Hallo liebe Gemeinde.
Angenommen ein Mieter hat 2 Wände in 2 Räumen seiner Wohnung beispielsweise rot angestrichen. Er hat dies gemacht da im Mietvertrag geregelt war, dass er für die Renovierung bei Einzug selbst verantwortlich ist und er nicht wusste, dass es bei bestimmter Farbgebung rechtliche Grauzonen gibt.
Bei Auszug bemängelt dann der Vermieter tatsächlich die Wandfarbe im Übergabeprotokoll.
Unseres Wissens gilt dieser Fall dann als Sachbeschädigung und müsste doch über eine Haftpflichtversicherung abzuwickeln sein.
Oder greift hier das Problem Vorsatz, wenn auch nicht böswillig, nur unwissend?
Danke Vorab!
Hallo,
also ob der Versicherer dies tatsächlich als Sachschaden einstuft, das wird wohl vom einzelnen Sachbearbeiter abhängen, da will ich mich lieber nicht festlegen.
Was ich aber sagen kann: Sofern keine „Mietsachschäden“ mitversichert sind im betroffenen Haftpflichtvertrag dürfte es insgesamt schwer werden, etwas zu bekommen.
Auch wenn die Wand vorsätzlich rot gestrichen wurde glaube ich nicht, dass der Versicherer dieses Argument nutzen und sich auf Leistungsfreiheit berufen wird.
Gruß
A. Haid
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Die Farbe rot wurde vorsätzlich an die Wand gebracht.
Wenn ein Versicherer hier zahlen müsste, dann würde eine PHV einkleines Vermögen kosten!
Guten Tag!
Ich möchte das mal aus meiner persönlichen Erfahrung als ehemaliger Vermieter beantworten.
Ich wäre nie auf die Idee gekommen, eine rot gestrichene Wand zu reklamieren.
Ob hier tatsächlich ein Ausgleichsanspruch besteht, wage ich auch einfach mal zu bezweifeln.
Es haben sich aber auch Änderungen im Mietrecht ergeben, nach denen ein Mieter bei Auszug zu Schönheitsreparaturen dem Grunde nach nicht mehr herangezogen werden kann.
Worum es hier vermutlich gehen könnte, ist der Kautionsanspruch.
Ich mutßmaße insofern, daß der Vermieter sich weigert die Kaution, oder einen Teil davon zurück zu zahlen.
Da bleibt Ihnen leider im Zweifelsfall nur der Gang zum (hoffentlich willigen) Rechtsexperten.
Tip für die Zukunft: Wenn Sie die letzten 3 Monate keine Miete zahlen, kann Sie kein Vermieter mehr mit der Kaution „erpressen“. Er hat insofern die Verrechnungsmöglichkeit.
Das soll keine Anleitung dazu sein, wie Sie den Vermieter über den Tisch ziehen!
Rechtmäßige Ansprüche sollten Sie natürlich befriedigen. Dazu wiederum sollten Sie über eine entsprechende Hafptlichtversicherung verfügen, die für Mietsachschäden aufkommt.
Insofern sehe ich auch keine Rechtfertigung für das Einbehalten einer Kaution.
Hallo,
dafür würden Sie aber eine Haftpflicht benötigen, die das Mietobjekt mit einschließt. Bei einer normalen Privathaftpflicht ist das nicht der Fall. Ich bezweifle darüber hinaus, dass man die Farbgebung als Schaden deklarieren kann.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Ob es eine Sachbeschädigung weiss ich nicht, da sollte ein Jurist befragt werden.
Einen Haftpflichtschaden stellt der Vorgang m. E. auch nicht dar. Ggf. befrage man die betreffende Haftpflichtvers. konkret, wie die das sieht.
Guten Abend,
es fehlt das „unbeabsichtigte“ vorgehen.
wenn ein eimer farbe umfaellt und die wand verunstaltet, ist es ein haftpflichtschaden.
beste gruesse
Hallo,
ja die Vermutung ist richtig. Die Farbe wurde vorsätzlich aufgebracht. Hier wird der Vorsatzausschluss greifen.
Viele Grüße
Nancy
Nebenbei: Nehmen Sie sich Rechtsbeistand. Der Vermieter hat heut zutage die Farbgebung nicht zu bemängeln. Außer es sind völlig grelle und wirre Farbmischungen.
Die Farbgebung ist kein Sachschaden im Sinne des Gesetzgebers. Es ist eine vertragliche Vereinbarung (welche aber nebenbei ungültig ist) zwischen euch und dem Vermieter, dass weiß gestrichen werden soll. Dies ist nicht über die Haftpflicht abgedeckt. Wohl aber über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Diese stellt Ihnen den Anwalt um Ihr Recht durchzusetzen. Den Schaden zahlt sie nicht.
Selbst wenn man die Farbe als Sachschaden sieht, so ist es dann ein vorsätzliches Verhalten. Schließlich wollten Sie ja die Wände rot streichen. Auch wenn Sie nicht gewusst haben, dass das ein rechtswidriges Vorgehen ist (wie gesagt, wenn man ANNIMMT, DASS HIER EIN SACHSCHADEN VORLIEGT), so haben Sie es vorsätzlich getan. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wie gesagt: Das ist nur eine theoretische Betrachtungsweise. Hier liegt kein Sachschaden vor. Wenn dann ist das nur ein reiner Vermögensschaden. Dieser jedoch basiert auf vertragliche und nicht gesetzliche Haftpflichtansprüche.
Der Schaden wird abgelehnt.
Wie gesagt: Rechtsschutz, wenn vorhanden, anrufen -> Anwalt nehmen -> dagegen vorgehen.
Dies ist keine Rechtsberatung. Ich selbst bin kein Anwalt und hafte nicht für entsprechende Schäden.
Huhu, ich weiß ich bin arg spät!!
Aber so ein Fall hatte mal ein Freundin von mir, sie hat auch eine Mitwohnung in einem Zimmer 2 Wände Orange gestrichen, da der Vermieter gesagt hat, das es ihm egal ist was für eine Farbe an die Wand kommt!!
Er hat auch nichts davon gesagt, dass es bei Auszug wieder Weiß sein muss. Stand auch nichts im Mietvertrag!!
Bei Auszug hat er es auch Bemängelt, sie hat Ihm den Mietvertrag vor die Nase gehalten, er hat doff geschaut und die sache war erledigt!! Sein Problem!! Solang nirgendswo steht das es wieder weiß sein sollte!! lg
Hier ist m.E. nach nicht die Haftpflichtversicherung zuständig, da kein Schadenfall eingetreten ist - es ist nicht kaputt, nichts unbrauchbar usw. - es ist ggf. mit dem Mieterbund oder einem Rechtsanwalt zu klären, was man hier tun könnte.
MfG
CKH