[GrdSt] Grundsteuer auf Gartenlaube?

Liebe Steuer-Rater,

folgender Fall:

Ein in Steuerdingen interessierter Rechenknecht hat sich zur Annahme eines Funktionärspöstleins in seinem Kleingartenverein breitschlagen lassen (er war der einzige Kandidat in der Altersgruppe „unter 65“…).

Nunmehr mit einigen Interna befasst, stellt er fest, daß es in einer Kleingartenanlage mit etwa 700 Parzellen ungefähr ein Dutzend gibt, deren Pächter zur Grundsteuer veranlagt werden. Wie in solchen Fällen üblich, ist der letzte, der was Genaues drüber gewußt hat, kürzlich gestorben, und die vor vielen Jahren ergangenen Grundlagenbescheide sind bei den Pächtern unauffindbar.

Nun stellt er sich die Frage, was hier betreffend Bewertung und Grundsteuerpflicht Sache ist: Es handelt sich bei den fraglichen Gebäuden um Bauten auf fremdem Grund und Boden (der gehört der Stadt, ist an den Verein im Ganzen verpachtet, und dieser unterverpachtet die einzelnen Parzellen an die Pächter). Es gibt in der ganzen Anlage für keine Parzelle Anschlüsse an die Strom- und Wasserversorgung - lediglich einen zentralen Brunnen und ein über Sommer durch den Verein betriebenes Versorgungssystem, das aber kein Trinkwasser liefert (unabhängig von der tatsächlichen Verwendung…).

Erstmal scheint eine Bewertung als luf Vermögen angezeigt. Alldieweil viele Parzellen im Lauf der letzten 30 Jahre nicht mehr dauerhaft dem Anbau von Obst und Gemüse dienen, sondern mit zum Teil riesigen Buden versehen wurden und im übrigen Rasen, Rosen und Zierwacholder beherbergen, wäre eine Bewertung als Grundvermögen noch verständlich.

Aber in diesem Fall würde sich für die Bude auf fremdem Grund und Boden doch wohl bloß ein steuerpflichtiger Wert ergeben, wenn sie entweder in einem Betriebsvermögen wäre (was nicht ist) oder Wohnzwecken diente (was unabhängig von ihrer Größe wohl auch nicht ist, wenn weder E-, noch Wasser-, noch Kanalanschluß da ist). Die Tatsache, daß so eine Hütte „Kleingarten-untypisch“ ausgebaut ist, macht wohl zwar allerhand Scherereien mit dem Verpächter (zurecht!), aber begründet nicht unbedingt eine Grundsteuerpflicht?

Gefunden hab ich dazu BFH vom 19.01.1979, in dem die Bewertung als Grundvermögen bejaht wird, wenn eine tatsächlich dauerhaft bewohnte Laube auf einer Kleingartenparzelle steht. Dieses Urteil ist aber im vorliegenden Fall unbrauchbar, weil die Frage, wie „Wohnzwecke“ definiert werden, wenn sie unabhängig davon vorliegen, ob die nachhaltige Nutzung als Wohnung gegeben ist oder nicht, nicht strittig war.

Außerdem BFH vom 09.08.1989, wo die Bewertung als Grundvermögen verneint wird, sogar wenn die „luf“ Nutzung bloß einen Ziergarten ausmacht.

Hat jemand von Euch - trotz der spärlichen Informationen zum Sachverhalt, es kommen wohl noch bessere nach und nach reingetröpfelt - eine Idee, wie es im skizzierten Fall zur Festsetzung von Grundsteuer kommen kann?

Und natürlich auch, was ein betroffener Pächter ggf. dagegen tun kann?

Für Geistesblitze und dergleichen dankt

MM

Moin,

mit diesem Thema habe ich mich zugegebenermaßen noch nie beschäftigt, aber wenn es ein bißchen tröstet:
Ihr seid nicht die Einzigen:

http://www.wortgestoeber.de/wg-magazin/000574.php
http://64.233.183.104/search?q=cache:stuck_out_tongue:YuzgEHYQccJ:ww…
http://www.berlin.de/ba-neukoelln/presse/archiv/2002…

und als rechtliche Grundlage vielleicht
http://bundesrecht.juris.de/bewg/__69.html

Gruß

der Petz