SORRY, aber ich bin laie auf dem gebiet, daher habe ich diese frage(n) erneut in dieses forum gestellt…
2. versuch:
bei einer erkrankung (cluster kopfschmerzen) besteht die möglichkeit, einen grad der behinderung von 10% bis zu 80% anerkannt zu bekommen.
wer kennt sich aus -bei einem beamten lehrer- und kann helfen?
bei den folgenden fragen:
welche auswirkungen ergeben sich auf
- die stundenverpflichtung?
- den sonstigen arbeitsalltag
- die besoldung?
- die beförderungsmöglichkeiten?
- die pensionsansprüche?
- besteht die möglichkeit einer reversibilität des statuses auch bei
dieser (nach jetztigem wissensstand unheilbaren) krankheit?
falls weitere ausführungen zuviel mühe machen, bin ich schon jetzt dankbar für den link, den ich bei meinem ersten versuch erhalten habe, und werde es entsprechend nachlesen…
herzlichen dank für (weitere) differenzierte antworten!!!
paul
Hallo,
bei einer erkrankung (cluster kopfschmerzen) besteht die
möglichkeit, einen grad der behinderung von 10% bis zu 80%
anerkannt zu bekommen.
wer kennt sich aus -bei einem beamten lehrer- und kann helfen?
bei den folgenden fragen:
Grundsätzlich gilt für Schwerbehinderte/Gleichgestellte das SGB IX - auch für Beamte ! Die § beziehen sich alle auf dieses Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/index.html
welche auswirkungen ergeben sich auf
- die stundenverpflichtung?
Stärkeres Recht auf Teilzeit gem. § 81 Abs. 5 , Möglichkeit der Verweigerung von Mehrarbeit gem. § 124
- den sonstigen arbeitsalltag
Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung (sofern vorhanden) in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten (z. B. nach § 95 SGB IX), Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung gem § 81 Abs. 4, zwingende Beteiligung des Integrationsamtes bei Problemen im Dienstverhältnis (§ 84 Abs. 1), Anspruch auf Hilfe/Begleitung durch den Integrationsfachdienst bei Problemen im Dienstverhältnis (§ 110)
Benachteiligungsverbot (§ 81 Abs. 2)
- die beförderungsmöglichkeiten?
Benachteiligungsverbot (§ 81 Abs. 2)
Vorgezogene Altersgrenze
- besteht die möglichkeit einer reversibilität des statuses
auch bei
dieser (nach jetztigem wissensstand unheilbaren) krankheit?
Bei Verschlimmerungsantrag prüft das Versorgungsamt immer auch eine evtl. gerechtfertigte Absenkung des GdB. Ansonsten bleibt der Status, wenn der Bescheid nicht befristet ist
herzlichen dank für (weitere) differenzierte antworten!!!
paul
&Tschüß
Wolfgang
DANKE wolfgang und VLG
paul