Gratis mit Zuzahlung - Irreführung?

Guten Tag,
ist es rechtlich zulässig, einen Gratisartikel anzubieten, jeweils das Wort „Gratis“ mit einem kleinen Sternchen zu versehen, und in einer Schriftgröße von etwa 1mm quer am Rande des Angebotes anzugeben "zzl. xyz € Verpackungs- und Bearbeitungsgebühren, und darf dieser Betrag weiters in Rechnung gestellt werden, wenn der sogenannte Gratisartikel zusammen mit der Auslieferung bestellter Artikel ohne weitere Verpackung übersandt wird, für die eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale erhoben wird?
Oder ist dies ggf. als Irreführung zu betrachten?

Hallo,

u.U. verstößt dies gegen die „Schwarze Klausel“ Nr.21 (die „Schwarze Liste“ ist eine Anlage zu §3(3) UWG). Diese verbietet es Waren als „gratis“ anzupreisen wenn sie nicht wirklich kostenlos sind. ABER: Dies trifft nicht zu auf Nebenkosten mit denen der Kunde rechnen muss, erst recht wenn sie klar erkennbar in der Werbung kenntlich gemacht wurden… Bei einem kleinen Sternchen wie du es beschreibst mag die Grenze hierbei recht schwammig sein… Empfehlenswert ist es mit Sicherheit nach einer hierzu passenden Gerichtsentscheidung zu suchen oder sich an einen Interessenverband zu wenden dem notfalls auch die durch das UWG gegebenen Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

Schöne Grüße,

Jens