Gräberliegezeit

Hallo,

auf dem Dorf meiner Mutter werden Gräber regelmäßig nach 25 Jahren „aufgelassen“, und nach meinem Wissen bedarf es erheblicher Anstrengungen, diese „Liegezeit“ zu verlängern, wenn´s denn überhaupt möglich ist.

Ähnliches habe ich schon von anderen Orten gehört. Angesichts dessen, daß ich das als weitaus für zu kurz befinde (mein Opa, an den ich mich noch gut erinnere, ist z.B. vor etwa 45 Jahren gestorben, und? auf einmal, alles weg). Irgendwie schade, und: wenig einfühlsam. Dabei wäre dort Erweiterungsmöglichkeiten in Hülle und Fülle.

Andererseits sieht am zuweilen Friedhöfe mit Gräbern, die 50, 60, 80 Jahre alt sind. Weiß jemand, wie da die Regeln sind. Gibt es etwa eine allgemeine, die Republik überziehende Vorschrift, oder macht das jede Gemeinde für sich aus?

Antal

Hallo antal…

bei uns ( Großraum München ) ist es so, daß man die „Liegezeit“ verlängern kann. Meines Wissens immer um 7 Jahre. Iss aber nicht billig.
Frag doch einfach bei der Gemeinde oder der Friedhofsverwaltung nach, die können Dir sicher Auskunft geben.
Bei uns ist das relativ einfach, aber sicher von Ort zu Ort verschieden.

Liebe Grüße

l.w.

P.S

wenn der Opa schon 45 Jahre begraben ist, dann ist doch vermutlich auch schon mindestens einmal die „Liegezeit“ verlängert worden, oder? Dann gibts ja schon Erfahrungswerte.

Hi Antal,

mir ist bekannt, dass man Familiengräber immer wieder „aufkaufen“ kann (so wie der Vorredner schon sagte 7 - 10 Jahre). Lediglich Einzelgräber werden nach einer Liegezeit von 25 Jahren wieder „freigegeben“ und zwar dann, wenn der Letzt verstorbene in einem Segment/Teilbereich die 25 Jahre rum hat. So kann es gut vorkommen, dass der zuerst Beerdigte in diesem Teilbereich gut und gerne 45 Jahre liegen kann.

Gruss,
SylviaM

Hallo,
die Liegezeiten und alle anderen Regeln (Nachkauf) werden in der Friedhofsordnung festgelegt.
Dafür zuständig ist der Träger des Friedhofs.
In der Regel die Kirchengemeinde (Kirchenvortsand) oder die Gemeinde.
Deshalb gibt es keine allgemein verbindliche Aussagemöglichkeit.

Also um genaues zu erfahren wendet man sich an den Träger.

MfG

Rittmeier