Mich würde mal interessieren wie das in deutschland mit gras funktioniert.
Ich habe mal gehört dass man es nicht besitzen darf aber konsumieren schon, was
einbisschen konus erscheint.
wievil darf man mit haben?darf man was mithaben?was passiert wenn man dabei
erwischt wird( vorausgesetzt man darf es niicht in der öffentlichkeit
konsumieren)
Hallo,
Praxis ist, daß der Besitz von „geringe Mengen“ (Definition abhängig vom Bundesland) strafrechtlich i.allg. nicht geahndet wird. Um zu konsumieren, muß der man sich das Zeug aber erst mal beschaffen. Und hier könnte theoretisch §29.1 BtmG greifen.
Wie der Vorredner es schon gesagt hat: beim Besitz von geringen Mengen wird i.d.R. von der Verfolgung abgesehen. Solltest Du aber einen Führerschein haben, musst Du mit größeren Problemen auch bei geringen Mengen rechnen, denn Dir könnte unterstellt werden, durch den Konsum nicht mehr fahrtüchtig zu sein (und das langfristig!!!).
finden die das im Auto bei ner Kontrolle, gehen die davon aus, daß Du es auch unkittelbar vor dem Fahren, oder während (??) dem Fahren konsumierst und demnach bekommst Du erstmal den Lappen abgenommen und es wird eine Blutanalyse erstellt.
Hattest Du zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle THC im Blut, bist Du den Führerschein für ca. 1 Jahr los.
Hintergrund: Der Staat sammelt Erfahrungs,- und Meßwerte (vom Alkohol hat man das ja seit Jahrzehnten und kann Zuschlagen) und im Moment ist die Polizei extrem Stark hinter Drogenfahrern her um an Daten heranzukommen. Ich wäre vorsichtig mit sowas herumzufahren. Vor 10 Jahren hat das noch keine sau interessiert, wenn ich an früher denke )