Hallo zusammen,
ich versuche den Fall so allgemein wie möglich zu formulieren und bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe!
Ein Deutscher, wohnt in Frankreich , arbeitet aber in Deutschland. Er gilt als Grenzgänger. Lohnsteuer zahlt er in Frankreich, Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland.
Der Arbeitgeber wird seinen aktuellen Standort demnächst schliessen und der Arbeitgeber wird dann arbeitslos sein.
Meine Fragen nun:
Welches Arbeitsamt ist zuständig für diesen Fall?
Woher kommen Arbeitslosengeld und ggf. natürlich auch Jobangebote? Arbeiten die AA beider Staaten zusammen?
Was gilt es besonders zu berücksichtigen?
Danke für eure Antworten.
cu
gk