Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
ich habe vor mehreren Wochen eine Grafikkarte über Ebay verkauft.
Den Artikel habe ich deutlich als „ungetestet“ deklariert, weil ich über den genaueren Zustand nichts wusste, da ich nur einen Laptop habe.
Die Karte habe ich unter einem verhältnismäßigem sehr günstigen Sofortkaufspreis reingestellt.
Innerhalb desselben Tages wurde sie noch ersteigert.
Nach der Auktion meldete sich der Bieter und wollte sich nach dem genauen Zustand der Karte erkundigen, worauf ich ihm entgegnete, dass ich für nichts garantieren kann, weil ich keine Möglichkeit zum testen habe. Er wollte die Grafikkarte trotzdem.
Soweit, so gut.
2 Wochen später meldet er sich und meint, dass die Karte defekt wäre und er den ersteigerten Artikel zurückgeben möchte.
Da ich der Ansicht bin, dass ich alles Rechtens abgewickelt habe, lehnte ich eine Rückabwicklung ab (Karte als ungestestet verkauft, Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Rücknahme)
Ein paar Tage danach erhalte ich ein versichertes Einschreiben, in welchem steht, dass ich den für ihn entstandenen Schaden ersetzen soll.
Er fordert den durchschnittlichen Ebay-Preis einer neuwertigen (!) Grafikkarte desselben Modells und die Versandkosten für das Einschreiben.
Andernfalls droht er mir mit einer Anzeige.
Muss ich mit irgendwelchen Rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Meiner Meinung nach, habe ich alles richtig abgewickelt.
Bin für Antworten sehr dankbar!
MfG
aibo