Hallo,
danke für Deine rasche Antwort!
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG):
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse
oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der
Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Ja, dieses Gesetz kenne ich auch, aber es beantwortet leider meine Frage nicht.
Evtl. hat der Kollege, der es bekommt, einen älteren Vertrag?
Bei uns gibt es auch Mitarbeiter, die drei Tage mehr Urlaub
haben als ich, weil sie alte Verträge haben. Bei mir steht die
Klausel, dass der Tarifvertrag gültig ist. Wenn es heute lt.
Tarifvertrag weniger Urlaubstage gibt, gilt das für mich,
nciht für die, die vor 30 Jahren lt. Vertrag ihren
Urlaubsanspruch haben.
Mir geht es darum, ob Susi auch einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn Lisa welches bekommt. Das ist rein hypthetisch - lass die beiden von mir aus Zwillinge sein. Mir geht es nur darum zu erfahren, ob ein AG einem oder mehreren Mitarbeitern Gratifikationen zahlen kann oder nicht: Kann man einem Mitarbeiter Weihnachtsgeld zahlen oder muss man dann allen Mitarbeitern Weihnachtsgeld auszahlen?
Viele Grüße