habe mal ein paar Fragen, hoffe Ihr könnt mir helfen.
Also ich habe zum 01.04 gekündigt und die Kündigung wurde mir auch bestätigt.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel:
„Der AG hat bezüglich gezahlter Gratifikationen ein Rückforderungsrecht, wenn das Arbeitsverhältnis von einer der beiden Parteien vor Ablauf des auf die Sonderzahlung folgendem Quartal gekündigt wird.“
Sonderzahlung erfolgt im November in Höhe eines Monatsbezuges.
Darf mein AG die Gratifikation zurückfordern?
Darf er die Gratifikation mit meinem letzen Gehalt komplett verrechnen?DAmit wäre mein Verdienst im letzten Monat gleich 0 Euro
Hallo crazzee, ich bin in dieser Frage leider nicht der richtige ansprechpartner. Hoffe du kriegst trotzdem im Forum die richtige Antwort die dir weiterhilft. MfG Rast1
Hallo,
habe mal ein paar Fragen, hoffe Ihr könnt mir helfen.
Also ich habe zum 01.04 gekündigt und die Kündigung wurde mir
auch bestätigt.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel:
"Der AG hat bezüglich gezahlter Gratifikationen ein
Rückforderungsrecht, wenn das Arbeitsverhältnis von einer der
also ich bin nicht der Experte für diese Frage, aber mir ist sowas vor ein paar Jahren bei meiner letzten Kündigung passiert. Ich hatte Ende Oktober zum 1.2. gekündigt und mir wurde von meinem damaligen Arbeitgeber ohne mir vorher Bescheid zu geben das Weihnachtsgeld im Januar abgezogen. D.h. ich hatte auch einen Verdienst von Null. Ich hab mich dann beim Anwalt erkundigt und soweit ich es noch im Gedächtnis habe ist die offizielle Regelung, dass man bei Kündigungen bis zum 31.3. zurückzahlen muss. Das hieße eigentlich ab 1.4. müsstest du das Geld behalten dürfen. Außerdem darf man das Geld nicht ohne vorherige Ankündigung einfach einbehalten.
Außerdem in deiner Klausel heisst es doch zum Quartal, da dürfte es doch dann eh keine Probleme geben.
Ich hab übrigens mein Weihnachtsgeld auch wieder zurückbekommen. Hat mich zwar ein paar Gespräche gekostet, aber nachdem ich sonst immer zuverlässig war und so gut wie nie krank hat die Menschlichkeit über die Klausel gesiegt. Glück gehabt.
Wünsch dir auch viel Glück.
Grüße Danny
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