Graffiti auf öffentlichem Gehweg -

Guten Tag,

mich würde Ihre Einschätzung zu folgendem fiktiven Sachverhalt interessieren:

Auf dem Arbeitsweg von Person P liegt eine Treppe, die stark beschädigt ist und nach Auffassung von Person P bei schlechtem Wetter (Herbstaub, Schnee) nur eine Benutzung unter Gefahr zulässt. Kommune K regt sich nicht auf mehrfachen Hinweis durch die Bevölkerung (sagen wir über ein halbes Jahr), weist jedoch im Abstand von mehreren Wochen immer wieder auf einen neuen Termin zur Instandsetzung der Treppe hin, der nicht eingehalten wird. Person P findet jedoch, dass zumindest Warnhinweise an die gefährlichen Stellen gehöre und sprüht mit Neon-Farbe um die Schadensstellen um die Aufmerksamkeit auf diese zu richten.

Womit müsste Person P rechnen, falls Kommune K ihm diese „Graffiti“ zur Last legt? Betroffen seien von der farblichen Markierung nur Treppenstufen, welche ohnehin entfernt werden sollen (was zunächst einmal ohne rechtliche Relevanz ist).

Mit freundlichen Grüßen
Median

Hallo,

eingehalten wird. Person P findet jedoch, dass zumindest
Warnhinweise an die gefährlichen Stellen gehöre und sprüht mit
Neon-Farbe um die Schadensstellen um die Aufmerksamkeit auf
diese zu richten.

Womit müsste Person P rechnen, falls Kommune K ihm diese
„Graffiti“ zur Last legt? Betroffen seien von der farblichen
Markierung nur Treppenstufen, welche ohnehin entfernt werden
sollen (was zunächst einmal ohne rechtliche Relevanz ist).

das erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html)

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung#T…

Gruß

S.J.

Hallo,
es müßte vielleicht mal geklärt werden, ob die Verwaltung nicht ihre Verkehrssicherungspflicht mißachtet und ob nicht eine Anzeige eingereicht werden kann!
Gruß donjuanpond

Hallo
was hat das mit der Sachbeschädigung durch den Graffiti-Sprayer zu tun?
Gruß Michael