Graffiti am Haus, das verkauft wird - ein Sachmangel?

Wir verkaufen unser EFH, da wir berufsbedingt umgezogen sind. Kaufvertrag unterschrieben und die Abwicklung ist in den letzten Zügen. Nun hat uns die Polizei verständigt, dass u.a. an unserem Haus Graffiti aufgesprüht worden ist und uns einen Strafantrag gegen Unbekannt zugeschickt. Natürlich versuchen wir, dass die Graffitis von der Hauswand und der Tür entfernt werden können. In dem Kaufvertrag steht, dass für nachweislich nach der Besichtigung entstandene Sachmängel die Rechte des Käufers, nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bestehen bleiben. Fällt Graffiti darunter? Ich habe jetzt im Internet nur gefunden, dass Graffiti kein Mietminderungsgrund wäre. Wir haben zwar eine Wohngebäudeversicherung, Graffiti ist aber nicht mitversichert. Und bei der Hausrat ist sowas ja auch nicht automatisch mit dabei. Kann der Käufer jetzt aufgrund dessen vom Kaufvertrag einfach zurücktreten?
Vielen Dank.

In dem Kaufvertrag steht, dass für nachweislich
nach der Besichtigung entstandene Sachmängel die Rechte des
Käufers, nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung zu
verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten, bestehen bleiben. Fällt Graffiti darunter?

Prinzipiell ja. Wegen einer leicht behebbaren Schmiererei jedoch würde ich als Käufer, der vermutlich den Notar bezahlt hat, sicher nicht ausgerechnet die dritte Option wählen. Das ist ja nun kein mit DDT beladenes Flugzeug, was ins Haus gestürzt ist. Bleibt also realistischerweise, die Graffiti zu entfernen oder eine geringe Minderung auszuhandeln.

s.