Guten Tag,
es geht um einen Arbeitsvertrag.
Der Arbeitnehmer soll nach der jeweils gültigen Fassung des Bundesentgelttarifvertrages für die chemische Industrie sowie dem für den Tarifbezirk Nordrhein geltenen Entgelttarifvertrag in der jeweils gültigen Fassung bezahlt werden (Entgeltstufe E6 nach zwei Jahren). Es handelt sich um einen „studienbegleitenden Fortbildungsvertrag“ (Werksstudenten-Vertrag). Der Arbeitsumfang beläuft sich auf 15 Stunden pro Woche, also Teilzeit.
Muss der Arbeitnehmer Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (Jahresleistung) erhalten? Ist das laut Tarifvertrag vorgeschrieben? Oder kann das bei einzelnen AN-Gruppen (z.B. Werksstudenten) einfach so gestrichen werden oder immer nur für ganze Firmen? Wie sieht das mit vermögenswirksamen Leistungen aus? Soweit ich weiß, ist im Tarifvertrag festgelegt, dass diese für die Altersvorsorge durch den AG gezahlt werden (Entgeltumwandlung). Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entgeltumwandlung?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!