Das mit dem „nicht vorbestraft sein“ wird sich für Dich ja nun ändern.
Die Gerichte unterscheiden da eher nicht, ob Du für Dich oder andere gekauft hast. Im Gegenteil, Du hast jetzt nicht nur illegal Drogen GEKAUFT sondern auch noch VERKAUFT und erfüllst damit alle Voraussetzungen des Dealers, die ja auch Drogen kaufen und dann verkaufen und somit weiter geben.
Obwohl Dir mit Vorwüfen kaum geholfen ist und es auch nicht danach gefragt hast, finde ich es ziemlich dummdreist auf die Tour kriminell zu werden und das nicht mal für sich selbst, sondern auch noch für Andere.
Als sogenannter Ersttäter hast du wohl keine allzu hohe Strafe zu erwarten und wenn Du das Gras nur für Dich gekauft hättest, wärst Du wohl auch mit einem Strafbefehl davon gekommen. Da Du aber damit gedealt hast, wird es mit Sicherheit zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Ich hoffe Du kannst dort glaubhaft versichern, daß Du nur einmalig Deinem Freund das Gras besorgt hast. Die Staatsanwaltschaft wird davon ausgehen, daß Du regelmäßig Gras verkaufst. Von Sozialstunden über Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe auf Bewährung (weil Du ja erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bist) ist da wohl alles drin.
Es liegt ganz im Ermessen des Gerichtes, ob man Dir Deine Story glaubt. Und in Bayern sind die Gesetze bezüglich Gras noch härter, ich hoffe Du kannst nachweisen die Straftat in Hessen begangen zu haben. Dazu müßte Dein bayrischer Kumpel in Hessen gewesen sein als die „Ware“ übergeben wurde. Hat er in Bayern die Ware empfangen wird wohl dort verhandelt werden. Zumal Dein Freund sich auch für den Kauf wird verantworten müssen.
Das Beste für alle wäre, wenn die Eltern die Polizei NICHT einschalten und alle nochmal mit dem Schrecken davon kommen.
Ich denke, wenn es so war, wie Du es geschrieben hast, wird sich das wohl kaum wiederholen.
LG Gerhard