[GrdESt] bei Aufspaltung n. §15 UmwStG vermeidbar?

Hallo,
vielleicht hat ja jemand eine Idee zum folgenden Fall,
Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern wird in zwei neue GmbHs nach § 15 UmwStG aufgespalten.Die Gesellschafter werden bei den beiden neuen GmbHs ebenfalls Gesellschafter im gleichen Verhältnis wie in der alten GmbH.
Bei einer GmbH gehört ein Grundstück zum Teilbetrieb.Ist es möglich die Grunderwerbsteuer die meiner Meinung nach § 1 Nr. 3 GrEStG
zu zahlen ist zu vermeiden? Wert liegt über 2500 Eur!
Wenn jemand eine Idee hat bzw. Literatur dazu empfehlen kann bin ich sehr dankbar.

Hallo Beerserk,

gerade heute morgen las ich den Artikel von Kurt Heine, Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht und bei der Grunderwerbsteuer, UVR 2004 Nr. 6, S. 191.

Dort sind schöne Beispiele zur GrEStG über den Erwerb aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft. Die Prüfung zur Umwandlung ist nicht enthalten. Aber lies mal nach.

Ich grüße

Berta

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,
vielleicht hat ja jemand eine Idee zum folgenden Fall,
Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern wird in zwei neue GmbHs
nach § 15 UmwStG aufgespalten.Die Gesellschafter werden bei
den beiden neuen GmbHs ebenfalls Gesellschafter im gleichen
Verhältnis wie in der alten GmbH.
Bei einer GmbH gehört ein Grundstück zum Teilbetrieb.Ist es
möglich die Grunderwerbsteuer die meiner Meinung nach § 1 Nr.
3 GrEStG

Ganz ins unreine gesprochen und ohne lange überlegt zu haben:

Nicht Aufspalten sondern nur einen Teilbetrieb, den ohne GrdSt. in eine andere GmbH abspalten. Ist natürlich ein ganz anderes Ergebnis aber sonst fällt mir nichts ein.

Grüße
Chris

Vielen Dank für die Antworten