Grad der Behinderung nach Skoliose-OP

Hallo,

wie einige von euch sicherlich schon wissen, wurde ich am 20.07.2011 an meiner Skoliose operiert. Die Versteifungsstrecke geht von TH8-L3 (also vom 8. Brust- bis zum 3. Lendenwirbel).

Jetzt habe ich gelesen, dass man einen Grad der Behinderung (GdB) von 50-70 (von insgesamt 100) bekommen kann. Meint ihr, meine Versteifungsstrecke ist lang genug, um mind. 50 zu bekommen?

Die Beeinträchtigungen spielen dabei natürlich auch eine große Rolle: Ich kann meinen Rücken nicht mehr rund machen und kann dadurch vieles (v.a. Sport, aber auch einige Bewegungen, die für Andere alltäglich sind) nicht mehr. Außerdem kann ich weder lange stehen noch sitzen und habe häufig Rückenschmerzen (teils so stark, dass ich Schmerzmittel nehmen muss). Auch habe ich seit der OP (wahrscheinlich) eine Anpassungsstörung (die aber noch nicht diagnostiziert ist).

Was meint ihr: Was für einen GdB könnte ich dafür bekommen? Ich weiß, die meisten von euch sind keine Ärzte bzw. Gutachter, aber ich möchte gerne wissen, womit ich eurer Meinung nach rechnen kann.

hallo,

wie du schon sagst sind hier wenig ärzte bzw gutachter.
in der tabelle der gdb steht zu wirbelsäulenschädendas was du schon sagtest.
du solltest all deine probleme genau in deinen worten aufschreiben und in zum antrag dazu legen.
alle befundberichte dazu und dann wird schon denke ich mindestens 50% geben…aber das ist ohne gewähr.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.1.htm#wi…

viel erfolg

Lg feuertraene

Ich denke die Strecke ist nicht ausschlaggebend. Eben der Grad der Beeinträchtigung.

50% sollten mind. drinn sein, aber sie werden Dir das Leben schwer machen wollen.

Leider muss man schlimmer beschreiben als es ist.

Viel Erfolg!

Hallo,

ich kann dir nicht weiterhelfen.

Gruß
Frank

Hallo,

das ist einge echt gute Frage, die dir aber hier wahrscheinlich niemand wirklich beantworten kann.
Such doch einfach mal an und warte ab. Bekommst du was, dann freu dich, wenn nicht, dann kannst du sicher auch damit leben.
Ich kann nur von mir selber sagen, dass es in Österreich einfach vom Arzt abhängt, der die Behinderung einschätzen muss.
Ich selbst (bin seit meiner Geburt behindert) hatte bis ich fast 40 war nur einen GdB von 50%, obwohl ich im Rolli sitze, nicht gehen kann und auch sonstige Erkrankungen habe. Ich hatte halt den falschen Amtsarzt:smile:)
Sorry, dass ich dir nicht wirklich helfen kann,aber es würde mich echt interessieren, ob und wieviel du bekommen würdest - such an!

Hi Dracula,
auf der einen Seite schätze dich doch glücklich, dass du dich noch bewegen kannst und
auf der anderen Seite, melde dich doch bei der zugehörigen Landesstelle des Bundessozialamtes (Österreich) bzw. Versorgungsamt (Deutschland) zu einer Untersuchung an. Das wäre der schnellste Weg, um festzustellen, in welche Stufe sie dich setzen. Weitere Hilfestellungen zur Beratung zB wären der KoBV in Österreich und Selbsthilfegruppen bzw. in Deutschland der SoVD oder der VdK, welche dir bei einer Antragstellung behilflich sind.

Eine kleine Aufstellung (Deutschland betreffend) findest du bzgl. der Wirbelsäule: http://www.gutefrage.net/frage/schwerbehindertenantr… und in Österreich hier: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00118…

Aber allgemein und von mir selbst her gesehen, kann ich dir nur eines sagen: Hab Geduld mit den Behörden, Beamtenmühlen mahlen sehr langsam - zumindest in Österreich.

Hallo GrafDracula,
leider bin ich wirklich kein Gutachter, insofern kann ich nicht wirklich beurteilen, wieviel du bekommst.
Du könntest mal versuchen bei „Tante Google“ nach der Knochentabelle zu suchen. Das ist die offizielle Auflistung von Behinderungen, nach der sich auch im Groben die Gutachter richten.
Ansonsten kann man eigentlich kaum pauschal sagen, bei der Behinderung gibt es soviel Prozent. Das kommt immer stark auf den EInzelfall an, da die persönliche Situation beurteilt wird.

Viele Grüße,

Matthias

Hallo,
aufgrund Ihrer Beschreibung würde ich in jedem Fall einen Versuch auf 60% GdB starten (und wenn dann 50% erkannt werden, würde ich mich -vorerst- zufrieden geben). Allerdings müssen Sie dazu ggf. durch einige Instanzen gehen, wie z.B.: Widerspruch gegen eine Ablehnung des Antrages - Klage vor dem Landessozialgericht - Gutachter - usw.
Aber ich würde es in jedem Fall versuchen, die Aussichten auf Erfolg erscheinen mir sehr gut!°
Viel Glück… siebengebirgler

Hallo,

leider kenne ich mich mit dem Thema nicht aus.

Alles Gute für die Zukunft

ayesche

Hallo
leider kann ich Dir darauf keine Antwort geben, da ich mich mit den Voraussetzungen , die zur Gradbeimessung einer Behinderung führen, nicht auskenne.
Am Besten rufst du mal bei der zuständigen Behörde an, In Berlin ´wäre es das 2Versorgungsamt".

LG Fallada

Moin,
ich kann mich bloß auf die berühmten Anhaltspunkte stützen, die aber kein genaueres Hintergrundbild liefern. Auch wenn generell bei einer schweren Skoliose die Beweglichkeit stark eingeschränkt ist (ab 70° nach Cobb), bedarf es der Einzelfallbeurteilung, sprich des entscheidend das Ausmasses der Bewegungseinschränkung unabhängig davon, welcher Teil betroffen ist. Da ein GdB von 50-70 möglich ist, lohnt es den Versuch einer Antragsstellung.

Gruß,
Ulrich

hallo!

Wenn du aus ÖSterreich bist, kann ich dir dazu dieses empfehlen:
Pflegegeld in Österreich - das Handbuch für Gutachter … vielleicht auch für uns Eltern interessant:
http://www.pensionsversicherung.at/mediaDB/Gutachter…

allerdings zum Grad der Behinderung wirds spannend … keine Ahnung, sorry!