Gravierende Abweichung zum notariellen Kaufvertrag/Baubeschreibung

Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Lt. Kaufvertrag und Baubeschreibung sollte der Bau komplett verklinkert sein. Aus „optischen“ Gründen hat sich der Bauträger dazu entschieden, die Front- und Rückseite größtenteils mit einem farbigen Putz zu versehen. Die Außenabnahme der Gebäudes fand noch nicht statt.

Kann man den Bauträger noch dazu verdonnern, die vertragliche Leistung zu erbringen, also nachträglich zu verklinkern?Falls nicht, müsste er doch eine Teil des Kaufpreises vergüten, da Klinker doch teurer ist. Wie viel Euro/m2 sind angemessen?

Hallo!

Baubeschreibung bildet die Grundlage für den Kaufvertrag.
Mag man über geringe Abweichungen, die dann noch im Rahmen der Gleichwertigkeit sind streiten, hier doch nicht.
Klinkerfassade ist etwas sehr anderes als Putzfassade. Optisch, im Preis und ín der späteren Unterhaltung des Bauwerks (!).

Mag sein man kann als einzelner WE-Käufer nicht durchsetzen der gesamte Bau muss nun wie besprochen geklinkert werden.
Aber man kann vom Kauf zurücktreten oder wie schon angedacht, einen Preisnachlass aushandeln.

Zum Minderpreis kann ich keine Zahl nennen.
Aber Putz ist deutlich billiger als Klinker, allein vom Material und der Arbeitszeit.
Genau könnte es ein Sachverständiger ermitteln. Im Grunde liegen die Daten auch der Baufirma vor. Denn sie hat ja nach Aussage Teilflächen verklinkert. Also gibt’s darüber Einheitspreise aus der Ausschreibung.

MfG
duck313

Hallo,

Stimmt das mit der Baubeschreibung wirklich? Kann es sein, dass sich da bei genauem Lesen eine Hintertür auftut?

Wie erklären Bauträger und Architekt die Änderung? Welche Begründung führen sie an? Auf welche Abschnitte der Baubeschreibung wird verwiesen?

Möglicherweist ist die Sache unschön, aber vom Vertrag abgedeckt …

Gruß
Jörg Zabel