Meine Frau muss am Grauen Star operiert werden. Die DAK übernimmt alle Kosten der OP bei Einsatz einer Standardlinse. Meine Frau hat sich für eine Komfortlinse entschieden -gleiche OP, es wird lediglich eine andere Linse eingesetzt- Abrechnung als Privatpatient. Die DAK will die Kosten der Standard OP anteilig nicht zahlen, weil dies angeblich gesetzlich so geregelt sei und somit nicht möglich. Die Technikerkasse dagegen zahlt bei der Entscheidung für eine Komfortlinse ihren Anteil der Standard OP, immerhin rund 800,00 Euro.
Wer kann Auskunft geben oder kennt einen Fall wo die DAK oder eine andere gesetzl. Kasse vergleichbar die Standard OP-Kosten übernommen hat?
Für die Beantwortung wäre möglicherweise wichtig, zu wissen, ob die OP ambulant oder stationär gemacht werden soll.
Bei einer ambulanten OP hat die DAK zumindest formal recht. Da braucht sie ihren Anteil zu einer Privatbehandlung nur zu zahlen, wenn generell Kostenerstattung (für alle ambulanten Leistungen) vereinbart ist.
Bei einer stationären OP muss die Kasse hingegen grundsätzlich die Regelleistungen, d.h. vor allem die Fallpauschale, zahlen. Die Mehrleistungen können vom Patienten mit dem Krankenhaus und dem Chefarzt direkt abgerechnet werden.
Wie das konkret bei der Grauer-Star-OP aussieht, und ob das im Ergebnis finanziell günstiger ist, kann ich leider nicht sagen.
Viel Glück
Danke,
ambulante OP. Die Technikerkasse würde zahlen! Warum?
Boboitze
Ich weiß nicht, ob sie es immer tut.
Überall arbeiten Menschen, die Einzelfälle unterschiedlich sehen können. Auch wenn es in der GKV nicht vorgesehen ist.
Hallo,
ohne es definitiv zu wissen, aber es könnte sein, dass die TK. hier einen sogenannten IV-Vertrag abgeschlossen hat, der in einem solchen Falle eine bessere, als die Standartversorgung vorsieht.
Im Umkehrfall ist es jedefalls so, dass wir für bestimmte Diagnosen solche „Einzelverträge“ mit Leistungsanbietern abgeschlossen haben, die unseren Versicherten eine „Besserversorgung“ angedeihen lassen.
Gruss
Czauderna
Guten Tag,
danke für die Info. Es müssen wohl entsprechende Verträge mit der kassenärztl. Vereinigung vorliegen.
Die AOK bestätigt die DAK-Linie.
Boboitze