Holla,
mich würde mal interessieren, wie man vorgehen muss, wenn man neben seiner Haupttätigkeit (in meinem Fall Anstellung als Grafiker) gelegentlich kleinere Designjobs (zB Logoerstellung, Webseitenprogrammierung, Trailer, usw…) annehmen möchte - in der Zeit versteht sich, die nicht dem Arbeitgeber gewidmet ist.
Wie muss man das anmelden, stellt man Rechnungen, wie läuft sowas ab?
I.d.R. sind Nebenbeschäftigungen vom AG zu genehmigen. Außnahmen sind jedoch dann der Fall, wenn die z.B. die Haupttätigkeit darunter leidet (DJ bis morgens und dann unausgeschlafen in der Arbeit erscheinen) oder wenn du ihm damit Konkurrenz machst. Je nachdem wie das Arbeitsgebiet deines AG aussieht, könnte er in deiner Realisierung von graphischen Fremd-Aufträgen Probleme sehen. Schließlich hätten diese Kunden ja auch von ihm betreut werden können. Daher mein Tipp: auf jeden Fall schnellsmöglich abklären.
Hallo:
In der Regel sind Nebentätigkeiten zulässig und genehmigungsfrei. Genehmigungen brauchen nur Beamte und die Angestellten im öffentlichen Dienst, die noch nach BAT arbeiten.
Im neuen ODTV steht nur noch: Anzeigepflicht. Also: mitteilen.
In anderen Tarif- und Arbeitsverträgen steht gar nichts darüber, dann muss es dem Arbeitgeber nicht mal gemeldet werden. Ist dann eine eher ästhetische Frage.
Unzulässig -also nicht machbar! - sind Nebentätigkeiten:
die dem Arbeitgeber auf seinem wirtschaftl. Feld Konkurrenz machen
gefährliche oder anstrengende Nebentätigkeiten
NEbentätigkeiten im bezahlten ERholungsurlaub
während der Krankschreibung
wenn die wöchentliche Arbeitszeit 48 STd/die tägl. 10 Std. überschreitet …
Gruss, Birgitt