Greift die Haftpflicht bei Unfall Auto vs. Fahrrad

Angenommen:

Ein Schweizer fährt auf ihr Geheiß mit dem Auto seiner deutschen Verlobten in Deutschland durch die Stadt.
Dieses Auto ist haftpflichtversichert, alle Menschen mit Führerschein dürfen dieses Auto fahren.
Nun kollidiert ein Fahrrad mit diesem Auto.
Zwar ist der Autofahrer eigentlich im Recht (Fahrrad ohne Licht nachts, nimmt dem Auto die Vorfahrt…), allerdings meint die Polizei in diesem theoretischen Fall, dass Fahrradfahrer grundsätzlich das Recht auf ihrer Seite haben.
Der Fahrradfahrer verletzt sich, Polizei und Krankenwagen müssen kommen, das Fahrrad ist kaputt.

Wenn sich so etwas mal ereignete: würde die deutsche Auto-Haftpflichtversicherung für den Schaden an Person/Fahrrad sowie Einsatz von Polizei/Krankenwagen haften?

Moin!

Ein Schweizer fährt auf ihr Geheiß mit dem Auto seiner
deutschen Verlobten in Deutschland durch die Stadt.
Dieses Auto ist haftpflichtversichert, alle Menschen mit
Führerschein dürfen dieses Auto fahren.
Nun kollidiert ein Fahrrad mit diesem Auto.
Zwar ist der Autofahrer eigentlich im Recht (Fahrrad ohne
Licht nachts, nimmt dem Auto die Vorfahrt…), allerdings
meint die Polizei in diesem theoretischen Fall, dass
Fahrradfahrer grundsätzlich das Recht auf ihrer Seite haben.
Der Fahrradfahrer verletzt sich, Polizei und Krankenwagen
müssen kommen, das Fahrrad ist kaputt.

Wenn sich so etwas mal ereignete: würde die deutsche
Auto-Haftpflichtversicherung für den Schaden an Person/Fahrrad
sowie Einsatz von Polizei/Krankenwagen haften?

Vermutlich ja.
Der Versicherer ist übrigens umgehend vom Unfall zu unterrichten!!

Gruß,
M.

Hallo!

Zwar ist der Autofahrer eigentlich im Recht (Fahrrad ohne
Licht nachts, nimmt dem Auto die Vorfahrt…), allerdings
meint die Polizei in diesem theoretischen Fall, dass
Fahrradfahrer grundsätzlich das Recht auf ihrer Seite haben.

So sind sie halt, sie können’s einfach nicht lassen. Wahr ist: Da die Haftung auf Seiten des KFZ-Halters verschuldensunabhängig ist (Betriebsgefahr), läuft es im Ergebnis fast immer auf eine Haftungsquote hinaus.

Wenn sich so etwas mal ereignete: würde die deutsche
Auto-Haftpflichtversicherung für den Schaden an Person/Fahrrad
sowie Einsatz von Polizei/Krankenwagen haften?

Wozu sonst sollte eine Haftpflichtversicherung gut sein? Natürlich würde sie das, wenn sie es müsste.