Gratifikationen

Hallo,

ich habe eine Frage zu Gratifikationen: zahlt der AG einem AN Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aus und einem anderen AN nicht, hat der AN, der dann kein Weihnachtsgeld bekommen hat einen Anspruch darauf (Gleichstellungsgesetz, oder ist das etwas anderes?)?

Vielen Dank und beste Grüße
Chili

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG):
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Evtl. hat der Kollege, der es bekommt, einen älteren Vertrag? Bei uns gibt es auch Mitarbeiter, die drei Tage mehr Urlaub haben als ich, weil sie alte Verträge haben. Bei mir steht die Klausel, dass der Tarifvertrag gültig ist. Wenn es heute lt. Tarifvertrag weniger Urlaubstage gibt, gilt das für mich, nciht für die, die vor 30 Jahren lt. Vertrag ihren Urlaubsanspruch haben.

Hallo,

danke für Deine rasche Antwort!

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG):
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse
oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der
Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Ja, dieses Gesetz kenne ich auch, aber es beantwortet leider meine Frage nicht.

Evtl. hat der Kollege, der es bekommt, einen älteren Vertrag?
Bei uns gibt es auch Mitarbeiter, die drei Tage mehr Urlaub
haben als ich, weil sie alte Verträge haben. Bei mir steht die
Klausel, dass der Tarifvertrag gültig ist. Wenn es heute lt.
Tarifvertrag weniger Urlaubstage gibt, gilt das für mich,
nciht für die, die vor 30 Jahren lt. Vertrag ihren
Urlaubsanspruch haben.

Mir geht es darum, ob Susi auch einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn Lisa welches bekommt. Das ist rein hypthetisch - lass die beiden von mir aus Zwillinge sein. Mir geht es nur darum zu erfahren, ob ein AG einem oder mehreren Mitarbeitern Gratifikationen zahlen kann oder nicht: Kann man einem Mitarbeiter Weihnachtsgeld zahlen oder muss man dann allen Mitarbeitern Weihnachtsgeld auszahlen?

Viele Grüße

Hallo,
üblicherweise steht im Arbeitsvertrag entweder etwas wie „Tarifgehalt“ (dann mit Bindung an den Tarifvertrag, auch Weihnachtsgeld sofern im Tarifvertrag vorgesehen) oder „AT-Gehalt“ (außertarifliches Gehalt, keine Tarifbindung und ggf. auch kein Weihnachtsgeld).
Es kann also durchaus vorkommen, dass bei ein und demselben Arbeitgeber manche Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen und andere nicht.
Einen Zusammenhang mit dem AGG kann ich nicht erkennen.
Gruß
ET

Hallo ET,

es gibt keinen Arbeitsvertrag (mündlich), es handelt sich um ein Kleinbetrieb und das Arbeitsverhältnis besteht seit 10 Jahren. Andere Arbeitnehmer haben einen Vertrag, dort steht aber nichts von „Tarif“. Wenn nun ein oder mehrere Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen, kann ein anderer Arbeitnehmer dann darauf bestehen ebenfalls Weihnachtsgeld zu bekommen (einklagen)?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,
grundsätzlich sind Unternehmen in der Art, Umfang und Höhe der freiwillig gewährten Leistungen (in diesem Fall Weihnachtsgeld) frei. Allerdings haben die Arbeitgeber den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Arbeitnehmer Anspruch auf die gleichen Leistungen in gleicher Höhe hätten. Die Unternehmen dürfen aber keinesfalls die Gewährung oder den Ausschluss der Leistung willkürlich vornehmen.
Ein Fachanwalt sollte beurteilen, ob im geschilderten Fall der Klageweg erfolgversprechend ist.
Gruß
ET