Was passiert bei so einer Vorladung?
Führt das unweigerlich zu einem Gerichtstermin?
Was sollte man unbedingt, was unter keinen Umständen
in dieser Situation tun?
Hallo Elke,
die Polizei erstellt einen Bericht, der an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Dazu gehören auch die Angaben, die die Beschuldigten zu dem Tatvorwurf machen (wobei ein Beschuldigter keine Angaben machen muss). Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, was weiter passiert.
Bei dem 13jährigen wird das Verfahren sowieso eingestellt werden, weil noch keine Strafmündigkeit besteht. Bei dem 14jährigen sieht das anders aus.
Grob vereinfacht hat die Staatsanwaltschaft drei Möglichkeiten:
- Einstellung, z.B. wegen Geringfügigkeit (bei Graffity ist der Schaden aber oft nicht mehr geringfügig)
- Einleitung eines außergerichtlichen Verfahrens (wenn der Jugendliche geständig ist und eine Strafe in Form von z.B. Sozialstunden ableistet, wird das Verfahren eingestellt)
- Anklage und Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht
Bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft spielt meines Wissens die Schadenshöhe eine Rolle, die Tatumstände und auch das Nachtatverhalten. Das Jugendstrafrecht hat immerhin zum Ziel, eine „pädagogische sinnvolle“ Reaktion auf eine Straftat zu finden, soweit das möglich ist.
Die Strafe kann also möglicherweise milder ausfallen, wenn für die Justiz ersichtlich wird, dass der Jugendliche zu der Sache steht, einsichtig ist, sich um Wiedergutmachung bemüht, von Seiten der Eltern angemessen reagiert wird, etc.
Mit dieser Überlegung könnte es günstiger sein, bei der Polizei umfassende Angaben zu machen. Macht man keine Angabe, erfährt die Staatsanwaltschaft eben auch nichts von den Dingen, die für den Jugendlichen sprechen. Andererseits wird im weiteren Verlauf des Verfahrens häufig die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet, bei der man einige diese Angaben „nachholen“ kann.
Wenn man bei der Polizei ein Geständnis ablegt, kann das aber auch Folgen für die zivilrechtilchen Ansprüche des Geschädigten haben - da kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Wenn sowieso beabsichtigt ist, den Schaden zu bezahlen / zu reparieren, ist das ja kein Problem.
Übrigens: Vielleicht ist es eine gute Idee, sich bei der Jugendgerichtshilfe vor Ort beraten zu lassen. Die dürfen zwar keine Rechtsberatung machen, aber immerhin haben die Erfahrung damit, wie so etwas üblicherweise abläuft und was im Groben zu erwarten ist.
Ich hoffe, das hilft erstmal weiter.
Schöne Grüße
Karin