränkung und aktuelle Situation

Heutzutage sieht man mir in der Öffentlichkeit außer den Narben wenig an, außer wenn ich einen sehr schlechten Tag habe. Die Einschränkungen und Schmerzen führen jedoch zu einem weniger natürlichen oder wendigen Auftreten und behindern mich auch beim Aufstehen oder Einschlafen.

Ich habe gelernt, auch mit starken Schmerzen am Rücken zu leben, weil ich weiß, worum es sich handelt und der Schmerz meistens begrenzt gewesen ist. Er strahlt jedoch auch in den vorderen Bereich des Beckens. Außerdem habe ich vermehrt Schmerzen im Handgelenk, auch in Ruhe. Der Orthopäde hält dies für eine Sekundärarthrose in der Bruchstelle. Weiterhin ist auch der Ellenbogen betroffen, für den ich wie auch für das ISG-Gelenk Krankengymnastik erhalte.

Ansonsten bekämpfe ich Schonhaltungen und die Schmerzen durch Sport. Aus Arthrosegymnastik, wie ich sie in meiner Kur erstmals lernte und durch KG immer wieder auffrische, ist erst Pilates und dann Yoga geworden. Da die Krebserkrankung mir oft Ruhe aufzwingt, sind die Beschwerden wieder offen zu Tage getreten, und es ist noch einmal deutlich geworden, wie sehr mich die Folgeschäden schon dadurch einschränken, dass es Zeit und Anstrengung bedarf, einfach in Gang zu bleiben.

Auch bei großer beruflicher Arbeitsbelastung komme ich mit den Gegenmaßnahmen in Verzug. Das führt dazu, dass ich schwer aus dem Bett komme oder viel freie Zeit in demselben verbringen muss, was mich natürlich ebenfalls weniger gelenkig macht. Dann ermüde ich immer schneller, und auch nach mehreren freien Tagen tritt keine wirklich Erholung oder Schmerzfreiheit ein.

Kälte führt ebenfalls zu Schmerzen, die ich durch Ruhe oder Schmerzmittel ausgleichen muss.

Die Beschwerden schränken meine Möglichkeit zu Mehrarbeit ein; die tägliche Gymnastik nimmt mir auch Zeit, die ich zum Beispiel in berufliche Weiterentwicklung investieren könnte oder schlicht dazu, öfter einmal auszuschlafen.

Die Beschwerden im Einzelnen

Die Arthrose ist ausgeprägter und schmerzhafter als 1996. Nur mit viel Aufwand (tgl. Arthrose-Gymnastik oder Yoga) erhalte ich mir Beweglichkeit und vermeide Schmerzspritzen und die regelmäßige Einnahme von Schmerzmitteln.

Mehr Schmerzen im Handgelenk, laut Orthopäden durch Arthrose, die sich in solchen Bruchstellen bildet. „Steifes“ Handgelenk .

Einschränkungen/Sperre/Verkrampfen beim Armdrehen, z.B. wenn ich bei der Arbeit leere Kisten zurückstelle. Selten Taubheit in den Fingern. Verkrampfung und mehr Armeinsatz, um die Hand zu unterstützen.

Die verbliebenen Bewegungseinschränkungen im linken Ellenbogen. Schmerzen, auch Folge des unnatürlichen Nachgreifens bei Handunterstützung, Narbenschmerzen. Mehr Körpereinsatz, um den Arm zu unterstützen. Der Orthopäde hat Schonung, Krankengymnastik und eine Spange verordnet, die den Oberarm entlasten soll.

Verkrampfung im Schulter-Nacken-Rücken besonders wenn ohne Sport, auch in der Nacht.

Wenn ich am Computer sitze, habe ich Schmerzen an der Hand und am ISG-Gelenk (und wie!).

Selten schmerzfrei . Schwierigkeiten bei Situationen, in denen ich lange sitzen muss (an bestimmten Tagen am Arbeitsplatz) oder will (Beispiel: langer Kinofilm).

Schmerzen vorn am Becken. Das wirkt sich dann auch aufs Gehen aus, nach vorn kippend. Die Arthrose strahlt nach vorne, meint der Orthopäde.

Nicht nur kann ich mich durch die neue schwere Erkrankung weniger um meine Dauerschäden kümmern, die deshalb deutlicher zu Tage treten, besonders die Arthrosen, sondern die Einschränkungen bekommen auch mehr Gewicht, etwa die fehlende Wendigkeit im linken Arm, den ich ja jetzt erst recht gleichwertig brauche.

Bislang: Wechselwirkung zwischen den Krankheiten

Bei Infusionen etc. fällt es mir schwer, den linken Arm an Ellenbogen und Handgelenk zu entspannen.

Durch den Port vorn an der linken Schulter ist der linke Arm zusätzlich in der Bewegung einge-schränkt. Der rechte Arm auch, weil es da in der Achsel und rechts unten am Busen schmerzt und geschwollen ist. Innen am rechten Unterarm habe ich gelegentlich ein merkwürdiges Gefühl, mal taub, mal ein Kribbeln.

Nach der Chemotherapie ist es wegen der Nachwirkungen (matt, übel, usw.) manchmal schwer für mich, wie üblich Yoga oder Arthrose-Gymnastik zu machen; gelegentlich entfallen auch die üblichen Wege und Tätigkeiten im Haushalt für ein paar Tage, was noch weniger Bewegung bedeutet. Das verstärkt die Schmerzen im linken Fußgelenk, in der Hand, am Ellenbogen und an der Bruchstelle, wo die Wirbelsäule auf das Becken trifft.

Außerdem hatte ich bislang eher unbekannte Schmerzen zwischen Becken und dem Anfang der Beine und auf der linken untern Bauchseite.

Nach erzwungenen Ruhephasen mit der Gymnastik wieder anfangen geht, ist aber schwierig wegen des Ports und sehr frustrierend – überall Verkrampfungen, auch in der Schulterpartie. Ich weiß nie so recht, wann ich zu weit gehe.

Beschwerdeziel

Das alte Gutachten wurde von einer Versicherung in Auftrag gegeben, die dem Ergebnis entsprechend einen Einmalbetrag auszahlen musste. Deshalb möchte ich mich jetzt ganz davon lösen.

Zusammenfassend behindern mich: die Unsicherheiten und Schmerzen im Arm/der Hand und beim Greifen, die Konzentration für sonst natürlich ablaufende Bewegungen verlangen; die Schmerzen an der Wirbelsäule und im Becken, die mich ohne ständige Korrektur „ wie eine alte Oma“ gehen lassen, sowie die Tatsache, dass die Beschwerden immer wieder ins Bewusstsein drängen und auch außerhalb von Leistungssituationen Rücksichtnahmen sowie Therapie- und Ruhezeiten fordern.

Die verbleibenden Folgen meines Unfalls von 1992 schränken mich meiner Ansicht nach um etwa 35% in einer freien und normalen Arbeits- und Freizeitgestaltung ein.

Eine dementsprechende Feststellung ist das Beschwerdeziel.

Beim Versorgungsamt würde ich Widerspruch einlegen, weil:

Bewegungseinschränkung der Hüft-und Kniegelenke
Bewegungseinschränkung der Schulter-, Arm- und Handgelenke,
Arthrose

ggf. nicht ausreichend gewürdigt wurden.

Oder Verschlimmerungsantrag stellen.

Ich habe eine etwa dreiseitige Begründung geschrieben, aber
wie stelle ich sie hier ein?

Oder soll ich es lassen?

MfG

Ich finde die subjektive beschwerdeschilderung erst mal ausreichend und wäre daran interessiert zu erfahren, wie das Amt nun reagiert.

Hallo,
bitte schauen Sie sich den folgenden LINK an. Dort finden Sie die Vorgaben, nach denen sich auch die Ämter bei der Einstufung des GdB richten. So können Sie sich bequem selbst ausrechnen, mit welchem GdB sie rechnen können:

http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

Viel Glück und Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Danke,

diese Dokument hatte ich mir schon angesehen, aber es ist schwierig,den Grad der Beeinträchtigung zu entscheiden, in dem Sinne, dass jeder zwangsläufig zum selben Ergebnis kommen muss.

Schönes Wochenende

bitte schauen Sie sich den folgenden LINK an. So können Sie sich bequem selbst ausrechnen, mit welchem GdB sie rechnen können:

http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

Viel Glück und Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Ja, und so ist eben auch der Spielraum der Ämter.
Man muss einfach abwarten und ggf. Widerspruch einlegen.
Hier etwas vorher zu sagen, wäre wie Hellseherei!
Grüße aus Bonn…
siebengebirgler

Ich finde die subjektive beschwerdeschilderung erst mal
ausreichend und wäre daran interessiert zu erfahren, wie das
Amt nun reagiert.

„… wird zurückgewieen … Mit Bescheid vom … wurde ein GdB von 80 festgestellt. Mit Ihrem Widerspruch machen Sie die Feststellung eines höheren GdB geltend.
(na, eigentlich nicht, nur eines höheren GdB für eine Beschwerde)
Zur Prüfung Ihres Widerspruchs ist eine ärztliche Stellungnahme eingeholt worden, die folgende medizinische Unterlagen berücksichtigt: (die von mir genannten Ärzte, jetzt aktuell).
Der zulässige Widerspruch ist nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung ist rechtmäßig und nicht zu beanstanden.

Weitere Gesundheitsstörungen,die für sich allein einen Teil-GdB von mindestens 10 begründen könnten (darum ging es) sind den vorhandenen medizinischen Unterlagen nicht zu entnehmen.
Die Gesundheitsstörungen Bewegungseinschränkung der Schulter-Arm- und Handgelenke, Arthrose, Bewegungseinschränkung der Hüft- und Kniegelenke, können nicht im Sinne des SBG IX berücksichtigt werden, das sie für sich allein keinen Teil-GdB von mindestens 10 bedingen.
Die mit den Gesundheitsstörungen üblicherweise verbundenen Begleiterscheiunungen (z.B. Einschränkung der Belastbarkeit bzw. Beweglichkeit, Behandlungsbedürftigkeit, zeitweilige Arbeitsunfähigkeit) sind bei der Feststellung des GdB bereits berücksichtigt und können nicht zusätzlich bewertet werden.“

Ich würde nun an das VA schreiben und um Akteneinsicht bitten, um das interne med. Gutachten zu bekommen. Dann bitte wieder melden, W.

Ich würde nun an das VA schreiben und um Akteneinsicht
bitten, um das interne med. Gutachten zu bekommen.

Ich akzeptiere den Bescheid. Immerhin hat noch einmal jemand genauer hingesehen, auch wenn ein Widerwille, wahrscheinlich sehr lang gültige (höhere) GdBs zu vergeben, weiterhin eine Rolle spielen mag.

Lieber viel tun - auch wenn das mehr anerkannt werden sollte, finde ich - und unter 10% liegen, als auf den ersten oder zweiten Blick höher beeinträchtigt zu sein. Mein Orthopäde meinte, ohne auf das einzugehen, was er geschrieben hat, dass meine Sache keine schlimme Diagnose sei. Da kommt es dann wohl auch auf die Perspektive an!

Später, weil mich meine Haupterkrankung doch jetzt etwas passiv macht, würde ich schon das Gutachten lesen wollen. Das ist doch wohl möglich?

Danke für Ihren Rat bisher.