Grafikkarte verkauft: Käufer fordert Schadensersat

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem:

ich habe vor mehreren Wochen eine Grafikkarte über Ebay verkauft.
Den Artikel habe ich deutlich als „ungetestet“ deklariert, weil ich über den genaueren Zustand nichts wusste, da ich nur einen Laptop habe.

Die Karte habe ich unter einem verhältnismäßigem sehr günstigen Sofortkaufspreis reingestellt.

Innerhalb desselben Tages wurde sie noch ersteigert.
Nach der Auktion meldete sich der Bieter und wollte sich nach dem genauen Zustand der Karte erkundigen, worauf ich ihm entgegnete, dass ich für nichts garantieren kann, weil ich keine Möglichkeit zum testen habe. Er wollte die Grafikkarte trotzdem.

Soweit, so gut.

2 Wochen später meldet er sich und meint, dass die Karte defekt wäre und er den ersteigerten Artikel zurückgeben möchte.
Da ich der Ansicht bin, dass ich alles Rechtens abgewickelt habe, lehnte ich eine Rückabwicklung ab (Karte als ungestestet verkauft, Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Rücknahme)

Ein paar Tage danach erhalte ich ein versichertes Einschreiben, in welchem steht, dass ich den für ihn entstandenen Schaden ersetzen soll.
Er fordert den durchschnittlichen Ebay-Preis einer neuwertigen (!) Grafikkarte desselben Modells und die Versandkosten für das Einschreiben.
Andernfalls droht er mir mit einer Anzeige.

Muss ich mit irgendwelchen Rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Meiner Meinung nach, habe ich alles richtig abgewickelt.

Bin für Antworten sehr dankbar!

MfG
aibo

Hallo !
Bin zwar kein Anwalt oder so etwas, aber da hast du wohl einen „ganz schlauen“ gefunden. Soviel ich weiß ist die Gesetzlage so, das man auch für gebrauchte Artikel eine Garantie geben muß. Deswegen steht ja bei jedem Artikel der Privat verkauft wird extra drunter das keine Garantie nach EU-Gesetz gegeben wird und der Bieter sich mit abgabe eines Gebotes sich damit einverstanden erklärt.
Ich weiß nicht einmal, ob diese Aussage überhaupt hilft. Aber alle machen das eigentlich. Ist reine Vorsichtsmassnahme.
Das Problem bei dieser Art der Garantie ist auch noch, das du erstmal beweisen mußt, das die Karte bei dir noch heile war, um evtl. dem Käufer die Schuld zu geben, er hätte diese kaputt gemacht (z.B. durch unsachmäßige behandlung). Diesen Punkt hast du dir ja selber durch das „ungetestet“ kaputt gemacht.

Hättest du die Grafikkarte definitiv als „vermutlich defekt“ angeboten wäre alles OK gewesen (so mache ich es immer, wenn ich mir nicht sicher bin, ob die Ware noch in Ordnung ist).

Vermutlich weiß dieser Käufer genau bescheid über die Gesetzgebung und weiß vermutlich auch, das du laut dieser Garantie zum Ersatz verpflichtet bist.
Aber wie gesagt ich bin KEIN Anwalt. Diesen solltest du in dem Fall wirklich zu Rate ziehen, denn offensichtlich hat dieser Käufer sehr viel mehr Ahnung von der Gesetzgebung als du. Er hat dich ja auch noch ausgetrixt indem er sich von dir per Email bestätigen lassen hat, das die Karte von dir nicht getestet wurde. Hättest du geschrieben, das die Karte unter Zeugen gelaufen hätte, hätte er sie vermutlich nicht gekauft.
Die einzige - möglicherweise günstigere - Alternative wäre vielleicht sich eine solche Karte irgendwie günstig zu besorgen (gebraucht) dessen Funktionalität von einem Fachmann bestätigen lassen (dein Stamm-Computergeschäfft macht das sicherlich kostenlos) und diese samt der Funktions-Bestätigung dem Typen zuschicken, denn offensichtlich will er viel Geld herausschlagen. Wenn du ihm aber Ersatz schickst, kommst du vielleicht drum herum.
Einen Anwalt würde ich aber vielleicht zu Rate ziehen, wenn du im Rechtsschutz bist.
Kontrolliere auch die Bewertungen von dem, ob er Null hat, oder viele Negative, weil er die Leute ausnimmt. Möglicherweise ist er nur auf solche Sachen aus.
Würde mich übrigens interessieren wie die Sache ausgeht !!!

Gruß
Andreas

Soviel ich weiß ist die Gesetzlage
so, das man auch für gebrauchte Artikel eine Garantie geben
muß.

Muss man nicht.

Deswegen steht ja bei jedem Artikel der Privat verkauft
wird extra drunter das keine Garantie nach EU-Gesetz gegeben
wird und der Bieter sich mit abgabe eines Gebotes sich damit
einverstanden erklärt.

Dieser Passus ist Blödsinn, wird aber immer wieder gerne kopiert.

Hallo,

Ich bin kein Rechtsexperte sondern auch nur ebayer, daher kann ich nicht für Richtigkeit garantieren.

Den Artikel habe ich deutlich als „ungetestet“ deklariert,

noch besser und deutlicher wäre „evtl. defekt“ bzw. „defekt“ gewesen.

Neugierige Frage: woher hat ein Privat VK denn so eine Graphikkarte ungewissen Zustandes, wenn es nicht seine eigene ist? Normalerweise sollte man als Privat VK nur den eigenen Besitz verkaufen.

Bieter … wollte die Grafikkarte
trotzdem.

Wenn der Käufer das ausdrücklich gesagt hat und Du die E-Mail noch hast, dann hat er sich ja mit dem Risiko zum Zustand der Graphikkarte einverstanden erklärt.

2 Wochen später meldet er sich und meint, dass die Karte
defekt wäre und er den ersteigerten Artikel zurückgeben
möchte.

Wenn der Artikel ist wie beschrieben, muss der Privat VK nichts zurücknehmen (naja, die Beschreibung hätte noch etwas deutlicher sein können, geht aber vermutlich UND der Käufer hat sein Einverständnis erklärt). Rücktrittsrechte gegenüber einem privat VK besteht nur, wenn der Artikel NICHT der Beschreibung entspricht.

Schaden ersetzen

Ich glaube solche Ansprüche bestehen nur gegenüber einem gewerblichen VK. Keinesfalls hat der Käufer aber auf etwas anderes als eine Graphikkarte ungewisser Funktionalität Anspruch.

Andernfalls droht er mir mit einer Anzeige.

Vermutlich nur eine leere Drohung.

Muss ich mit irgendwelchen Rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Meines Erachtens nach nicht - höchstens weitere Drohungen, die wohl kaum rechtlich durchsetzbar sind. Unbedingt sämtlichen Schriftverkehr aufheben und höflich und sachlich bleiben.

Eine schlechte Bewertung bei ebay ist aber wahrscheinlich.

Stephanie

Ist das deine persönliche Meinung, oder kannst du auch beweisen, das es kein EU-Recht gibt, das den Verbrauchern eine Garantie auf alle Artikel gewährleistet ?
Aber es können sich natürlich auch alle Irren…?

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Ist das deine persönliche Meinung, oder kannst du auch
beweisen, das es kein EU-Recht gibt, das den Verbrauchern eine
Garantie auf alle Artikel gewährleistet ?

Das ist nicht meine Meinung, das ist mein Wissen.

Aber es können sich natürlich auch alle Irren…?

Alle die diesen lächerlichen Passus nutzen, irren sich, richtig.

Soviel ich weiß ist die Gesetzlage
so, das man auch für gebrauchte Artikel eine Garantie geben
muß.

Ganz sicher nicht! Garantie sowieso nicht, sondern - wenn überhaupt - Gewährleistung. Und das hat mit EU-Recht nichts zu tun, sondern ergibt sich aus dem deutschen BGB.

Deswegen steht ja bei jedem Artikel der Privat verkauft
wird extra drunter das keine Garantie nach EU-Gesetz gegeben
wird und der Bieter sich mit abgabe eines Gebotes sich damit
einverstanden erklärt.

Oh nein, das steht nicht „deswegen“ da, sondern weil 99% der Leute bei eBay schlichtweg keine Ahnung haben!

Das Problem bei dieser Art der Garantie ist auch noch, das du
erstmal beweisen mußt, das die Karte bei dir noch heile war,

Nö. Im Rahmen der Gewährleistung muss vielmehr der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag (Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten; trifft hier nicht zu.)

Aber wie gesagt ich bin KEIN Anwalt. Diesen solltest du in dem
Fall wirklich zu Rate ziehen, denn offensichtlich hat dieser
Käufer sehr viel mehr Ahnung von der Gesetzgebung als du.

Wieso ist das eigentlich so „offensichtlich“? Mit Verlaub, du kennst dich ja selbst nicht aus und weißt daher auch nicht, wer von beiden im Recht ist.

Er
hat dich ja auch noch ausgetrixt

Und du meinst, wenn man jemanden „austrixt“, dann sei das rechtlich schon o. k. so?

indem er sich von dir per
Email bestätigen lassen hat, das die Karte von dir nicht
getestet wurde.

Das ist doch eine hervorragende Ausgangssituation für den Käufer. Denn ein Gewährleistungs(!)ausschluss ist beim Verkauf von privat zu privat unwirksam im Fall der Arglist (§ 444 BGB), und Arglist setzt Vorsatz voraus. Wo soll denn da der „Trix“ oder eben „Trick“ sein?

Einen Anwalt würde ich aber vielleicht zu Rate ziehen, wenn du
im Rechtsschutz bist.

Und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, der darf sich auch keinen Anwalt nehmen - oder wie jetzt?

Levay

Hi

Ist das deine persönliche Meinung, oder kannst du auch
beweisen, das es kein EU-Recht gibt, das den Verbrauchern eine
Garantie auf alle Artikel gewährleistet ?
Aber es können sich natürlich auch alle Irren…?

jegliche Garantieleistung von egal wem ist eine freiwillige Leistung.
Der zitierte Schwachsinn ist (glaub ich) der meist kopierte Schwachsinn des laufenden Jhdts.

JS

die denken doch noch nichtmal drüber nach wenn man manche der verschwurbelten Formulierungen liest… es gibt sogar manche die Gewährleistung richtig schreiben…

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Ok. Wie ich ja sagte, ich bin kein Anwalt.
Dann dürfte sich das Thema ja geklärt haben und der Themen-Starter muß sich keine Sorgen mehr machen, das man ihn in irgendeiner Weise belangen kann. Damit dürfte das Thema gegessen sein.

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Hallo!

Also ich muss auch mal meinen Senf dazugeben, wenn auch verspätet.

Meines Wiisens nach gibt es seit neuestem - neben der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren auf Neuware von gewerblichen Händlern
(aus dem deutschen Recht) tatsächlich auch ein EU-Gesetz, dass auf Gebrauchtware ein ganzes Jahr Gewährleistungspflicht vorschreibt - auch von Privatleuten
Das Thema wurde auch schon des öfteren hier diskutiert, bin aber zu faul jetzt zu suchen…

Was das eigentliche Thema betrifft würde ich hier sagen, dass du da nichts zu befürchten hast.
Schließlich hast du gesagt, dass du nicht wißt ob die Karte noch geht und er hat auch noch zugestimmt - also was will der?

Eine arglist müsste dir sowieso zuerst nachgewiesen und ich weiß nicht wie sie das machen wollen.

Je nachdem wie viel/wenig du für die Karte bekommen hast würde im Fall der Fälle sowieso das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

So ist es auch, wenn du z.B. für 50€ etwas kaufst und der Verkäufer nach Bezahlung den Artikel nicht schickt.

Das ist zwar Betrug, aber aufgrund der geringen Summe wird der VK wohl nie dafür belangt werden…

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Autsch !!! Falsch, Falsch, Falsch !!!

Also ich muss auch mal meinen Senf dazugeben, wenn auch
verspätet.

Senf ist der richtige Ausdruck.

Meines Wiisens nach gibt es seit neuestem - neben der
Gewährleistungspflicht von 2 Jahren auf Neuware von
gewerblichen Händlern

Seit „neuestem“ ist seit 5,5 Jahren. Und die Gewährleistung gilt zunächst für alle.

(aus dem deutschen Recht) tatsächlich auch ein EU-Gesetz, dass
auf Gebrauchtware ein ganzes Jahr
Gewährleistungspflicht vorschreibt - auch von Privatleuten

Falsch, falsch, falsch!!! Die EU macht Gesetzesvorgaben, die die Mitgliedsländer in nationales Recht umsetzen müssen. Daher auch die Schuldrechtsreform zum 01.01.2002. In Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht, hier insbesondere das BGB.

Das Thema wurde auch schon des öfteren hier diskutiert, bin
aber zu faul jetzt zu suchen…

Hättest Du vor dem Verfassen aber mal machen sollen…

Je nachdem wie viel/wenig du für die Karte bekommen hast würde
im Fall der Fälle sowieso das Verfahren wegen Geringfügigkeit
eingestellt.

Oh man, das kannst Du ja sogar noch steigern! Zivilverfahren werden nie wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wo hast Du nur so ein Wissen her?

So ist es auch, wenn du z.B. für 50€ etwas kaufst und der
Verkäufer nach Bezahlung den Artikel nicht schickt.

Das ist zwar Betrug, aber aufgrund der geringen Summe wird der
VK wohl nie dafür belangt werden…

Also wenn man überhaupt keine Ahnung hat: Finger weg von der Tastatur. Betrug: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn du z.B. für 50€ etwas kaufst und der Verkäufer nach Bezahlung den Artikel nicht schickt, ist das noch lange kein Betrug. Und selbst wenn es Betrug ist, ist nicht in erster Linie der Kaufpreis ausschlaggebend, ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder nicht. Das hieße ja, man dürfte jeden bis X Euro ungestraft bescheißen.

Schlimm genug, dass Du an solche gefährlichen Halbwahrheiten glaubst. Schlimmer noch, diese als Tipps an andere weiterzugeben.

Gruß

S.J.

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