[GrdSt] warum zahle ich eigentlich grundsteuer ?

hallo erstmal
ich habe da eine frage die mich schon seit längerem beschäftigt. vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen… also …

wenn ich güter oder dienstleistungen kaufe zahle ich eine mehrwertsteuer/umsatzsteuer. wennich jedoch die „wahre“ dann erworben habe zahle ich keine weitern kosten mehr. also wenn ich einen tisch kaufe zahle ich diesen und dannach aber nichts mehr,also nur einmal.
wenn ich jedoch ein grundstück erwerbe zahle ich den kaufpreis und später eine grundsteuer !!!
warum muss ich an den staat eine grundsteuer ab liefern wenn ich keine direkte oder indirekte leistung mehr erhalte (vom staat oder natürlich vom grundstücksverkäufer). ich würde es einsehen zb so wie beim fernsehen, wo ich dann eine leistung (das programm) beziehe das ich gis oder in de gez zahle. aber bei einen grundstück bekomme ich nach dem erwerb keine leistungen mehr, muss aber trozdem zahlen. ich sehe es noch ein wenn das grundstück auf agrar gewidmet ist, denn dann erwerbe ich ja zb getreide daraus, aber wenn es baulich gewidmet ist, habe ich ja nur mehr da sgrundstück mitdem haus drauf, ich habe von diesem grundstück ja keinen ertrag mehr.

also, warum zahle ich eine grundsteuer ?

DANKE im vor aus für die diskussion und für eure antworten …

lg
euer Jerome

Hallo,

bei Steuern gibt es grundsätzlich keine Gegenleistung, sonst würde es nämlich Gebühr heißen, z.B. Kindergartengebühr, GEZ-Gebühren, usw.
Was der Staat mit dem eingenommenen Geld dann macht, hat nichts mit der Einnahmequelle zu tun.

Daher macht auch die Aussage des ADAC keinen Sinn, dass durch Kfz-Steuer, Mineralölsteuer, usw. mehr Straßen gebaut werden müssten…

Außerdem steht es dem Staat frei, was er wie hoch besteuert, der Staat (= unsere gewählten Volksvertreter) hat eben entschieden, eine Grundsteuer zu erheben.
Wer ein Grundstück besitzt, muss eben Grundsteuer bezahlen, ansonsten nicht.

Alles andere hier:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3081407_N968…

Gruß

Petz

Servus Jerome,

da Dein Warum ein ziemlich weit gefasstes Warum ist, außer den eigentlich schon erschöpfenden Auskünften von Petz noch ein paar Splitterchen:

Die Grundsteuer ist im Kern zusammen mit der Kopfsteuer die älteste Steuer überhaupt. In D findet sie ihren Kern in der feudalen Verfassung des Mittelalters, als es grundsätzlich kein Eigentum an Grund und Boden gab außer (zunächst) den beim König als einzigen Grundherren liegenden Eigentumsrechten. In der ganzen „Lehenspyramide“ bis runter zum leibeigenen Bauern gab es bloß Nutzungsrechte an Grund und Boden. Die Grundsteuer als „Grundzins“ ist bereits eine für feudale Verhältnisse sehr moderne Form der Gegenleistung für das Lehen, ursprünglich standen dafür Dinge wie Kriegs-, Gespann- und andere Frondienste, außerdem Gefälle wie das Besthaupt (= das beste Stück Vieh im Stall, auch das beste Gewand im Schrank) im Fall von Tod und anderen bedeutenden Anlässen im Leben eines Bauern. – Das heutige erbliche Eigentumsrecht an Grund und Boden ist eines der ältesten Elemente moderner, bürgerlicher Eigentumsverfassung; das mag der Hintergrund sein, dass der Grundzins so lang überdauern konnte, obwohl die anderen Feudallasten allesamt mittlerweile abgelöst sind.

Fast: Das Brennrecht als ein in die Moderne hinübergeratenes Privileg ist noch zinspflichtig, und das Schankrecht in vielen Kommunen ebenfalls. Während z.B. Mühlen-, Brücken-, Wäge- und Fährrechte heute keine Diskussion mehr wert sind. Ich habe noch als Schüler in ländlichen Bahnhöfen die grauen Kesselwagen der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein stehen sehen, in denen die natural in Gestalt von Schnaps entrichteten Gefälle der Abfindungsbrenner (deren Vorrecht, nicht in Geld zu zinsen) gesammelt und Richtung 4711 transportiert wurden.

Neben Grundzins und Akzisen gibts als übriggebliebene Feudallast noch einige anderen. Die Gewerbesteuer ist eigentlich ein Zunftbeitrag - daher auch der legendäre 18(1) EStG, der Notare, Ärzte, Henker und andere unehrlichen Berufe von der Zunftfähigkeit ausschließt.

Bleiben als nahe Verwandte der Akzisen noch die Zölle, die einzig und allein dadurch legitimiert sind, dass es wesentlich einfacher ist, einen Schlagbaum aufzustellen und von jedem Gefährt mit Salz, Wein, Häuten, Leinen oder anderen bedeutenden Handelswaren das jeweilige Schutzgeld zu kassieren, als ein bürgerliches Steuersystem aufzuziehen.

Wenn wir jetzt diesen Rundumschlag auf die Hundesteuer anwenden, scheint sogar diese eine Art Sinn zu geben…

Und auf kurz oder lang werden auch die Ertragssteuern - Kernstück der bürgerlich-republikanischen Konzeption vom solidarischen Gemeinwesen, zu dem jeder nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit beiträgt - zur historischen Rumpelkammer gehören: Schließlich sind sie nicht allokationsneutral, ergo böse.

Kurz: Wenn man will, kann man für jede Steuer eine Legitimation finden. Aber im Einzelfall wird nicht viel dran vorbeiführen, sie ebent als historische Tatsache aufzufassen, wie die legendäre Schaumweinsteuer und den Solidaritätszuschlag.

Schöne Grüße

MM

Es wurde ja anscheinend noch nicht genannt aber es beschäftigt sich bald (in einigen Jahren…) das BVerfG damit, ob Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil Vermögen besteuert wird. Deshalb wurde auch die Vermögensteuer für verfass.widrig erklärt und das Gesetz liegt zur Zeit auf Eis.

Servus Oerdiz,

es beschäftigt
sich bald (in einigen Jahren…) das BVerfG damit

Dein Wort in Gottes Ohr! Das dauert nicht mehr einige Jahre, sondern findet bereits statt: 1BvR 1644/05

Betreffend die systematisch-methodische Überprüfbarkeit von Steuern anhand von Verfassungsnormen oder anderen hehren Grundsätzen wird dann der nächste Schritt sein, dass Einkünfte ja auch bloß zufließendes künftiges Eigentum sind, ergo steuerfrei zu belassen sind. Bloß die Dackel, die dem Luxus nachgehen, sich z.B. Lebensmittel, Kleidung und Schuhe zu kaufen: Die saugen so sehr am Busen der Volkswirtschaft, dass es ihnen sicherlich nichts ausmacht, auch noch die Finanzierung der Staatsquote vollends zu übernehmen.

Ich kann gar nicht so viel essen…

Schöne Grüße

MM

Grundsteuer verfassungswidrig?
Hi !

Deshalb wurde auch die Vermögensteuer für verfass.widrig
erklärt und das Gesetz liegt zur Zeit auf Eis.

Jeder, der schon einmal in den Art. 106 Abs. 6 GG gesehen hat, wird feststellen, dass die Erhebung der Grundsteuer bereits durch das Grundgesetz legitimiert ist. Ich persönlich sehe daher den Ausgang dieses Verfahrens eher skeptisch.
Ich gebe zu, dass durch die Erhebung der Grundsteuer möglicherweise in die Grundrechte eingeschnitten wird. Aber wenn bereits im Grundgesetz mögliche EInschränkungen festgeschrieben sind, kann man meines Erachtens nach nicht damit kommen, dass diese Einschränkungen gegen die Verfassung verstoßen. Bin kein Experte in Sachen Verfassungsrecht. Aber dies ist meine Meinung zu diesem Thema.

BARUL76

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Die Vermögensteuer ist auch im gleichen Artikel genannt und das Gesetz wurde auch für verfassungwidrig erklärt, deshalb wird es zur Zeit nicht angewendet.

Die Vermögensteuer ist auch im gleichen Artikel genannt und
das Gesetz wurde auch für verfassungwidrig erklärt, deshalb
wird es zur Zeit nicht angewendet.

Hallo,

Korrektur, VStG ist nun endlich gestrichen. War eine der ersten Maßnahmen der großen Kol.! BR-Drs. 864/05 v. 02.12.2005.

Mfg vom

showbee