Gratifikations Rückzahlung

Hallo,

habe mal ein paar Fragen, hoffe Ihr könnt mir helfen.

Also ich habe zum 01.04 gekündigt und die Kündigung wurde mir auch bestätigt.

In meinem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel:

„Der AG hat bezüglich gezahlter Gratifikationen ein Rückforderungsrecht, wenn das Arbeitsverhältnis von einer der beiden Parteien vor Ablauf des auf die Sonderzahlung folgendem Quartal gekündigt wird.“

Sonderzahlung erfolgt im November in Höhe eines Monatsbezuges.

Darf mein AG die Gratifikation zurückfordern?

Darf er die Gratifikation mit meinem letzen Gehalt komplett verrechnen?DAmit wäre mein Verdienst im letzten Monat gleich 0 Euro

Die FAQ 1129 - Klausel
Hallo

Diese Verklausulierungen sind schon hart. Hier verklauselt man sich gerne mal wegen der FAQ:1129

Lesenswert! Läuft auch nicht Ende März ab.

Gruß,
LeoLo