Guten Tag,
unser Juraprof. meinte die einzig richtige Schreibweise sei:
A könnte sich wegen Raubes gem. § 249 strafbar gemacht haben.
Unzulässig sei:
A könnte sich des Raubes gem. § 249 strafbar gemacht haben.
A hat sich der Untreue gem. § 266 strafbar gemacht.
A hat sich eines Diebstahls gem. § 242 strafbar gemacht.
Stimmt das so?
Insbesondere bei „sich der Untreue strafbar machen“ hab ich Zweifel…
Hallo Vizaran,
ich hab lange überlegt, welche Schreibweise denn nun richtig sein könnte und je länger ich überlegt habe, desto richtiger kamen mir alle vor. Dass dein Prof. sagt, es gäbe nur eine einzige richtige, kann ich nicht glauben. Ich finde sogar „A könnte sich des Raubes […] strafbar gemacht haben“ besser als die Konstruktion mit „wegen“. Bei dem Satz mit dem Diebstahl würde ich „eines“ durch „des“ ersetzen.
Alles in allem würde ich allerdings sagen, dass ein einziges kleines Wort nicht der Grund für eine riesige Diskussion sein sollte…
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Frag vielleicht noch ein paar andere, um noch mehr Meinungen einzuholen.
lg San-chan
Es tut mir Leid dabei kann ich dir leider nicht helfen.
Hoffentlich bekommst du noch deine richtige Antwort, dass wuerde mich auch sehr interresieren.
Hallo,
Da spielt dir dein Sprachgefühl einen kleinen Streich.
Die Alternativen klingen richtig, weil man sich „des Raubes/der Untreue/des Diebstahls“ SCHULDIG machen kann.
Strafbar kann man sich allerdings nur „wegen Raubes“ machen.
Also hat dein Professor Recht.
Also,
der Unterschied hier liegt darin, sich entweder wegen etw. strafbar zu machen oder sich einer Tat strafbar zu machen. Ich glaube, hier geht es um das ‚wegen‘. Ich bin mir nicht sicher, da ich kein Jurist bin. Grammatikalisch scheint mir das alles in Ordnung zu sein, der Unterschied ist ein semantischer. Man macht sich strafbar wegen etwas. Dein Prof meint evtl., dass es nicht möglich ist, sich einer Sache strafbar zu machen und man nur wegen einer Sache strafbar sein kann. Ob das nun Diebstahl, Untreue oder Kaugummikauen ist, ist wohl egal.
Ausserdem verweist ‚wegen Raubes gem. xxx‘ auf ein Gesetz, welches mit Raub (egal durch wen, egal an wem?) zu tun hat. Wenn Du sagst, ‚er hat sich des Raubes gem. xxx strafbar gemacht‘ klingt es, als ob es für diesen bestimmten Raub, welcher von der bestimmten Person begangen wurde, jeweils ein bestimmtes Gesetz gibt.
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist und oft sind die Formulierungen standardisiert und idiomatisch, d.h. man kann sie nicht verändern, auch wenn sie grammatikalisch so in Ordnung sind, denn der Sinn könnte entstellt werden. Also schreib lieber das, was Dein Prof sagt.
Grüsse und viel Erfolg.
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Hallo,
puh, da trifft Grammatik auf Jura…das macht es doppelt kompliziert, da es sich ja auch auf den Inhalt der Aussage auswirkt.
Die Frage ist, ob man sich nur „wegen“ etwas strafbar machen kann. Also ob die Präposition benötigt wird. Und ich in diesem Fall wird sie benötigt…bei schuldig sähe der Fall anders aus.