man nehme mal an, Person x hat sich am 30. Mai 2013 einen Transporter geliehen um einen Umzug zu machen. In der Nacht zum 1. Juni wurde das Auto mit Grafiti beschmiert.
Vollkasko war vorhanden.
Am 5.11.2013 bekommt Person X nun Post von der Autovermietung mit der Rechnung für das Beseitigen der Verschmutzung (110 Euro Reinigung und knapp 30 Euro Bearbeitungsgebühr).
Gibt es Fristen bis wann man Rechnung weiterleiten kann?
Mich würde eher interessieren, wieso die Autovermietung den Schaden vom Kunden fordert ? Das ist doch kein Schaden, den der Kunde zu vertreten hat.
Und den Vandalismusschaden hatte man ja bei Polizei angezeigt ?
Das die Forderung erst nach 5 Monaten kommt ? Egal, deshalb wäre die natürlich nicht verwirkt.
Wurden Sie bei Abgabe des Fahrzeuges darauf aufmerksam gemacht, dass sie für die Entfernung des Graffiti bezahlen müssen?
Ein Graffiti am Mietfahrzeug muss wie ein fremdverschuldeter Kratzer auch bezahlt werden, es sei denn man hatte eine Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen.
In jedem Fall würde ich mich aber an den Kundenservice dieser Vermietung wenden. Eine Rechnung die fünf Monate später kommt… Das wirft natürlich Fragen auf.
Bei Abgabe des Fahrzeugs, war kein Mitarbeiter mehr da. Schlüssel (inkl. Hinweis, wann und wo das Grafiti vermutlich entstand) wurde in den Briefkasten geworfen. Es hat sich auch erst Tage später jemand gemeldet.
man nehme mal an, Person x hat sich am 30. Mai 2013 einen
Transporter geliehen um einen Umzug zu machen. In der Nacht
zum 1. Juni wurde das Auto mit Grafiti beschmiert.
Vollkasko war vorhanden.
Vermutlich aber mit einem Selbstbehalt
Am 5.11.2013 bekommt Person X nun Post von der Autovermietung
mit der Rechnung für das Beseitigen der Verschmutzung (110
Euro Reinigung und knapp 30 Euro Bearbeitungsgebühr).
Was steht denn im Mietvertrag zu solchen Schäden ?
Gibt es Fristen bis wann man Rechnung weiterleiten kann?